Arbeiterkammer
Urteil: falsche Betriebskosten-Abrechnung durch die BUWOG
Der Mieterin einer Wohnanlage in Wolfsberg wurden rund 735 Euro zu viel als Betriebskosten in Rechnung gestellt. Gerichtsurteil fiel in erster Instanz zugunsten der Klägerin aus.
Im Rahmen eines Betriebskosten-Checks einer Wolfsberger Wohnanlage stach den Experten der Arbeiterkammer Kärnten der Posten „Legionellen-Prophylaxe“ ins Auge. Dieser war mit rund 735 Euro ausgewiesen. „Für diese Qualitätssicherung der Trinkwasseranlage hat der Vermieter, in diesem Fall die Wohnbaugesellschaft BUWOG, Sorge zu tragen. In der Betriebskosten-Abrechnung hat das nichts verloren“, stellt Michael Tschamer, Mietrechtsexperte der Arbeiterkammer Kärnten, klar.
Urteil in erster Instanz
Mit einem von der Arbeiterkammer zur Verfügung gestellten Brief beeinspruchte die Mieterin die Abrechnung. Die BUWOG reagierte auf das Schreiben, so die Arbeiterkammer, mit wenig Einsicht. Es folgten weitere Interventionen, die vorerst ebenso erfolglos blieben. Zur Klärung der Rechtsfrage wurde beim Bezirksgericht Wolfsberg ein Verfahren eingeleitet. Mit Erfolg: Der Vermieter wurde jetzt in erster Instanz zur Rückerstattung verurteilt (nicht rechtskräftig). Zur „Legionellen-Prophylaxe“ in der Betriebskosten-Abrechnung laufen aktuell in Kärnten noch sieben weitere Verfahren gegen die BUWOG. Die Urteile sind noch ausständig.
„Negativbeispiel der Privatisierung“
Laut Arbeiterkammer-Präsidenten Günther Goach häufen sich Probleme mit der BUWOG. Er bezeichnete die Wohnbaugesellschaft bereits mehrmals als „absolutes Negativbeispiel der Privatisierung“ und kritisiert: „Seit dem Verkauf der BUWOG haben die Mieter immer wieder Probleme. Diesen Entgleisungen der Gewinnorientierung muss endlich Einhalt geboten werden.“
