Thema Datenschutz

“Das Inter­net ver­gisst nichts”

Vor Kurzem wurde bekannt, dass mehrere Kärntner Städte die App TikTok auf Diensthandys verbieten wollen. Für Peter Schartner von der Universität Klagenfurt ist der Schritt nachvollziehbar. An erster Stelle stehen für ihn jedoch Achtsamkeit und Schulungen im Umgang mit persönlichen Daten. Denn "Daten, die man einmal aus der Hand gegeben hat, sind meist nur noch mit großem Aufwand löschbar.“

“Das Inter­net ver­gisst nichts”

© Elchinator/ pixabay

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Vor einem Monat wur­de im Bund ein Ver­bot der umstrit­te­nen chi­ne­si­schen Social-Media-Platt­form Tik­Tok für Dienst­han­dys öffent­lich Bediens­te­ter erlas­sen. Kur­ze Zeit spä­ter einig­ten sich auch die Städ­te im Zen­tral­raum Kärn­ten – Vil­lach, Kla­gen­furt und St. Veit – dar­auf, die Nut­zung von Tik­Tok auf Dienst­han­dys zu unter­sa­gen.

Die­ser Schritt reicht nicht aus

Stell­ver­tre­tend für die Platt­form Infor­ma­tik Aus­tria, äußert sich nun Peter Schart­ner, der sich an der Uni­ver­si­tät Kla­gen­furt mit Cyber­si­cher­heit und Daten­schutz beschäf­tigt, zu dem Ver­bot.
„Die­ser Schritt ist nach­voll­zieh­bar, aber unab­hän­gig vom kon­kret genutz­ten Ser­vice bzw. der kon­kret genutz­ten mobi­len App“, erklärt Schart­ner. Statt über ein­zel­ne Apps und deren Ver­bot nach­zu­den­ken (das man mit Sicher­heit umge­hen wird), soll­te die EU ver­su­chen, alle Betrei­ber zur Ein­hal­tung der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO)  zu moti­vie­ren, so der Asso­zi­ier­te Pro­fes­sor.

Apps sam­meln meist vie­le Daten

Denn Apps wür­den häu­fig eine Men­ge per­sön­li­cher Daten sam­meln. Mög­lich sei das, indem sie vor der Instal­la­ti­on die zuge­hö­ri­gen Berech­ti­gun­gen anfor­dern, um auf bestimm­te Funk­tio­nen und Daten des Tele­fons zuzu­grei­fen: „Eine App, die Kom­mu­ni­ka­ti­on ermög­licht, benö­tigt bei­spiels­wei­se Zugriff auf das Inter­net, SMS oder die Kon­tak­te. Eine Navi­ga­ti­ons­app wie­der­um benö­tigt Stand­ort­in­for­ma­tio­nen.“

Das Pro­blem: „Apps kön­nen mög­li­cher­wei­se mehr Berech­ti­gun­gen anfor­dern, als sie tat­säch­lich benö­ti­gen“, sagt Schart­ner. „Auf die­se Wei­se kön­nen sie Daten erfas­sen, die mit dem eigent­li­chen Zweck der App gar nichts mehr zu tun haben.“ Daten, die dann in unter­schied­lichs­ter Wei­se genutzt und miss­braucht wer­den kön­nen: „In den fal­schen Hän­den kön­nen sie für schäd­li­che Zwe­cke ver­wen­det wer­den, wie für Iden­ti­täts­dieb­stahl oder Betrug.“

Geheim­nis­se kön­nen in fal­sche Hän­de gera­ten

Hin­zu kom­me, dass für per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten in man­chen Regio­nen der Welt ein höhe­rer Schutz gel­te (z.B. die DSGVO der EU), als in ande­ren. Geschäfts­ge­heim­nis­se kön­nen in fal­sche Hän­de gera­ten.

Wäh­rend Nutzer:innen auf pri­va­ten Han­dys selbst dar­über bestim­men kön­nen, wel­che Daten sie tei­len, ist dies auf dem Fir­men­han­dy nicht mög­lich. „Ver­schärft wird die Pro­ble­ma­tik, sobald es nicht mehr nur um mei­ne Daten geht (über die ich bestim­men kann), son­dern um (inner-)betriebliche Daten“, bestä­tigt Schart­ner.

„Mit letz­te­ren kön­nen dann natür­lich – je nach Berech­ti­gun­gen und Aus­ge­stal­tung der App – auch Geschäfts­ge­heim­nis­se abflie­ßen.“ Das kön­ne direkt in Form von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­in­hal­ten pas­sie­ren, aber auch indi­rekt über Bewe­gungs­pro­fi­le, aus denen bei­spiels­wei­se Rou­ten und häu­fig besuch­te Orte ableit­bar sind.

Ver­bo­te kon­trol­lie­ren

Schart­ners Fazit: „Die Ent­schei­dung, ob die Nut­zung pri­va­ter Apps bzw. die pri­va­te Nut­zung gewis­ser Ser­vices auf einem Dienst­han­dy zuläs­sig ist, muss wohl­über­legt sein. Unab­hän­gig von Erlaub­nis oder Ver­bot soll­te dies dann jedoch auch kon­trol­liert wer­den“, rät Schart­ner zu Kon­se­quenz.

„Bei­spiel­wei­se durch soge­nann­te Mobi­le Device-Manage­ment-Sys­te­me, die ver­pflich­ten­de Nut­zung fir­men­in­ter­ner App-Stores oder Secu­ri­ty-Sui­tes, wel­che die Instal­la­ti­on von Apps oder den Zugriff auf Web­sei­ten ein­schrän­ken oder ver­hin­dern kön­nen.“ Pri­va­te Apps auf Dienst­han­dys zu ver­bie­ten, aber den­noch zu dul­den sei jeden­falls eine schlech­te Wahl.

„Ein gewis­ses Schutz­ni­veau kann die Tren­nung von beruf­li­cher und pri­va­ter Nut­zung
bie­ten, die je nach Betriebs­sys­tem und/oder End­ge­rät unter­schied­lich aus­ge­prägt sein
kann“, ergänzt Schart­ner. „Ziel ist jeden­falls, dass sich beruf­li­che und pri­va­te Daten
nicht ver­mi­schen und die Apps nicht auf die Daten des jeweils ande­ren Bereichs
zugrei­fen kön­nen.“

Wich­tigs­ter Schritt: Sen­si­bi­li­sie­rung

„Neben all den tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten ist die Sen­si­bi­li­sie­rung der Arbeits­kräf­te bzgl. der Risi­ken und Schu­lung bzgl. der mög­li­chen Gegen­maß­nah­men und des kor­rek­ten Ver­hal­tens uner­läss­lich“, ist Schart­ner über­zeugt.

Denn die ers­te Bar­rie­re gegen­über Angrei­fern sei­en sehr oft die eige­nen Mit­ar­bei­ter. „Mit einem betriebs­wei­ten Pro­blem­be­wusst­sein kann so die eine oder ande­re Gefahr erkannt und gebannt wer­den, bevor sie im Unter­neh­men schäd­li­che Wir­kung ent­fal­tet. De fac­to soll­ten Awa­re­ness und Schu­lung daher sogar der ers­te Punkt in der Lis­te der „Gegen­maß­nah­men“ sein!“

„Das Inter­net ver­gisst nichts“

Doch egal, ob Dienst­han­dy oder Pri­vat­han­dy: Beim Umgang mit per­sön­li­chen Daten
im Inter­net ist gene­rell Vor­sicht gebo­ten. „Das Inter­net ver­gisst nichts“, warnt Schart­ner. „

Wie ver­hal­te ich mich rich­tig?

Wich­tig ist jeden­falls, dass man sich dar­über infor­miert, wozu der Ser­vice-Anbie­ter (App-Anbie­ter) die Daten benö­tigt und ver­wen­det. Hier­bei kann die Daten­schutz­in­for­ma­ti­on hilf­reich sein. In ihr soll­te im Ide­al­fall jeden­falls ent­hal­ten sein, zu wel­chem Zweck und auf wel­cher Grund­la­ge bestimm­te Daten (und im Sin­ne der Daten­mi­ni­ma­li­sie­rung nichts dar­über hin­aus) ver­ar­bei­tet wer­den. Des Wei­te­ren soll­te nach Lesen der Daten­schutz­in­for­ma­ti­on auch klar sein, an wen die Daten unter wel­chen Umstän­den wei­ter­ge­ge­ben wer­den, wel­che Rech­te man als betrof­fe­ne Per­son gel­tend machen kann und wie man die­se Rech­te gel­tend machen kann.

Fin­det man der­ar­ti­ge Infor­ma­tio­nen nicht, oder sind die­se nicht plau­si­bel bzgl. der Funk­tio­na­li­tät der ent­spre­chen­den App oder des Ser­vice, dann soll­te man im Ein­zel­fall ent­schei­den, ob und in wel­chem Umfang die App bzw. der Ser­vice genutzt wird.

 

02.06.2023 13:00 - Update am: 02.06.2023 13:31
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