Landwirtschaft

Frü­he­re Nut­zung von Bio­di­ver­si­täts­flä­chen mög­lich

Trockenheit und Futtermangel: Für Kärntner Betriebe gelten 2026 erleichterte Regeln zur vorzeitigen Nutzung bestimmter Biodiversitätsflächen – allerdings nur mit korrekter MFA-Anpassung und Einschränkungen bei Prämien.

Frü­he­re Nut­zung von Bio­di­ver­si­täts­flä­chen mög­lich Aufgrund der Trockenheit dürfen bestimmte Biodiversitätsflächen in Kärnten 2026 unter Auflagen vorzeitig genutzt werden.

© Foto: LK

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Die anhal­ten­de Tro­cken­heit setzt vie­le land­wirt­schaft­li­che Betrie­be in Kärn­ten unter Druck. Wegen des zuneh­men­den Fut­ter­man­gels hat das Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um für das Antrags­jahr 2026 Erleich­te­run­gen bei der Nut­zung bestimm­ter Bio­di­ver­si­täts­flä­chen ermög­licht. Die LK Kärn­ten hat­te eine vor­zei­ti­ge Nut­zungs­frei­ga­be gefor­dert.

Aus­nah­men nur unter Auf­la­gen

Die Rege­lung gilt aus­schließ­lich für 2026. Wich­tig ist: Für Flä­chen, die vor­zei­tig über die regu­lä­ren Gren­zen hin­aus genutzt wer­den, wird auf­grund EU-recht­li­cher Vor­ga­ben kei­ne UBB- bezie­hungs­wei­se BIO-Prä­mie gewährt. Außer­dem ist eine Kor­rek­tur des Mehr­fach­an­trags ver­pflich­tend. Betrof­fe­ne Flä­chen müs­sen mit den Codes OPUBB oder OPBIO gekenn­zeich­net wer­den.

Acker- und Grün­land­flä­chen betrof­fen

Bei Acker-Bio­di­ver­si­täts­flä­chen dür­fen bei Bedarf auch mehr als die bis­her erlaub­ten 25 Pro­zent vor dem 1. August genutzt wer­den. Die maxi­ma­le Zahl von zwei Nut­zun­gen pro Jahr bleibt jedoch bestehen. Bei Grün­land­flä­chen mit spä­tem Mäh­zeit­punkt kann die ers­te Nut­zung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen vor­ge­zo­gen wer­den. In Kärn­ten ist damit im Jahr 2026 eine Nut­zung ab 26. Mai mög­lich, wenn auf ver­gleich­ba­ren Flä­chen bereits der zwei­te Schnitt erfolgt oder erfolgt ist.

Vor­sicht bei Natur­schutz­flä­chen

Aus­ge­nom­men sind Bio­di­ver­si­täts­flä­chen, die im Rah­men der ÖPUL-Maß­nah­me „Natur­schutz“ ange­rech­net wer­den. Bei vor­ge­schrie­be­nen Schnitt­zeit­punk­ten ist vor einer frü­he­ren Mahd eine Ände­rung der Pro­jekt­be­stä­ti­gung not­wen­dig. Ansons­ten dro­hen Bean­stan­dun­gen durch Flä­chen­mo­ni­to­ring und emp­find­li­che Prä­mi­en­kür­zun­gen.

Bera­tung emp­foh­len

Land­wir­te soll­ten not­wen­di­ge MFA-Kor­rek­tu­ren zeit­nah durch­füh­ren. Für Fra­gen ste­hen die Inve­kos-Exper­ten der LK-Außen­stel­len sowie das Refe­rat Agrar- und Markt­wirt­schaft zur Ver­fü­gung. Die Land­wirt­schafts­kam­mer ist laut Infor­ma­ti­on wei­ter mit Bun­des- und Lan­des­stel­len in Kon­takt, um zusätz­li­che Erleich­te­run­gen zu errei­chen.

25.05.2026 17:30
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Frü­he­re Nut­zung von Bio­di­ver­si­täts­flä­chen mög­lich Aufgrund der Trockenheit dürfen bestimmte Biodiversitätsflächen in Kärnten 2026 unter Auflagen vorzeitig genutzt werden.

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