Kärnten
Nahversorgerbonus läuft 2026 weiter
Das Land Kärnten führt den Nahversorgerbonus 2026 weiter. Insgesamt stehen 400.000 Euro zur Verfügung, um kleine Lebensmittelbetriebe im ländlichen Raum zu entlasten und regionale Produkte stärker ins Sortiment zu bringen. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
Mit dem Nahversorgerbonus werden kleine Lebensmittelgeschäfte im ländlichen Raum unterstützt.© Büro LHStv. Gruber
Förderung für kleine Betriebe
Kleine Nahversorger in den Gemeinden sind wichtige Einkaufsorte und eine Schnittstelle zwischen regionalen Produzenten und Konsumenten. Vor allem im ländlichen Raum bleibt die Nahversorgung mit Lebensmitteln herausfordernd. Sehr kleine Orte haben oft keinen Standort des Lebensmitteleinzelhandels.
Bonus seit 2020
LHStv. Martin Gruber und Landesrat Sebastian Schuschnig haben den Regionalitäts- und Entlastungsbonus für Nahversorger im Jahr 2020 eingeführt. In der letzten Regierungssitzung ist die Fortführung der Förderaktion beschlossen worden. Der Bonus soll steigende Betriebskosten abfedern, regionale Produkte ins Sortiment bringen und Schließungen verhindern.
400.000 Euro im Jahr 2026
Für 2026 stehen insgesamt 400.000 Euro für den referatsübergreifenden Nahversorgerbonus bereit. Voraussetzung für den Bonus ist unter anderem, dass mindestens 50 qualitäts- und herkunftsgesicherte Kärntner Produkte ins Sortiment aufgenommen werden. In den vergangenen Jahren sind 518 ländliche Betriebe unterstützt worden, seit 2020 sind laut Angaben mehr als 1,2 Millionen Euro ausbezahlt worden.
Bis zu 6.000 Euro pro Betrieb
Jeder Betrieb kann insgesamt bis zu 6.000 Euro erhalten. Davon sind 4.000 Euro als Entlastungsbonus vorgesehen, etwa für Fixkosten, Personalkosten oder kleinere Investitionen. Zusätzlich können 2.000 Euro als Regionalitätsbonus gewährt werden, wenn eine Lizenzpartnerschaft abgeschlossen wird. Dieser Teil erfolgt als Marketingleistung über Genussland Kärnten.
Antrag ab sofort möglich
Bei Umsetzung und Abwicklung wirken auch 2026 die Wirtschaftskammer Kärnten und Genussland Kärnten als Kooperationspartner mit. Die Antragstellung ist ab sofort möglich und wird über Genussland Kärnten durchgeführt.

