Land Kärnten
Versicherung für Krampus- und Perchtenläufe
Das Land Kärnten bietet seit 2005 Brauchtumsvereinen einen solchen Versicherungsschutz an. Die Versicherungsprämien werden somit vom Land Kärnten übernommen. Anmeldefrist ist der 8. November 2023!
Seit 2005 bietet das Land Kärnten Brauchtumsvereinen einen Versicherungsschutz an. Konkret geht es um Haftpflichtversicherungen für Brauchtumsveranstaltungen mit erhöhtem Risiko, wie Krampus- und Perchtenläufe oder das Kufenstechen in Feistritz an der Gail oder Nötsch im Gailtal
Möglichkeit des Versicherungsschutzes
Derzeit wird dieses Angebot von mehr als zwanzig Burschenschaften, die Kufenstechen veranstalten und mehr als zwanzig Krampus- und Perchtenvereinen in Anspruch genommen. Die Versicherungsprämien werden vom Land Kärnten übernommen. “Gerade im Jahr der Volkskultur ist es mir ein Anliegen, vor den vielen Krampus- und Perchtenläufen auf diese Möglichkeit des Versicherungsschutzes für das Maskenbrauchtum hinzuweisen“, sagt Landeshauptmann Peter Kaiser.
Online-Tipp: volkskultur-kaernten.at
Wissenswert
Den Versicherungsschutz können Veranstalter (Brauchtumsvereine) in Anspruch nehmen, die bis zu zwei Krampus- oder Perchtenläufe mit bis zu 1.500 Besuchern — beziehungsweise Teilnehmern — veranstalten. Anmeldefrist ist der 8. November 2023. Eine Berücksichtigung kann nur nach Maßgabe der noch vorhandenen freien Plätze erfolgen.
