Kärnten

Regeln für Oster­feu­er

Jedes Jahr lodern zu Ostern in Kärnten Brauchtumsfeuer. Doch trotz Tradition gelten strenge Regeln. Wer Osterfeuer entzünden will, muss sich an Vorschriften halten – und auf das Wetter achten.

Regeln für Oster­feu­er Brauchtumsfeuer sind erlaubt, doch Sicherheit und Umweltaspekte dürfen nicht vernachlässigt werden.

© Stefan Geisler/Pixabay

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Oster­feu­er sind in Kärn­ten erlaubt, müs­sen aber bei der Gemein­de spä­tes­tens vier Tage vor­her gemel­det wer­den. Dabei ist eine ver­ant­wort­li­che Per­son zu nen­nen. Ohne Geneh­mi­gung des Bür­ger­meis­ters darf inner­halb des bebau­ten Gebiets kein Feu­er ent­zün­det wer­den.

Nur bio­ge­nes Mate­ri­al erlaubt

Ver­brannt wer­den dür­fen aus­schließ­lich unbe­han­del­te pflanz­li­che Mate­ria­li­en wie Holz, Stroh oder Laub. Ver­bo­ten sind hin­ge­gen Kunst­stoff, behan­del­tes Holz oder Müll.

Wald­brand­ver­ord­nung beach­ten

Ob Oster­feu­er statt­fin­den dür­fen, hängt von der Wit­te­rung ab. Bei Tro­cken­heit kön­nen Wald­brand­ver­ord­nun­gen das Abbren­nen unter­sa­gen. Ein Fun­ken­flug oder sich aus­brei­ten­de Flam­men stel­len ein hohes Risi­ko dar.

Sicher­heit hat Vor­rang

Feu­er­weh­ren war­nen vor Gefah­ren: Kin­der müs­sen beauf­sich­tigt wer­den, ein zu gerin­ger Abstand kann zu Ver­bren­nun­gen füh­ren. Wich­tig sind die Beob­ach­tung der Wind­rich­tung, die Rück­sicht auf Tie­re sowie das Umschich­ten des Holz­sto­ßes vor dem Ent­zün­den. Feu­er­wehr­zu­fahr­ten müs­sen frei­blei­ben, ein Han­dy mit Not­ruf­num­mer 122 griff­be­reit sein.

 

 

02.04.2025 17:01
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Regeln für Oster­feu­er Brauchtumsfeuer sind erlaubt, doch Sicherheit und Umweltaspekte dürfen nicht vernachlässigt werden.

© Stefan Geisler/Pixabay