Antrag stellen

500 Euro-Bonus ab jetzt bean­tra­gen

Ab heute (17.4.) wird eine weitere Welle von 500-Euro-Boni ausgezahlt. Jeder, der bisher noch keinen Bonus erhalten hat, soll nun das Geld erhalten.

Rechnung kontrollieren Ab heute (17.4.) kann der Antrag für den 500-Euro-Bonus gestellt werden.

© Pixabay/loufre

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Nicht nur Gewer­be­trei­ben­de, son­dern auch Haus­hal­te mit einem gemein­sa­men Strom­zäh­ler für betrieb­li­chen und pri­va­ten Strom­be­zug kön­nen von der neu­en Strom­kos­ten­brem­se pro­fi­tie­ren. Die­se ergänzt die all­ge­mei­ne Strom­kos­ten­brem­se, die seit dem 1. Dezem­ber 2022 für Pri­vat­per­so­nen wirk­sam ist.

Antrag stel­len

Ab sofort kön­nen betrof­fe­ne Haus­hal­te einen Antrag auf Gewäh­rung der Strom­kos­ten­brem­se stel­len. Die Ent­las­tung liegt im Durch­schnitt bei 500 Euro und der Antrag kann online unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag gestellt wer­den. Die Antrags­frist endet am 31. Mai.

Vor­aus­set­zun­gen erfül­len

Wenn der Antrag bewil­ligt wird und die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind, wird der Zuschuss ab dem 1. Juni auto­ma­tisch auf der Strom­rech­nung für die nächs­ten 19 Mona­te berück­sich­tigt. Haus­hal­te mit mehr als drei Per­so­nen, die an der­sel­ben Adres­se gemel­det sind, erhal­ten zusätz­lich Zuschlä­ge pro Per­son, für die kein sepa­ra­ter Antrag nötig ist. Es wird jedoch aus­ge­schlos­sen, dass sowohl die Strom­kos­ten­brem­se für Pri­vat­per­so­nen als auch die Strom­kos­ten­brem­se für Haus­hal­te mit nur einem Strom­zäh­ler in Anspruch genom­men wer­den kann. Auch eine zusätz­li­che För­de­rung durch den Ener­gie­kos­ten­zu­schuss oder durch das Pau­schal­mo­dell für Klein­un­ter­neh­men ist nicht mög­lich.

17.04.2023 09:00
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Rechnung kontrollieren Ab heute (17.4.) kann der Antrag für den 500-Euro-Bonus gestellt werden.

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