Land & Gemeinden

Heiz­kos­ten-Unter­stüt­zung ab 15. Okto­ber bean­tra­gen!

Das Land Kärnten und die Gemeinden zahlen auch für 2021/2022 eine Heizkosten-Unterstützung aus. Die Anträge sind von 15. Oktober bis 15. März zu stellen.

Heiz­kos­ten-Unter­stüt­zung ab 15. Okto­ber bean­tra­gen! Von 15. Oktober 2021 bis 15. März 2022 können Kärntner den Heizkosten-Zuschuss beantragen.

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Rund 17.500 Kärnt­ner pro­fi­tie­ren jedes Jahr von der Heizkosten-Unterstützung, die das Land Kärn­ten und die Gemein­den aus­be­zah­len. Im Vor­jahr wur­den rund 2,7 Mil­lio­nen Euro ausgeschüttet. „Auch heu­er haben wir für die Heizkosten-Unterstützung aus­rei­chend Bud­get­mit­tel reser­viert. Die Ein­kom­mens­gren­zen wur­den ange­passt und um 3,5 Pro­zent ange­ho­ben. Das gilt sowohl für die gro­ße, als auch für die klei­ne Heizkosten-Unterstützung,“ berich­tet Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin und Sozi­al­re­fe­ren­tin Bea­te Prett­ner.

Die Ein­kom­mens­gren­zen

Für die gro­ße Heizkosten-Unterstützung von 180 Euro kom­men Allein­ste­hen­de und Allein­er­zie­hen­de mit einem monat­li­chen Net­to-Ein­kom­men von 960 Euro in Fra­ge. Bei Haus­halts­ge­mein­schaf­ten von zwei Per­so­nen liegt die Ein­kom­mens­gren­ze bei 1.510 Euro, bei Pen­sio­nis­ten mit 360 Bei­trags­mo­na­ten bei 1.070 Euro. Die Ein­kom­mens­gren­zen für die klei­ne Heizkosten-Unterstützung lie­gen bei Allein­ste­hen­den bei 1.190 Euro und bei Haus­halts­ge­mein­schaf­ten bei 1.640 Euro. Neu in der Berech­nung ist der erhöhte Zuschlag von 250 Euro, der für jede wei­te­re Per­son im Haus­halt zur Anwen­dung kommt.

Erleich­te­rung für Beam­te

Von 15. Okto­ber 2021 bis 15. März 2022 können in den zuständigen Wohn­sitz­ge­mein­den und Magis­tra­ten die Anträge gestellt wer­den. Es gibt auch im Voll­zug für die Gemein­de- und Magis­trats­mit­ar­bei­ter eine Erleich­te­rung: Sozi­al­hil­fe-Bezie­her, Basisausgleichs­zu­la­gen-Bezie­her und Aus­gleichs­zu­la­gen-Bezie­her mit Pen­si­ons­bo­nus/­Aus­gleichs­zu­la­gen-Bonus (360 Bei­trags­mo­na­te) haben unter Nach­weis die­ser Leis­tun­gen mit­tels Bescheid Anspruch auf die gro­ße Heizkosten-Unterstützung, hier erfolgt kei­ne sepa­ra­te Berech­nung mehr.

01.10.2021 17:45
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Heiz­kos­ten-Unter­stüt­zung ab 15. Okto­ber bean­tra­gen! Von 15. Oktober 2021 bis 15. März 2022 können Kärntner den Heizkosten-Zuschuss beantragen.

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