Brauchtum

Oster­feu­er müs­sen gemel­det wer­den

Bis zum Osterfest dauert es noch eine Weile. Doch die Vorbereitungen für das Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag laufen bereits. Unter bestimmten Umständen sind die Osterfeuer erlaubt. „KLiCK Kärnten“ fragte nach.

Ostern Osterfeuer müssen in den Gemeindeämtern gemeldet werden.

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Wie jedes Jahr tritt am Oster­wo­chen­en­de die Kärnt­ner Ver­bren­nungs­ver­bot-Aus­nah­me­ver­ord­nung in Kraft. Dar­in steht, dass Oster­feu­er in der Nacht von Kar­sams­tag auf Oster­sonn­tag grund­sätz­lich zuläs­sig sind. Die Brauch­tums­feu­er müs­sen aller­dings der zustän­di­gen Gemein­de spä­tes­tens vier Werk­ta­ge vor dem Abbren­nen gemel­det wer­den. Zusätz­lich muss eine für das Oster­feu­er ver­ant­wort­li­che Per­son bekannt gege­ben wer­den.

Das Brenn­ma­te­ri­al

Das Oster­feu­er darf kei­nes­wegs zum Abfall-Feu­er miss­braucht wer­den. Des­halb dür­fen aus­schließ­lich bio­ge­ne Mate­ria­li­en ver­brannt wer­den. Das heißt: dass nur unbe­han­del­te, pflanz­li­che Mate­ria­li­en wie Stroh, Holz, Schilf, Baum- und Gras­schnitt oder Laub erlaubt sind.

Bebau­tes Gebiet

Im bebau­ten Gebiet kommt die Kärnt­ner Gefah­ren­po­li­zei- und Feu­er­po­li­zei­ord­nung zur Anwen­dung. Der zustän­di­ge Bür­ger­meis­ter oder die zustän­di­ge Bür­ger­meis­te­rin muss das Oster­feu­er bewil­li­gen. Außer­halb des bebau­ten Gebie­tes sind die auf­rech­ten Wald­brand­ver­ord­nun­gen auf­grund von Tro­cken­heit zu beach­ten.

Tier­schutz

Beim Abbren­nen von Oster­hau­fen ist unbe­dingt Rück­sicht auf Tie­re und die Umwelt zu ach­ten. Es nicht zu ver­ges­sen, dass vie­le Tie­re den Oster­hau­fen als Unter­schlupf oder Brut­platz nut­zen. Daher soll­te das Brenn­ma­te­ri­al vor dem Abbren­nen noch­mal kom­plett umge­schich­tet wer­den, um Tie­re zu ver­trei­ben.

22.03.2023 11:00
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Ostern Osterfeuer müssen in den Gemeindeämtern gemeldet werden.

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