Kärnten
Regeln für Osterfeuer
Jedes Jahr lodern zu Ostern in Kärnten Brauchtumsfeuer. Doch trotz Tradition gelten strenge Regeln. Wer Osterfeuer entzünden will, muss sich an Vorschriften halten – und auf das Wetter achten.
© Stefan Geisler/Pixabay
Osterfeuer sind in Kärnten erlaubt, müssen aber bei der Gemeinde spätestens vier Tage vorher gemeldet werden. Dabei ist eine verantwortliche Person zu nennen. Ohne Genehmigung des Bürgermeisters darf innerhalb des bebauten Gebiets kein Feuer entzündet werden.
Nur biogenes Material erlaubt
Verbrannt werden dürfen ausschließlich unbehandelte pflanzliche Materialien wie Holz, Stroh oder Laub. Verboten sind hingegen Kunststoff, behandeltes Holz oder Müll.
Waldbrandverordnung beachten
Ob Osterfeuer stattfinden dürfen, hängt von der Witterung ab. Bei Trockenheit können Waldbrandverordnungen das Abbrennen untersagen. Ein Funkenflug oder sich ausbreitende Flammen stellen ein hohes Risiko dar.
Sicherheit hat Vorrang
Feuerwehren warnen vor Gefahren: Kinder müssen beaufsichtigt werden, ein zu geringer Abstand kann zu Verbrennungen führen. Wichtig sind die Beobachtung der Windrichtung, die Rücksicht auf Tiere sowie das Umschichten des Holzstoßes vor dem Entzünden. Feuerwehrzufahrten müssen freibleiben, ein Handy mit Notrufnummer 122 griffbereit sein.