Landwirtschaft
Frühere Nutzung von Biodiversitätsflächen möglich
Trockenheit und Futtermangel: Für Kärntner Betriebe gelten 2026 erleichterte Regeln zur vorzeitigen Nutzung bestimmter Biodiversitätsflächen – allerdings nur mit korrekter MFA-Anpassung und Einschränkungen bei Prämien.
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Die anhaltende Trockenheit setzt viele landwirtschaftliche Betriebe in Kärnten unter Druck. Wegen des zunehmenden Futtermangels hat das Landwirtschaftsministerium für das Antragsjahr 2026 Erleichterungen bei der Nutzung bestimmter Biodiversitätsflächen ermöglicht. Die LK Kärnten hatte eine vorzeitige Nutzungsfreigabe gefordert.
Ausnahmen nur unter Auflagen
Die Regelung gilt ausschließlich für 2026. Wichtig ist: Für Flächen, die vorzeitig über die regulären Grenzen hinaus genutzt werden, wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben keine UBB- beziehungsweise BIO-Prämie gewährt. Außerdem ist eine Korrektur des Mehrfachantrags verpflichtend. Betroffene Flächen müssen mit den Codes OPUBB oder OPBIO gekennzeichnet werden.
Acker- und Grünlandflächen betroffen
Bei Acker-Biodiversitätsflächen dürfen bei Bedarf auch mehr als die bisher erlaubten 25 Prozent vor dem 1. August genutzt werden. Die maximale Zahl von zwei Nutzungen pro Jahr bleibt jedoch bestehen. Bei Grünlandflächen mit spätem Mähzeitpunkt kann die erste Nutzung unter bestimmten Voraussetzungen vorgezogen werden. In Kärnten ist damit im Jahr 2026 eine Nutzung ab 26. Mai möglich, wenn auf vergleichbaren Flächen bereits der zweite Schnitt erfolgt oder erfolgt ist.
Vorsicht bei Naturschutzflächen
Ausgenommen sind Biodiversitätsflächen, die im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Naturschutz“ angerechnet werden. Bei vorgeschriebenen Schnittzeitpunkten ist vor einer früheren Mahd eine Änderung der Projektbestätigung notwendig. Ansonsten drohen Beanstandungen durch Flächenmonitoring und empfindliche Prämienkürzungen.
Beratung empfohlen
Landwirte sollten notwendige MFA-Korrekturen zeitnah durchführen. Für Fragen stehen die Invekos-Experten der LK-Außenstellen sowie das Referat Agrar- und Marktwirtschaft zur Verfügung. Die Landwirtschaftskammer ist laut Information weiter mit Bundes- und Landesstellen in Kontakt, um zusätzliche Erleichterungen zu erreichen.