Rechnungshof
Land zahlte Millionen ohne Antrag – Rechnungshof übt scharfe Kritik
Der Landesrechnungshof deckt massive Mängel bei Vereinsförderungen im Sozial-, Jugend- und Pflegebereich auf. Vorauszahlungen ohne Antrag, fehlende Kontrollen und unklare Kostenregeln bringen die Landesverwaltung in Erklärungsnot.
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Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) legt den Finger in eine offene Wunde der Landesverwaltung: Förderungen im Sozial‑, Jugend- und Pflegewesen wurden jahrelang mit teils erstaunlicher Nachlässigkeit vergeben. Vorauszahlungen ohne genehmigte Anträge, verspätete Abrechnungen, unklare Overheadkosten und fehlende Kontrollen – das ist die ernüchternde Bilanz einer aktuellen Stichprobenprüfung.
Geld floss – auch ohne Antrag
Besonders brisant: Das Land Kärnten zahlte Fördermittel regelmäßig im Voraus, noch bevor Projekte überhaupt beantragt oder genehmigt waren. Damit wurden öffentliche Gelder für Vorhaben ausgezahlt, die formal noch gar nicht existierten. Klare Regeln für solche Vorauszahlungen? Fehlanzeige.
Der Rechnungshof empfiehlt unmissverständlich, dass Gelder erst nach Antragstellung und Genehmigung fließen dürfen. Eine Selbstverständlichkeit, könnte man meinen – offenbar aber nicht in der Kärntner Förderpraxis.
Abrechnungen jahrelang offen
Auch bei der Abrechnung zeigt sich ein erschreckendes Bild. Projekte aus dem Jahr 2021 waren zum Zeitpunkt der Prüfung – Ende 2025 – noch immer nicht vollständig abgerechnet. Unterlagen fehlten, Fristen gab es keine. Der LRH fordert daher verbindliche Einreich- und Abrechnungsfristen für alle Träger.
Besonders pikant: Trotz dieser Mängel wurde weiterfinanziert. Konsequenzen? Bislang keine.
Overheadkosten: Sechs Prozent – aber wofür eigentlich?
Ein weiteres Problemfeld sind die sogenannten Overheadkosten. Vereine durften pauschal bis zu sechs Prozent der Förderung dafür verwenden – ohne klare Definition, was darunterfällt. Manche Vereine verrechneten zusätzlich noch administrative Stunden, andere nicht. Einheitliche Regeln oder Nachweise? Ebenfalls Fehlanzeige.
Der Rechnungshof kritisiert diese Praxis scharf und warnt vor Doppelfinanzierungen, insbesondere wenn mehrere Abteilungen beteiligt sind. Direktor Günter Bauer bringt es auf den Punkt: Das Land müsse klar festlegen, welche Kosten zulässig sind – und welche nicht.
Assistenzleistungen ohne Kontrolle
Besonders sensibel ist der Bereich der Chancengleichheit. Hier legen die Träger selbst fest, wie hoch der Betreuungsbedarf von Menschen mit Behinderung ist.
Der LRH fordert dringend verbindliche Richtlinien und stichprobenartige Überprüfungen.
Digitalisierung seit Jahren angekündigt – aber nicht umgesetzt
Seit 2016 arbeitet das Land an einer Datenbank für Maßnahmenfinanzierungen. Neun Jahre später ist sie noch immer nicht fertig. Digitale Schnittstellen fehlen, Daten müssen manuell übertragen werden, automatische Prüfungen gibt es nicht.
Der Rechnungshof sieht hier enormes Einsparungs- und Transparenzpotenzial – etwa durch automatisierte Abgleiche oder moderne Authentifizierungssysteme bei mobilen Dienstleistungen. Doch bisher bleibt vieles Stückwerk.
Fazit: Strukturprobleme statt Einzelfehler
Der Bericht zeigt kein Versagen einzelner Vereine, sondern systemische Schwächen in der Landesverwaltung bzw. in der Politik. Fehlende Regeln, mangelnde Kontrolle und schleppende Digitalisierung gefährden Transparenz und den sorgsamen Umgang mit Steuergeld.
Der LRH-Bericht liegt nun beim Kontrollausschuss und der Landesregierung. Die entscheidende Frage bleibt: Zieht die Politik endlich Konsequenzen – oder bleibt auch dieser Bericht folgenlos?