Ab Juni 2024
Klagenfurt gibt neue Regeln für E‑Scooter-Fahrer aus
Achtlos abgestellte oder zu schnell fahrende E-Scooter sorgen in Klagenfurt für Unmut bei der Bevölkerung. Um diesem Ärgernis entgegenzuwirken, hat die Stadt Klagenfurt eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Verkehrsausschuss-Obmann Gemeinderat Christian Glück eingesetzt.
© StadtKommunikation/Spatzek
Gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung, dem Ordnungsamt, der Polizei sowie dem ÖZIV und dem Blinden- und Sehbehindertenverband wurde eine Straßenpolizeiliche Verordnung erarbeitet, die auf der letzten Gemeinderatssitzung mehrheitlich beschlossen wurde und ab dem 1. Juni 2024 in Kraft tritt.
Klare Regeln für E‑Scooter-Vermieter
Verkehrsreferentin Stadträtin Sandra Wassermann, BA, betont die Wichtigkeit klarer Regeln für die gewerbliche Vermietung von E‑Scootern. “Wir haben uns mit anderen Städten abgestimmt und die beste Verordnung für Klagenfurt erarbeitet. Damit geben wir den E‑Scooter-Vermietern klare Regeln vor und verbessern die Verkehrssicherheit”, sagt Wassermann.
Die Verordnung umfasst unter anderem eine Verteilungshöchstzahl von maximal 200 E‑Scootern pro Vermieter im Stadtgebiet, wovon mindestens 30 Stück im Bereich Viktring aufgestellt werden müssen. Es werden gekennzeichnete Abstellflächen eingeführt, die von den Fahrern der E‑Scooter innerhalb der Ringe genutzt werden müssen. Pro Standort dürfen maximal 15 E‑Scooter abgestellt werden. Außerhalb des Rings gelten strengere Regeln, und das Abstellen ist in bestimmten Bereichen untersagt.
Verbesserungen für Klagenfurt
“Das Durchhaltevermögen hat sich ausgezahlt, denn wir können mit der neuen Verordnung wichtige Verbesserungen herbeiführen, insbesondere auch für den Stadtteil Viktring”, erklärt Verkehrsausschuss-Obmann Gemeinderat Christian Glück.
Die Verordnung regelt auch die Ausstattung und Geschwindigkeit der E‑Scooter. Diese müssen mit leicht bedienbaren Blinkern ausgestattet sein und über einen Ständer verfügen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt in Fußgängerzonen maximal 8 km/h und im übrigen Stadtgebiet maximal 20 km/h. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar.