Entlastung
Bis zu 280 Euro: Kärntner Heizzuschuss erhöht
Je nach Einkommen gibt es zwischen 210 und 280 Euro als Heizzuschuss. Die Antragsfrist dafür startet am 2. Oktober 2023.
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Das Land Kärnten erhöht kräftig den Kärntner Heizzuschuss inklusive Energiebonus. Einen entsprechenden Akt bringt Sozialreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig in der kommenden Regierungssitzung ein: „Angesichts der anhaltenden Teuerung haben wir uns dazu entschieden, den Kärntner Heizzuschuss auch heuer wieder mit einem Energiebonus aufzustocken, und zwar diesmal in noch größerem Umfang als im Vorjahr“.
Zwischen 210 und 280 Euro
Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nun 280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro. „Es ist mein Ziel, Kärntner mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten gezielt zu entlasten. Kärnten weist zwar im Österreichvergleich die günstigsten Mieten auf, aber leider steigen die Betriebskosten stark an, und das betrifft auch die Wärme. Daher erhöhen wir die Heizkostenunterstützung um einen Energiebonus“, erklärt Schaunig.
Keine stärkere Belastung für Gemeinden
Der Grund für diese Vorgehensweise ist die Kostenaufteilung. Die Kosten für den reinen Heizzuschuss (rund 3,31 Millionen Euro) teilen sich Land und Gemeinden. Um die Gemeinden nicht stärker zu belasten, bleibt diese Summe unverändert und es wird stattdessen der Energiebonus oben draufgelegt, den das Land finanziert (Kosten: rund zwei Millionen Euro).
Neue Einkommensgrenzen
Ebenfalls angehoben wurden die Einkommensgrenzen
- Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze
- für Alleinstehende auf 1.160 Euro netto,
- für Zwei- Personen-Haushalte auf 1.680 Euro netto.
- Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze
- für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto,
- für Zwei-Personen-Haushalte bei 1.880 Euro netto.
- Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Zuschuss).
Anträge können ab 2. Oktober 2023 bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden.
