Rechnungshof
Landesrechnungshof ortet Einsparpotenzial bei Sanierung des SPZ Klagenfurt
Nach massiven Kostensteigerungen auf 28,43 Millionen Euro kritisiert der Landesrechnungshof überhöhte Planungen, unnötige Flächen und fehlende Abstimmung bei den Folgekosten.
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Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) sieht bei der geplanten Generalsanierung des Sozialpädagogischen Zentrums (SPZ) in Klagenfurt erhebliches Einsparpotenzial. In einem am 12. Mai veröffentlichten Bericht empfiehlt der LRH, Kosten zu senken, Flächen effizienter zu nutzen und die finanziellen Auswirkungen des Projekts genauer darzustellen.
Kosten deutlich gestiegen
Geplant ist die Sanierung des seit 2020 behördlich gesperrten Haupthauses aus dem Jahr 1901. Dort sollen künftig Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung sowie Kinderbetreuungseinrichtungen der KABEG untergebracht werden.
Laut LRH stiegen die Gesamtkosten des Projekts zwischen der ersten Grundsatzgenehmigung 2021 und der Vorlage 2025 um rund 78 Prozent. Gründe dafür seien unter anderem der starke Anstieg des Baupreisindex, fehlende Grundsatzentscheidungen sowie mehrere Projektänderungen und Umplanungen.
Zudem stellte der Landesrechnungshof fehlerhafte Berechnungen, überhöhte Ansätze und doppelt erfasste Leistungen fest. Dadurch wurden die vorgelegten Kosten um zwei Millionen Euro auf 28,43 Millionen Euro brutto reduziert.
Kritik an Flächen und Ausstattung
Besonders kritisch sieht der LRH die geplante Flächennutzung. Teile des Projekts seien über den eigentlichen Bedarf hinaus dimensioniert, Synergien würden zu wenig genutzt. Auch zusätzliche Terrassen im zweiten Obergeschoss und neue Flächen im Untergeschoss würden den Bauaufwand deutlich erhöhen.
Nach Einschätzung des LRH könnten durch eine sparsamere Planung weitere 1,24 Millionen Euro brutto eingespart werden. Kritisiert werden außerdem aufwendige architektonische Lösungen, großzügige Konstruktionen und eine gehobene Ausstattung.
Auch bei der Einrichtung ortet der Rechnungshof Sparpotenzial: Bestehendes Inventar sei nicht auf mögliche Weiterverwendung geprüft worden, stattdessen sei eine komplette Neueinrichtung mit maßgefertigten Einbaumöbeln vorgesehen. Das widerspreche laut LRH den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Planung zu früh gestartet
Die Planungen für das Großprojekt hatten bereits 2020 begonnen. Wegen offener Grundsatzfragen wurden sie 2024 jedoch unterbrochen – obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits eine Baubewilligung vorlag.
Der LRH empfiehlt daher, Projekte dieser Größenordnung erst dann in die Detailplanung zu führen, wenn verbindliche Grundsatzentscheidungen vorliegen.
Folgekosten unvollständig dargestellt
Kritik gibt es auch bei den Folgekosten. Diese seien von den beteiligten Stellen getrennt, ohne Abstimmung und teils unvollständig vorgelegt worden. Dadurch sei eine verlässliche Gesamtbeurteilung erschwert worden.
LRH-Direktor Günter Bauer betont, dass nicht nur die Baukosten, sondern auch die späteren finanziellen Folgen vollständig und abgestimmt dargestellt werden müssten, damit die öffentliche Hand tragfähige Entscheidungen treffen könne.
Bericht seit 12. Mai veröffentlicht
Der Bericht zur „Generalsanierung des Sozialpädagogischen Zentrums Klagenfurt“ wurde laut Landesrechnungshof am 5. Mai 2026 dem Kontrollausschuss und der Landesregierung übermittelt. Seit 12. Mai ist er auf der Website des Kärntner Landesrechnungshofs veröffentlicht.