Arbeiterkammer

For­de­rung nach Todes­fall: AK Kärn­ten stoppt Inkas­so­ver­fah­ren

Eine Kärntnerin sollte nach dem Tod ihres Vaters 13.000 Euro an ein Inkassobüro zahlen. Erst durch das Eingreifen des Konsumentenschutzes der AK Kärnten konnte die Forderung abgewehrt werden.

For­de­rung nach Todes­fall: AK Kärn­ten stoppt Inkas­so­ver­fah­ren Der Konsumentenschutz der AK Kärnten konnte eine 13.000-Euro-Forderung eines Inkassobüros gegen die Tochter eines Verstorbenen erfolgreich abwehren.

© Foto: AK/HelgeBauer

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Ein offe­ner Kre­dit eines ver­stor­be­nen Ober­kärnt­ners hät­te für sei­ne Toch­ter bei­na­he gra­vie­ren­de finan­zi­el­le Fol­gen gehabt. Ein Inkas­so­bü­ro for­der­te rund 13.000 Euro von der Frau – doch dank der Unter­stüt­zung des Kon­su­men­ten­schut­zes der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten konn­te die Ange­le­gen­heit rasch geklärt und das Ver­fah­ren ein­ge­stellt wer­den.

Toch­ter zunächst auf sich allein gestellt

Nach dem Tod ihres Vaters wur­de die Toch­ter uner­war­tet mit der For­de­rung kon­fron­tiert. Trotz eige­ner Bemü­hun­gen, die Situa­ti­on zu klä­ren – unter ande­rem durch Vor­la­ge der Ster­be­ur­kun­de – zeig­te sich das Inkas­so­bü­ro zunächst wenig koope­ra­tiv. „Die Betrof­fe­ne ver­such­te zunächst selbst, eine Klä­rung her­bei­zu­füh­ren, stieß jedoch auf wenig Ent­ge­gen­kom­men“, erklärt AK-Jurist Ste­fan Pach­ler.

AK Kärn­ten greift ein und been­det Ver­fah­ren

Erst als sich die Frau an den kos­ten­lo­sen Kon­su­men­ten­schutz der AK Kärn­ten wand­te, kam Bewe­gung in den Fall. Die Exper­ten inter­ve­nier­ten rasch – mit Erfolg: Das Inkas­so­ver­fah­ren wur­de ohne wei­te­re Maß­nah­men been­det.

AK-Prä­si­dent Gün­ther Goach betont die Bedeu­tung recht­zei­ti­ger Bera­tung: „Die­ser Fall zeigt ein­mal mehr, wie wich­tig es ist, For­de­run­gen nicht unge­prüft zu beglei­chen. Hin­ter­blie­be­ne soll­ten sich im Zwei­fel unbe­dingt recht­lich absi­chern.“

Die Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten rät daher allen Betrof­fe­nen, bei unkla­ren oder über­ra­schen­den For­de­run­gen nach einem Todes­fall nicht vor­schnell zu zah­len, son­dern pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung in Anspruch zu neh­men.

02.04.2026 12:00
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For­de­rung nach Todes­fall: AK Kärn­ten stoppt Inkas­so­ver­fah­ren Der Konsumentenschutz der AK Kärnten konnte eine 13.000-Euro-Forderung eines Inkassobüros gegen die Tochter eines Verstorbenen erfolgreich abwehren.

© Foto: AK/HelgeBauer