Wirtschaftskammer
Kärntens Rauchfangkehrer fordern Notkamine
Wegen der steigenden Energiepreise reaktivieren viele Eigenheimbesitzer ihre Bestandskamine. Kärntens Rauchfangkehrer sprechen sich dafür aus, den Notkamin wieder gesetzlich in der Kärntner Bauordnung zu verankern.
© WKK/Peter Just
„Im Vorjahr entdeckten die fünfzig Kärntner Rauchfangkehrer-Betriebe rund 24.000 mögliche Gefährdungen bei Feuerstellen und Kaminen“, zieht Michael Verderber, Landesinnungsmeister der Kärntner Rauchfangkehrer in der Wirtschaftskammer Kärnten, Bilanz. Den Beginn der Heizperiode nahmen sein Stellvertreter Bernhard Gritsch und er zum Anlass, um gemeinsam mit Michael Schneider, Leiter der Abteilung Feuerpolizei und Brandverhütung des Kärntner Landesfeuerwehrverbands, über Mängel bei Feuerstellen und Kaminen zu informieren.
Für Ernstfall rüsten
In Zeiten hoher Inflation, rasant steigender Energiepreise und möglicher Blackout-Bedrohungen führen sie auch den Notkamin, der wieder an Bedeutung gewinnt, auf die gestiegene Anzahl der entdeckten Mängel zurück. „Kamin und Ofen zu montieren, heißt, bei einem Stromausfall nicht zu frieren“, bringt Gritsch den Vorteil des Notkamins auf den Punkt. Viele Eigenheimbesitzer sanieren ihre Bestandskamine, um für den Ernstfall gerüstet zu sein und zumindest einen Raum des Wohnbereichs beheizen und bei Bedarf die eingebaute Feuerstätte als Kochstelle nutzen zu können.
Wiederaufnahme in die Kärntner Bauordnung
Nachdem es sich bei diesen Notkaminen, wie bei jeder anderen Abgasanlage, um sogenannte „zugelassene Bauprodukte“ handelt, ist sichergestellt, dass diese selbstverständlich auch für einen generellen Betrieb einer zusätzlichen Heizquelle neben der Hauptheizung (etwa Fernwärme oder Wärmepumpe) geeignet sind. Der Notkamin wurde im Jahr 2015 aus der Kärntner Bauordnung gestrichen. Im heurigen Frühjahr beschloss der Kärntner Landtag jedoch einstimmig, sich erneut mit dem Thema und dessen abermaliger Aufnahme in die Kärntner Bauordnung zu befassen.
Versorgungssicherheit der Wohnungsnutzer
„Aus fachlicher Sicht ist es nicht zu verstehen, dass für Wohnungen Parkplätze vorgeschrieben sind oder in einem Haus mit Lift auch zusätzlich eine Treppe eingebaut werden muss, jedoch kein Notkamin“, erklärt Verderber. Seine Empfehlung: „Die Politik täte gut daran, den Notkamin im Interesse des sozialen Wohnbaus wieder in der Kärntner Bauordnung gesetzlich zu verankern, um so die Versorgungssicherheit der Wohnungsnutzer zu gewährleisten.“
Die häufigsten Mängel
Die häufigsten Ursachen für Beanstandungen sind Mängel nach dem Kärntner Heizungsanlagengesetz, fehlende Brandschutzmaßnahmen und bauliche Mängel. Die engmaschigen Kontrollen leisten, so Verderber, einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Kärntner: „Kärnten ist das einzige Bundesland, das Brandschutzkontrollen durch die Feuerbeschau vorsieht.“ Der positive Effekt: Die Brandschäden sanken durch die Behebung der aufgezeigten Mängel in den vergangenen Jahren deutlich. „Das zeigt, wie wichtig die Arbeit des Rauchfangkehrers und die Einhaltung von regelmäßigen Kontrollen ist“, betont Verderber.
Zusammenarbeit mit Feuerwehr
Neben der Feuerbeschau ist auch die gute Zusammenarbeit von Rauchfangkehrern und Feuerwehr ein wesentlicher Grund für die geringe Anzahl an Feuerwehreinsätzen. „Wir besprechen gemeinsam die Probleme der Konsumenten und suchen nach praktikablen Lösungen. So können wir im Vorfeld viele Gefahrenherde beseitigen“, schildert Michael Schneider, Leiter der Abteilung Feuerpolizei und Brandverhütung des Kärntner Landesfeuerwehrverbands.
Was tun, ehe es brennt?
Was ist zu tun, ehe es wirklich mal brennt? „Man sollte mit Rauchwarnmelder, Feuerlöscher und Löschdecke ausgestattet sein. Außerdem sollten die Fluchtwege wie Gänge, Stiegen und Stiegenhäuser ständig frei von sonstigen Lagerungen und Hindernissen sein“, rät Schneider.

Wissenswert
In Kärnten sind, in Gegensatz zu den anderen Bundesländern, Rauchwarnmelder seit zehn Jahren in sämtlichen Wohnräumen außer der Küche vorgeschrieben. Unabhängig davon, ob es sich dabei um Neubauten oder Bestandsobjekte handelt. Der erforderliche Wechsel der Batterien und die Funktionsprobe sind regelmäßig durchzuführen. Alle zehn Jahre gehören die Rauchmelder erneuert. Für die erste Löschhilfe muss ein Kleinlöschgerät (Feuerlöscher mit mindestens sechs Kilogramm Löschmittel-Inhalt und der Brandklassen ABC) verpflichtend vorhanden sein. Für den Küchenbereich ist idealerweise eine Löschdecke bereit zu halten, auch wenn dies nicht verpflichtend vorgeschrieben ist.

