Unterstützung
Land Kärnten erhöht Zuschuss für Mehrlingsgeburten
Für Zwillinge gibt es in Kärnten ab 1. Jänner 2022 einen einmaligen Zuschuss von 400 Euro, für jedes weitere Mehrlingskind sind es 200 Euro.
Ist ein Baby unterwegs, fallen für werdende Eltern etliche Kosten für die Ausstattung an. Erwartet man Zwillinge oder Drillinge, erhöhen sich diese Kosten. „Um Familien in dieser ersten Phase finanziell zu unterstützen, gibt es in Kärnten seit dem Jahr 2018 den Mehrlingsgeburten-Zuschuss als einmalige Förderung, die unbürokratisch über das Familienreferat beantragt werden kann“, sagt Landesrätin und Familienreferentin Sara Schaar.
Kinder- und familienfreundlich
Die politisch Verantwortlichen des Landes Kärnten verfolgen das Ziel, Kärnten zur kinder- und familienfreundlichsten Region Europas zu machen. „Dazu gehört auch die bestmögliche Unterstützung für Familien. Der Mehrlingsgeburten-Zuschuss ist einer der Bausteine des umfangreichen Unterstützungsangebots in Kärnten“, betont Schaar.
Unabhängig vom Einkommen
Mit 1. Jänner 2022 erhöht das Land Kärnten den Zuschuss bei der Geburt von Zwillingen von 300 auf 400 Euro. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um 200 Euro, statt bisher um 150 Euro. Es handelt sich dabei um eine einmalige und nicht rückzahlbare Förderung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. „Nicht nur die Corona-Krise verlangt Familien einiges ab, auch die steigenden Lebenserhaltungskosten bereiten vielen Sorgen. Die Erhöhung des Zuschusses soll hier etwas entgegenwirken“, begründet Schaar. In Kärnten werden pro Jahr rund 140 Mehrlingsgeburten verzeichnet.
Vorraussetzungen und Antrag
Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung sind, dass der Elternteil, der den Antrag stellt (auch Adoptiv- oder Pflegeeltern), mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Kärnten hat und dass Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird. Der Antrag muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder gestellt werden.