Förderungen

PV-För­de­rung neu: Ab 2026 nur noch mit Spei­cher

Ab 2026 werden private Photovoltaik-Anlagen in Kärnten nur noch mit Stromspeicher gefördert. Gleichzeitig stellt das Land die Förderung auf eine einheitliche Pauschale von 3.000 Euro um.

PV-För­de­rung neu: Ab 2026 nur noch mit Spei­cher Ab 2026 werden in Kärnten private Photovoltaik-Anlagen nur noch mit Stromspeicher gefördert, um Eigenverbrauch und Netzstabilität zu stärken.

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PV-För­de­rung wird neu gere­gelt: Ab 2026 nur noch mit Spei­cher – Pau­scha­le von 3.000 Euro

KÄRNTEN. Der Aus­bau von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen in Kärn­ten ver­läuft wei­ter­hin auf hohem Niveau. Seit 2022 hat sich die Zahl der instal­lier­ten Anla­gen bis 2025 ver­dop­pelt. Jähr­lich wer­den rund 13.000 För­der­an­trä­ge abge­wi­ckelt. Allein 2025 wur­den über 40 Mil­lio­nen Euro aus dem Ener­gie­re­fe­rat des Lan­des Kärn­ten an För­der­mit­teln aus­be­zahlt. Auch 2026 wird ein ähn­lich hohes Bud­get zur Ver­fü­gung ste­hen.

Um auf die aktu­el­len Markt­be­din­gun­gen zu reagie­ren, wer­den die Pho­to­vol­ta­ik-För­der­richt­li­ni­en für 2026 ange­passt. Die neu­en Richt­li­ni­en sol­len in der kom­men­den Regie­rungs­sit­zung auf Antrag von Ener­gie­lan­des­rat Sebas­ti­an Schu­sch­nig beschlos­sen wer­den.

Spei­cher wird ver­pflich­tend
Für kom­mu­na­le und betrieb­li­che Anla­gen blei­ben die För­der­sät­ze unver­än­dert. Bei pri­va­ten PV-Anla­gen kommt es jedoch zu wesent­li­chen Ände­run­gen. Ab 2026 sind nur noch PV-Anla­gen mit Strom­spei­cher för­der­fä­hig. Vor­aus­set­zung ist eine neu errich­te­te Anla­ge mit min­des­tens 5 kWp Leis­tung sowie ein Strom­spei­cher mit min­des­tens 5 kWh Kapa­zi­tät. Laut Land ist die­se Grö­ße für rund 90 Pro­zent der Kärnt­ner Haus­hal­te aus­rei­chend.

„Ziel ist es, den Eigen­ver­brauch zu erhö­hen und gleich­zei­tig die regio­na­len Strom­net­ze zu ent­las­ten“, betont Schu­sch­nig.

Pau­scha­le För­de­rung ab 2026
Künf­tig wird die För­de­rung für pri­va­te PV-Anla­gen auf pau­scha­le För­der­sät­ze umge­stellt. Anstel­le der bis­he­ri­gen Staf­fe­lung gibt es einen Fix­be­trag von 3.000 Euro pro Anla­ge, unab­hän­gig von der instal­lier­ten Leis­tung. Die Anrech­nung von Bun­des­för­de­run­gen ent­fällt, was die För­der­ab­wick­lung ver­ein­facht.

Für bestehen­de Anla­gen besteht zudem die Mög­lich­keit, bei einer Nach­rüs­tung eines Strom­spei­chers mit min­des­tens 5 kWh eine pau­scha­le För­de­rung von 1.000 Euro zu bean­tra­gen.

Wich­ti­ge Ter­mi­ne
Der ers­te För­der­call für 2026 star­tet am 15. April. Geför­dert wer­den aus­schließ­lich Anla­gen, die im Jahr 2026 errich­tet wer­den. Die Antrag­stel­lung ist nur online unter www.ktn.gv.at mög­lich.
PV-Anla­gen, die 2025 errich­tet wur­den, kön­nen noch bis 31. Dezem­ber 2025 nach der aktu­el­len Richt­li­nie ein­ge­reicht wer­den.

19.12.2025 07:00
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PV-För­de­rung neu: Ab 2026 nur noch mit Spei­cher Ab 2026 werden in Kärnten private Photovoltaik-Anlagen nur noch mit Stromspeicher gefördert, um Eigenverbrauch und Netzstabilität zu stärken.

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