Bettina Irrasch
Sie soll Pflegeanwältin bleiben
Bettina Irraschs Funktion als Pflegeanwältin des Landes soll mit Beschluss in der Regierungssitzung um eine weitere Periode verlängert werden.
© Büro LH Kaiser
Seit fünf Jahren ist Bettina Irrasch Pflegeanwältin des Landes Kärnten. Nun soll in der kommenden Regierungssitzung ihre Funktion um eine weitere Periode verlängert werden.
Mensch im Mittelpunkt
Landeshauptmann Peter Kaiser freut sich im Namen des Landes, dass sie sich für diese Funktion ein weiteres Mal zur Verfügung stellt: „Bettina Irrasch hat schon bei ihrer Bestellung im Jahr 2019 betont, den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen zu wollen. Das hat sie auch mit großem Know-how und Engagement unter Beweis gestellt”.
Arbeit der Pflegeanwaltschaft
Die Pflegeanwaltschaft nimmt Beschwerden von hilfs- und pflegebedürftigen Personen, ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern entgegen und arbeitet an der bestmöglichen Umsetzung der im Vorfeld definierten Ziele. Außerdem werden Sprechstunden auch außerhalb der Büroräumlichkeiten abgehalten und Stammtische organisiert
Neues Gesetz ist in Arbeit
Kärntens Anwaltschaften sind übrigens unabhängig, weisungsfrei und transparent. „Um diese Merkmale und die Bedeutung dieser Ombudsstellen noch deutlicher hervorzuheben, haben wir sie mit 1. Juli 2023 der Abteilung 1 — Landesamtsdirektion zugeteilt“, berichtet Kaiser. Darüber hinaus soll ein neues Kärntner Anwaltenschaft-Gesetz künftig auch den juristischen Rahmen noch zielgerichteter regeln und die Ausstattung und den Bestand der Anwaltschaften nachhaltig absichern. Die Arbeiten dazu laufen bereits.
