Förderungen
PV-Förderung neu: Ab 2026 nur noch mit Speicher
Ab 2026 werden private Photovoltaik-Anlagen in Kärnten nur noch mit Stromspeicher gefördert. Gleichzeitig stellt das Land die Förderung auf eine einheitliche Pauschale von 3.000 Euro um.
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PV-Förderung wird neu geregelt: Ab 2026 nur noch mit Speicher – Pauschale von 3.000 Euro
KÄRNTEN. Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Kärnten verläuft weiterhin auf hohem Niveau. Seit 2022 hat sich die Zahl der installierten Anlagen bis 2025 verdoppelt. Jährlich werden rund 13.000 Förderanträge abgewickelt. Allein 2025 wurden über 40 Millionen Euro aus dem Energiereferat des Landes Kärnten an Fördermitteln ausbezahlt. Auch 2026 wird ein ähnlich hohes Budget zur Verfügung stehen.
Um auf die aktuellen Marktbedingungen zu reagieren, werden die Photovoltaik-Förderrichtlinien für 2026 angepasst. Die neuen Richtlinien sollen in der kommenden Regierungssitzung auf Antrag von Energielandesrat Sebastian Schuschnig beschlossen werden.
Speicher wird verpflichtend
Für kommunale und betriebliche Anlagen bleiben die Fördersätze unverändert. Bei privaten PV-Anlagen kommt es jedoch zu wesentlichen Änderungen. Ab 2026 sind nur noch PV-Anlagen mit Stromspeicher förderfähig. Voraussetzung ist eine neu errichtete Anlage mit mindestens 5 kWp Leistung sowie ein Stromspeicher mit mindestens 5 kWh Kapazität. Laut Land ist diese Größe für rund 90 Prozent der Kärntner Haushalte ausreichend.
„Ziel ist es, den Eigenverbrauch zu erhöhen und gleichzeitig die regionalen Stromnetze zu entlasten“, betont Schuschnig.
Pauschale Förderung ab 2026
Künftig wird die Förderung für private PV-Anlagen auf pauschale Fördersätze umgestellt. Anstelle der bisherigen Staffelung gibt es einen Fixbetrag von 3.000 Euro pro Anlage, unabhängig von der installierten Leistung. Die Anrechnung von Bundesförderungen entfällt, was die Förderabwicklung vereinfacht.
Für bestehende Anlagen besteht zudem die Möglichkeit, bei einer Nachrüstung eines Stromspeichers mit mindestens 5 kWh eine pauschale Förderung von 1.000 Euro zu beantragen.
Wichtige Termine
Der erste Fördercall für 2026 startet am 15. April. Gefördert werden ausschließlich Anlagen, die im Jahr 2026 errichtet werden. Die Antragstellung ist nur online unter www.ktn.gv.at möglich.
PV-Anlagen, die 2025 errichtet wurden, können noch bis 31. Dezember 2025 nach der aktuellen Richtlinie eingereicht werden.

