Entlastung

Bis zu 280 Euro: Kärnt­ner Heiz­zu­schuss erhöht

Je nach Einkommen gibt es zwischen 210 und 280 Euro als Heizzuschuss. Die Antragsfrist dafür startet am 2. Oktober 2023.

Bis zu 280 Euro: Kärnt­ner Heiz­zu­schuss erhöht Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nun 280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro.

© Pixabay/USA-Reiseblogger

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Das Land Kärn­ten erhöht kräf­tig den Kärnt­ner Heiz­zu­schuss inklu­si­ve Ener­gie­bo­nus. Einen ent­spre­chen­den Akt bringt Sozi­al­re­fe­ren­tin Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin Gaby Schau­nig in der kom­men­den Regie­rungs­sit­zung ein: „Ange­sichts der anhal­ten­den Teue­rung haben wir uns dazu ent­schie­den, den Kärnt­ner Heiz­zu­schuss auch heu­er wie­der mit einem Ener­gie­bo­nus auf­zu­sto­cken, und zwar dies­mal in noch grö­ße­rem Umfang als im Vor­jahr“.

Zwi­schen 210 und 280 Euro

Der gro­ße Heiz­zu­schuss plus Ener­gie­bo­nus beträgt nun 280 Euro, mit dem klei­nen Heiz­zu­schuss plus Ener­gie­bo­nus erhal­ten Anspruchs­be­rech­tig­te 210 Euro. „Es ist mein Ziel, Kärnt­ner mit gerin­gen Ein­kom­men bei den Wohn­kos­ten gezielt zu ent­las­ten. Kärn­ten weist zwar im Öster­reich­ver­gleich die güns­tigs­ten Mie­ten auf, aber lei­der stei­gen die Betriebs­kos­ten stark an, und das betrifft auch die Wär­me. Daher erhö­hen wir die Heiz­kos­ten­un­ter­stüt­zung um einen Ener­gie­bo­nus“, erklärt Schau­nig.

Kei­ne stär­ke­re Belas­tung für Gemein­den

Der Grund für die­se Vor­ge­hens­wei­se ist die Kos­ten­auf­tei­lung. Die Kos­ten für den rei­nen Heiz­zu­schuss (rund 3,31 Mil­lio­nen Euro) tei­len sich Land und Gemein­den. Um die Gemein­den nicht stär­ker zu belas­ten, bleibt die­se Sum­me unver­än­dert und es wird statt­des­sen der Ener­gie­bo­nus oben drauf­ge­legt, den das Land finan­ziert (Kos­ten: rund zwei Mil­lio­nen Euro).

Neue Ein­kom­mens­gren­zen

Eben­falls ange­ho­ben wur­den die Ein­kom­mens­gren­zen

  • Für den gro­ßen Heiz­zu­schuss beläuft sich die Ein­kom­mens­gren­ze
    • für Allein­ste­hen­de auf 1.160 Euro net­to,
    • für Zwei- Per­so­nen-Haus­hal­te auf 1.680 Euro net­to.
  • Beim klei­nen Heiz­zu­schuss liegt die Ein­kom­mens­gren­ze
    • für Allein­ste­hen­de bei 1.360 Euro net­to,
    • für Zwei-Per­so­nen-Haus­hal­te bei 1.880 Euro net­to.
  • Für jede wei­te­re Per­son, die im gemein­sa­men Haus­halt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Ein­kom­mens­gren­zen berück­sich­tigt (gilt sowohl für den klei­nen als auch für den gro­ßen Zuschuss).

Anträ­ge kön­nen ab 2. Okto­ber 2023 bei der zustän­di­gen Haupt­wohn­sitz­ge­mein­de gestellt wer­den.

23.09.2023 17:00
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Bis zu 280 Euro: Kärnt­ner Heiz­zu­schuss erhöht Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nun 280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro.

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