Arbeiterkammer
AK gewann Klage gegen deutschen Anbieter
Wegen der Corona-Reisewarnung stornierte eine Kärntnerin ihre Türkei-Reise im August 2020. Der Anbieter aus Deutschland behielt nicht nur die Anzahlung ein, sondern klagte auch eine Stornierungsgebühr in Höhe von 1.800 Euro ein.
Ein Türkei-Urlaub, den sie gar nicht antreten konnte, hatte für eine Kärntnerin eine bürokratische Odyssee zur Folge. Zum Zeitpunkt des geplanten Reiseantritts im August 2020 bestand in Österreich eine Corona-Reisewarnung für die Türkei, weshalb die Konsumentin den Urlaub stornierte. Der Reiseanbieter aus Deutschland beharrte jedoch auf dem Standpunkt, dass er die Anzahlung von fast 600 Euro einbehalten darf, denn in Deutschland bestand zu diesem Zeitpunkt keine Reisewarnung mehr für die Türkei. Dem nicht genug: Der Anbieter stornierte die Reise kostenpflichtig und verlangte dafür eine 80-prozentige Stornierungsgebühr und leitete ein Mahnverfahren in Deutschland ein: Die Frau sollte 1.800 Euro bezahlen.
Konsumentenschutz der Arbeiterkammer
Sie wandte sich schließlich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Die Frau hatte insgesamt rund 2.400 Euro zur verlieren. „Unserer Rechtsansicht nach waren die Einbehaltung der Anzahlung und die 80-prozentige Stornierungsgebühr nichts rechtens, weshalb wir tätig geworden sind“, erklärt Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten, den Sachverhalt.
Mit Erfolg Einspruch erhoben
Die Arbeiterkammer erhob im Vorjahr gegen das Mahnverfahren in Deutschland Einspruch. Mit Erfolg: In Deutschland wurde das Verfahren gegen die Kärntnerin eingestellt. „Und dann kam noch das österreichische Recht ins Spiel“, führt Höfferer aus. Er erläutert: „Wir haben den Standpunkt vertreten, dass der Frau auch die Anzahlung von rund 600 Euro zusteht. Also haben wir den Anbieter geklagt und Recht bekommen. Der Frau entstehen für die nie angetretene Reise keine Kosten!“
Wissenswert
Verweigerte Reisekostenerstattungen und Probleme bei bereits gebuchten Reisen? Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten, betont: „Bei Unsicherheiten oder Fragen zu Reisethemen kann sich jede Kärntnerin und jeder Kärntner an die Expertinnen und Experten unseres Konsumentenschutzes wenden. Unser Service ist kostenlos!“
AK-Telefon: 050 477‑2000
