Tierhaltung
Sachkundenachweis für Tierhalter startet ab Juli
Ab 1. Juli 2026 müssen neue Halter*innen von Hunden, Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln einen Sachkundenachweis erbringen – Kärnten setzt auf geprüfte Kurse und mehr Verantwortung.
© Foto: Büro Prettner
Ab 1. Juli 2026 gilt österreichweit ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung bestimmter Tierarten. Betroffen sind unter anderem Hunde, Reptilien, Amphibien und bestimmte Papageienvögel.
Einheitliche Regeln für mehr Tierwohl
Mit der neuen Regelung werden erstmals bundesweit einheitliche Mindeststandards für angehende Tierhalter*innen geschaffen. Wer künftig ein betroffenes Tier neu halten möchte, muss vor der Anschaffung einen mindestens vierstündigen Theoriekurs absolvieren. Bei Hunden kommt zusätzlich eine zweistündige praktische Einheit hinzu, die innerhalb von zwölf Monaten gemeinsam mit dem Tier nachgeholt werden kann.
Tierschutz-Landesrätin Beate Prettner sieht darin einen wichtigen Schritt: „Tierwohl darf nicht vom Wohnort abhängen.“ Der Kurs soll Wissen über artgerechte Haltung, Pflege, Ernährung und Verhalten vermitteln und damit Fehlhaltungen sowie Überforderung vorbeugen.
Kurse nur über Land Kärnten
In Kärnten werden anerkannte Kurse ausschließlich über die Homepage des Landes unter www.sachkundenachweis.ktn.gv.at veröffentlicht. Der erste theoretische Hunde-Kurs findet am 11. Juli von 9 bis 13 Uhr im TIKO statt und wird kostenlos angeboten.
Ausnahmen gelten unter anderem für Personen, die bereits einen Hund halten und diesen in der Heimtierdatenbank registriert haben. Auch einschlägige Ausbildungen oder berufliche Qualifikationen können anerkannt werden.
Für Expertinnen wie Hundetrainerin Daniela Ranftler und Reptilienzooleiterin Helga Happ ist der Nachweis ein wichtiger Beitrag gegen Spontankäufe. Damit soll Verantwortung gestärkt und das Zusammenleben von Mensch und Tier verbessert werden.
