Wirtschaftskammer

Kärn­tens Rauch­fang­keh­rer for­dern Not­ka­mi­ne

Wegen der steigenden Energiepreise reaktivieren viele Eigenheimbesitzer ihre Bestandskamine. Kärntens Rauchfangkehrer sprechen sich dafür aus, den Notkamin wieder gesetzlich in der Kärntner Bauordnung zu verankern.

Kärn­tens Rauch­fang­keh­rer for­dern Not­ka­mi­ne Kärntner Rauchfangkehrer: Landesinnungsmeister-Stellvertreter Bernhard Gritsch und Landesinnungsmeister Michael Verderber mit Michael Schneider, Leiter der Abteilung Feuerpolizei und Brandverhütung des Kärntner Landesfeuerwehrverbands (von links)

© WKK/Peter Just

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„Im Vor­jahr ent­deck­ten die fünf­zig Kärnt­ner Rauch­fang­keh­rer-Betrie­be rund 24.000 mög­li­che Gefähr­dun­gen bei Feu­er­stel­len und Kami­nen“, zieht Micha­el Ver­der­ber, Lan­des­in­nungs­meis­ter der Kärnt­ner Rauch­fang­keh­rer in der Wirt­schafts­kam­mer Kärn­ten, Bilanz. Den Beginn der Heiz­pe­ri­ode nah­men sein Stell­ver­tre­ter Bern­hard Grit­sch und er zum Anlass, um gemein­sam mit Micha­el Schnei­der, Lei­ter der Abtei­lung Feu­er­po­li­zei und Brand­ver­hü­tung des Kärnt­ner Lan­des­feu­er­wehr­ver­bands, über Män­gel bei Feu­er­stel­len und Kami­nen zu infor­mie­ren.

Für Ernst­fall rüs­ten

In Zei­ten hoher Infla­ti­on, rasant stei­gen­der Ener­gie­prei­se und mög­li­cher Black­out-Bedro­hun­gen füh­ren sie auch den Not­ka­min, der wie­der an Bedeu­tung gewinnt, auf die gestie­ge­ne Anzahl der ent­deck­ten Män­gel zurück. „Kamin und Ofen zu mon­tie­ren, heißt, bei einem Strom­aus­fall nicht zu frie­ren“, bringt Grit­sch den Vor­teil des Not­ka­mins auf den Punkt. Vie­le Eigen­heim­be­sit­zer sanie­ren ihre Bestands­ka­mi­ne, um für den Ernst­fall gerüs­tet zu sein und zumin­dest einen Raum des Wohn­be­reichs behei­zen und bei Bedarf die ein­ge­bau­te Feu­er­stät­te als Koch­stel­le nut­zen zu kön­nen.

Wie­der­auf­nah­me in die Kärnt­ner Bau­ord­nung

Nach­dem es sich bei die­sen Not­ka­mi­nen, wie bei jeder ande­ren Abgas­an­la­ge, um soge­nann­te „zuge­las­se­ne Bau­pro­duk­te“ han­delt, ist sicher­ge­stellt, dass die­se selbst­ver­ständ­lich auch für einen gene­rel­len Betrieb einer zusätz­li­chen Heiz­quel­le neben der Haupt­hei­zung (etwa Fern­wär­me oder Wär­me­pum­pe) geeig­net sind. Der Not­ka­min wur­de im Jahr 2015 aus der Kärnt­ner Bau­ord­nung gestri­chen. Im heu­ri­gen Früh­jahr beschloss der Kärnt­ner Land­tag jedoch ein­stim­mig, sich erneut mit dem The­ma und des­sen aber­ma­li­ger Auf­nah­me in die Kärnt­ner Bau­ord­nung zu befas­sen.

Ver­sor­gungs­si­cher­heit der Woh­nungs­nut­zer

„Aus fach­li­cher Sicht ist es nicht zu ver­ste­hen, dass für Woh­nun­gen Park­plät­ze vor­ge­schrie­ben sind oder in einem Haus mit Lift auch zusätz­lich eine Trep­pe ein­ge­baut wer­den muss, jedoch kein Not­ka­min“, erklärt Ver­der­ber. Sei­ne Emp­feh­lung: „Die Poli­tik täte gut dar­an, den Not­ka­min im Inter­es­se des sozia­len Wohn­baus wie­der in der Kärnt­ner Bau­ord­nung gesetz­lich zu ver­an­kern, um so die Ver­sor­gungs­si­cher­heit der Woh­nungs­nut­zer zu gewähr­leis­ten.“

Die häu­figs­ten Män­gel

Die häu­figs­ten Ursa­chen für Bean­stan­dun­gen sind Män­gel nach dem Kärnt­ner Hei­zungs­an­la­gen­ge­setz, feh­len­de Brand­schutz­maß­nah­men und bau­li­che Män­gel. Die eng­ma­schi­gen Kon­trol­len leis­ten, so Ver­der­ber, einen wich­ti­gen Bei­trag zur Sicher­heit der Kärnt­ner: „Kärn­ten ist das ein­zi­ge Bun­des­land, das Brand­schutz­kon­trol­len durch die Feu­er­be­schau vor­sieht.“ Der posi­ti­ve Effekt: Die Brand­schä­den san­ken durch die Behe­bung der auf­ge­zeig­ten Män­gel in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich. „Das zeigt, wie wich­tig die Arbeit des Rauch­fang­keh­rers und die Ein­hal­tung von regel­mä­ßi­gen Kon­trol­len ist“, betont Ver­der­ber.

Zusam­men­ar­beit mit Feu­er­wehr

Neben der Feu­er­be­schau ist auch die gute Zusam­men­ar­beit von Rauch­fang­keh­rern und Feu­er­wehr ein wesent­li­cher Grund für die gerin­ge Anzahl an Feu­er­wehr­ein­sät­zen. „Wir bespre­chen gemein­sam die Pro­ble­me der Kon­su­men­ten und suchen nach prak­ti­ka­blen Lösun­gen. So kön­nen wir im Vor­feld vie­le Gefah­ren­her­de besei­ti­gen“, schil­dert Micha­el Schnei­der, Lei­ter der Abtei­lung Feu­er­po­li­zei und Brand­ver­hü­tung des Kärnt­ner Lan­des­feu­er­wehr­ver­bands.

Was tun, ehe es brennt?

Was ist zu tun, ehe es wirk­lich mal brennt? „Man soll­te mit Rauch­warn­mel­der, Feu­er­lö­scher und Lösch­de­cke aus­ge­stat­tet sein. Außer­dem soll­ten die Flucht­we­ge wie Gän­ge, Stie­gen und Stie­gen­häu­ser stän­dig frei von sons­ti­gen Lage­run­gen und Hin­der­nis­sen sein“, rät Schnei­der.

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Lan­des­in­nungs­meis­ter Micha­el Ver­der­ber (links) und sein Stell­ver­tre­ter Bern­hard Grit­sch
© WKK/Peter Just

Wis­sens­wert

In Kärn­ten sind, in Gegen­satz zu den ande­ren Bun­des­län­dern, Rauch­warn­mel­der seit zehn Jah­ren in sämt­li­chen Wohn­räu­men außer der Küche vor­ge­schrie­ben. Unab­hän­gig davon, ob es sich dabei um Neu­bau­ten oder Bestands­ob­jek­te han­delt. Der erfor­der­li­che Wech­sel der Bat­te­rien und die Funk­ti­ons­pro­be sind regel­mä­ßig durch­zu­füh­ren. Alle zehn Jah­re gehö­ren die Rauch­mel­der erneu­ert. Für die ers­te Lösch­hil­fe muss ein Klein­lösch­ge­rät (Feu­er­lö­scher mit min­des­tens sechs Kilo­gramm Lösch­mit­tel-Inhalt und der Brand­klas­sen ABC) ver­pflich­tend vor­han­den sein. Für den Küchen­be­reich ist idea­ler­wei­se eine Lösch­de­cke bereit zu hal­ten, auch wenn dies nicht ver­pflich­tend vor­ge­schrie­ben ist.

03.11.2022 15:27
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Kärn­tens Rauch­fang­keh­rer for­dern Not­ka­mi­ne Kärntner Rauchfangkehrer: Landesinnungsmeister-Stellvertreter Bernhard Gritsch und Landesinnungsmeister Michael Verderber mit Michael Schneider, Leiter der Abteilung Feuerpolizei und Brandverhütung des Kärntner Landesfeuerwehrverbands (von links)

© WKK/Peter Just