Konsumentenschutz

AK unter­stütz­te Kon­su­men­tin gegen „Cope­Cart“

9.000 Euro sollte eine Kärntnerin für ein nicht gebuchtes Online-Coaching bezahlen.

AK unter­stütz­te Kon­su­men­tin gegen „Cope­Cart“ Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer

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Nach einem tele­fo­ni­schen Erst­ge­spräch ver­lang­te das Online-Unter­neh­men „Cope­Cart“ fast 9.000 Euro von einer Kärnt­ne­rin. Die ver­zwei­fel­te Kon­su­men­tin wand­te sich an den Kon­su­men­ten­schutz der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten. „Ohne Zustim­mung der Frau wur­de wäh­rend des Tele­fo­nats eine Inter­net-Bestel­lung getä­tigt. Selbst wenn die­ser Ver­trag zustan­de gekom­men wäre, gäbe es immer noch das gesetz­li­che Rück­tritts­recht“, weiß Danie­la Seiß, Kon­su­men­ten­schüt­ze­rin der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten.

Ver­trag wur­de nie abge­schlos­sen

Kon­kret: 8.878,55 Euro ver­lang­te „Cope­Cart“ für das Online-Coa­ching „Memo­ry Clo­ser Mas­ter­class“. Eine Kärnt­ne­rin führ­te ein ein­zi­ges Tele­fon­ge­spräch, um den Ablauf zu bespre­chen. „Einen Ver­trag hat die Kon­su­men­tin weder münd­lich noch online abge­schlos­sen. Nach Erhalt der Rech­nung hat die Kon­su­men­tin trotz­dem inner­halb der Frist vor­sichts­hal­ber den Rück­tritt erklärt. Das Unter­neh­men behaup­te­te, der Ver­trag wur­de über einen ‚Pho­ne Offer Buy­er Link‘ abge­schlos­sen. ‚Cope­Cart‘ lehn­te den Rück­tritt mit der Begrün­dung ab, die Kon­su­men­tin hät­te auf ihr Wider­rufs­recht ver­zich­tet, indem sie eine Check­box ange­klickt hät­te“, schil­dert Seiß den Sach­ver­halt.

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Danie­la Seiß, Kon­su­men­ten­schüt­ze­rin der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten
© AK/Jost & Bay­er

Rück­tritts­recht bin­nen 14 Tagen

Nach § 11 Abs. 1 des Fern- und Aus­wärts­ge­schäf­te-Geset­zes haben Ver­brau­cher das Recht, von einem online abge­schlos­se­nen Ver­trag bin­nen 14 Tagen ohne Anga­be von Grün­den zurück­zu­tre­ten. Die­ses Recht ist zwin­gend. „Selbst, wenn man eine Check­box ange­hakt hat und auf das Wider­rufs­recht ver­zich­tet, ist das unwirk­sam und der Ver­trag wider­ruf­bar“, betont Seiß. Sie führt wei­ter aus: „Das Wider­rufs­recht könn­te nur bei Ver­trä­gen über die Bereit­stel­lung von digi­ta­len Inhal­ten – unter sehr ein­ge­schränk­ten Vor­aus­set­zun­gen – aus­ge­schlos­sen sein!“ Im kon­kre­ten Fall kann das gesetz­li­che Rück­tritts­recht nur dann erlö­schen, wenn die Dienst­leis­tun­gen zur Gän­ze erbracht wur­den. Bei einem 12-Mona­te-Coa­ching wäre dies folg­lich erst nach einem Jahr.

Vor­sicht ist gebo­ten

Gün­ther Goach, Prä­si­dent der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten: „Vor allem jetzt in der Coro­na-Zeit ver­su­chen frag­wür­di­ge Fir­men Geld mit Kon­su­men­ten zu machen, die sich zum Bei­spiel online wei­ter­bil­den wol­len. Sei­en Sie vor­sich­tig beim Ver­trags­ab­schluss im Fern­ab­satz über Tele­fon, Inter­net oder Video­te­le­fo­nie und geben Sie nie­man­dem Ihre Daten bekannt, mit dem Sie kei­nen Ver­trag abschlie­ßen möch­ten!“ Bei Fra­gen ste­hen AK-Kon­su­men­ten­schüt­zer (050 477‑2000) tele­fo­nisch zur Ver­fü­gung.

23.11.2021 11:00 - Update am: 23.11.2021 14:34
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AK unter­stütz­te Kon­su­men­tin gegen „Cope­Cart“ Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer