Arbeiterkammer

Dienst­neh­me­rin zu um 3.840 Euro höhe­rer Abfer­ti­gung ver­hol­fen

Die Summe ihrer Abfertigung erschien einer Klagenfurter Reinigungskraft zu gering. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten – mit Erfolg!

Arbeiterkammer Kärnten AK-Arbeitsrechtsexpertin Verena Spath: „Der Sachbezug der Dienstwohnung wurde nicht eingerechnet, obwohl andere Naturalbezüge berücksichtigt wurden.“

© AK/Helge Bauer

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Eine Dienst­neh­me­rin aus Kla­gen­furt war 33 Jah­re in einem Unter­neh­men als Rei­ni­gungs­kraft beschäf­tigt. Sie ent­schloss sich, ihren Abfer­ti­gungs­be­trag (alt) von Rechts­exper­ten der Arbei­ter­kam­mer (AK) Kärn­ten prü­fen zu las­sen. Die­se Ent­schei­dung stell­te sich als rich­tig her­aus: Der Arbeit­neh­me­rin waren wegen eines Feh­lers 3.840 Euro vor­ent­hal­ten wor­den.

Dienst­ge­ber zahl­te Rest­be­trag aus

Nach Durch­sicht der Abrech­nung kam die Unre­gel­mä­ßig­keit zum Vor­schein. „Der Sach­be­zug der Dienst­woh­nung wur­de nicht ein­ge­rech­net, obwohl ande­re Natu­ral­be­zü­ge berück­sich­tigt wur­den“, erklärt AK-Arbeits­rechts­exper­tin Vere­na Spath. Der Dienst­ge­ber zahl­te nach Inter­ven­ti­on der Arbei­ter­kam­mer den Rest­be­trag an die Kla­gen­fur­te­rin aus. „Arbeits­recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten wie Arbeits­ver­trä­ge, Dienst­zet­tel oder wie in die­sem Fal­le die errech­ne­te Abfer­ti­gung kön­nen bei der kleins­ten Unsi­cher­heit von unse­ren Exper­ten noch­mals über­prüft wer­den“, bekräf­tig­te AK-Prä­si­dent Gün­ther Goach.

14.10.2021 11:30 - Update am: 14.10.2021 11:31
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Arbeiterkammer Kärnten AK-Arbeitsrechtsexpertin Verena Spath: „Der Sachbezug der Dienstwohnung wurde nicht eingerechnet, obwohl andere Naturalbezüge berücksichtigt wurden.“

© AK/Helge Bauer