Bilanz
Tätigkeits-Bericht 2023 der Kärntner Patienten-Anwaltschaft
Die Patientenanwaltschaft ist eine unabhängige, kompetente Anlaufstelle und trägt dazu bei, Vertrauen ins Gesundheitssystem zu stärken. Im Jahr 2023 gab es 4.500 Beratungsgespräche und 41 Patienten wurden entschädigt.
©
In der Regierungssitzung (12. März 2024)) wird Landeshauptmann Peter Kaiser den Tätigkeitsbericht der Kärntner Patientenanwaltschaft 2023 präsentieren. Gegenüber 2022 gibt es deutliche Steigerungen bei den Beratungen und den Entschädigungszahlungen. Insgesamt zeigt sich, dass alle Vergleichszahlen wieder jenen vor den Corona-Jahren entsprechen.
Leiterin Angelika Schiwek
Für Kaiser ist die Patientenanwaltschaft eine unverzichtbare Partnerin im Gesundheitswesen: „Sie ist eine unabhängige, kompetente Anlaufstelle für Patienten. Die vier Mitarbeiterinnen unter der Leitung von Angelika Schiwek, kümmern sich aufopferungsvoll um die Anliegen der Menschen und tragen so dazu bei, dass das Gefühl von Geborgenheit und das Vertrauen in unser Gesundheitssystem gesteigert wird“. Sein Dank gilt Angelika Schiwek, sie habe als Leiterin der Patientenanwaltschaft über zehn Jahre die Anliegen von Patienten vertreten und partnerschaftlich mit Engagement zur Weiterentwicklung im Gesundheitsversorgungssystem beigetragen. „Möglichst vielen Patienten bei ihren Problemen mit ärztlichen Behandlungen bestmöglich zu helfen, das war mein Bestreben“, blickt Schiwek zurück.
Qualität der medizinischen Versorgung
Die Zahlen und Jahresvergleiche würden ebenso dazu beitragen, die Qualität der Gesundheitsversorgung in Kärnten zu steigern. Aus den Daten lassen sich Tendenzen ablesen, die wiederum in gesundheitspolitische Überlegungen einfließen und so dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Versorgung in Kärnten zu steigern. “Unser Ziel ist es, jedem Kärntner die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen zu lassen“, stellt Kaiser klar und erinnert, dass die Patientenanwaltschaft und alle anderen Ombudsstellen mit der neuen Koalition der Landesamtsdirektion zugeordnet worden sind, um ihnen mehr Gewicht zu verleihen.
Einige Zahlen aus dem Bericht
2023 wurden 360 aktenmäßige Anliegen von Patienten bearbeitet. Ein Jahr zuvor waren es 351. 4.500 Beratungsgespräche wurden im letzten Jahr durchgeführt. Die Behandlungs-Dokumentation der Fälle umfasste 280.000 Seiten. 2023 wurden 598.642 Euro an Entschädigungsleistungen ausbezahlt. Der Anteil der Entschädigungen aus dem Härtefonds betrug 498.000 Euro und jener aus dem Schadenersatz und anderen Rechtsmittel 100.650 Euro. 41 Patienten bekamen bei ihren Forderungen auf Entschädigungen recht. Im Schnitt haben die Patienten 14.600 Euro erhalten. Im Berichtszeitraum sind die Patientenverfügungen von 45 Prozent auf 55 gestiegen. Zwölf Beratungen gab es im Zusammenhang mit Sterbeverfügungen.
