Arbeiterkammer
Fahrtkosten-Zuschuss des Landes bis 31. Oktober beantragen!
Die Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten unterstützt Berufspendler bis zu einem Jahreseinkommen von 26.400 Euro. Anträge auf Fahrt- und Mautkosten-Zuschuss sind bis 31. Oktober 2021 bei der Arbeiterkammer Kärnten einzureichen.
© AK/Jost & Bayer
Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln, sind berechtigt, den Fahrtkosten-Zuschuss des Landes Kärnten zu beantragen. Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf 26.400 Euro nicht überschreiten. Die Förderung wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt. Die Antragsunterlagen sind bis 31. Oktober 2021 bei der Arbeiterkammer Kärnten einzureichen.
Auch für Lehrlinge
Auch Lehrlinge können für ihren Weg zur Lehrstelle oder Fahrten zu Berufswettbewerben einen Antrag auf Fahrtkosten-Zuschuss stellen. Berufstätige Abendschüler haben ebenso Anspruch. Jene Arbeitnehmer, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB in Mallnitz oder den Felbertauerntunnel nutzen, können außerdem ein Ansuchen auf Mautkosten-Ersatz stellen.
Informationen & Formulare
Antragsformulare und Vergaberichtlinien sind bei der Arbeiterkammer Kärnten (050 477‑4003) erhältlich und stehen auch im Internet (arbeitnehmerfoerderung.at) zum Download bereit. Die Anträge können auch elektronisch ausgefüllt werden.
