Land & Gemeinden
Heizkosten-Unterstützung ab 15. Oktober beantragen!
Das Land Kärnten und die Gemeinden zahlen auch für 2021/2022 eine Heizkosten-Unterstützung aus. Die Anträge sind von 15. Oktober bis 15. März zu stellen.
© Pixabay/ri
Rund 17.500 Kärntner profitieren jedes Jahr von der Heizkosten-Unterstützung, die das Land Kärnten und die Gemeinden ausbezahlen. Im Vorjahr wurden rund 2,7 Millionen Euro ausgeschüttet. „Auch heuer haben wir für die Heizkosten-Unterstützung ausreichend Budgetmittel reserviert. Die Einkommensgrenzen wurden angepasst und um 3,5 Prozent angehoben. Das gilt sowohl für die große, als auch für die kleine Heizkosten-Unterstützung,“ berichtet Landeshauptmann-Stellvertreterin und Sozialreferentin Beate Prettner.
Die Einkommensgrenzen
Für die große Heizkosten-Unterstützung von 180 Euro kommen Alleinstehende und Alleinerziehende mit einem monatlichen Netto-Einkommen von 960 Euro in Frage. Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen liegt die Einkommensgrenze bei 1.510 Euro, bei Pensionisten mit 360 Beitragsmonaten bei 1.070 Euro. Die Einkommensgrenzen für die kleine Heizkosten-Unterstützung liegen bei Alleinstehenden bei 1.190 Euro und bei Haushaltsgemeinschaften bei 1.640 Euro. Neu in der Berechnung ist der erhöhte Zuschlag von 250 Euro, der für jede weitere Person im Haushalt zur Anwendung kommt.
Erleichterung für Beamte
Von 15. Oktober 2021 bis 15. März 2022 können in den zuständigen Wohnsitzgemeinden und Magistraten die Anträge gestellt werden. Es gibt auch im Vollzug für die Gemeinde- und Magistratsmitarbeiter eine Erleichterung: Sozialhilfe-Bezieher, Basisausgleichszulagen-Bezieher und Ausgleichszulagen-Bezieher mit Pensionsbonus/Ausgleichszulagen-Bonus (360 Beitragsmonate) haben unter Nachweis dieser Leistungen mittels Bescheid Anspruch auf die große Heizkosten-Unterstützung, hier erfolgt keine separate Berechnung mehr.