Arbeiterkammer
Forderung nach Todesfall: AK Kärnten stoppt Inkassoverfahren
Eine Kärntnerin sollte nach dem Tod ihres Vaters 13.000 Euro an ein Inkassobüro zahlen. Erst durch das Eingreifen des Konsumentenschutzes der AK Kärnten konnte die Forderung abgewehrt werden.
© Foto: AK/HelgeBauer
Ein offener Kredit eines verstorbenen Oberkärntners hätte für seine Tochter beinahe gravierende finanzielle Folgen gehabt. Ein Inkassobüro forderte rund 13.000 Euro von der Frau – doch dank der Unterstützung des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Kärnten konnte die Angelegenheit rasch geklärt und das Verfahren eingestellt werden.
Tochter zunächst auf sich allein gestellt
Nach dem Tod ihres Vaters wurde die Tochter unerwartet mit der Forderung konfrontiert. Trotz eigener Bemühungen, die Situation zu klären – unter anderem durch Vorlage der Sterbeurkunde – zeigte sich das Inkassobüro zunächst wenig kooperativ. „Die Betroffene versuchte zunächst selbst, eine Klärung herbeizuführen, stieß jedoch auf wenig Entgegenkommen“, erklärt AK-Jurist Stefan Pachler.
AK Kärnten greift ein und beendet Verfahren
Erst als sich die Frau an den kostenlosen Konsumentenschutz der AK Kärnten wandte, kam Bewegung in den Fall. Die Experten intervenierten rasch – mit Erfolg: Das Inkassoverfahren wurde ohne weitere Maßnahmen beendet.
AK-Präsident Günther Goach betont die Bedeutung rechtzeitiger Beratung: „Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, Forderungen nicht ungeprüft zu begleichen. Hinterbliebene sollten sich im Zweifel unbedingt rechtlich absichern.“
Die Arbeiterkammer Kärnten rät daher allen Betroffenen, bei unklaren oder überraschenden Forderungen nach einem Todesfall nicht vorschnell zu zahlen, sondern professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.