Unterstützung

Land Kärn­ten erhöht Zuschuss für Mehr­lings­ge­bur­ten

Für Zwillinge gibt es in Kärnten ab 1. Jänner 2022 einen einmaligen Zuschuss von 400 Euro, für jedes weitere Mehrlingskind sind es 200 Euro.

Land Kärn­ten erhöht Zuschuss für Mehr­lings­ge­bur­ten Der Kärntner Mehrlingsgeburten-Zuschuss wird mit 1. Jänner 2022 erhöht.

© Pixabay/Congerdesign

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Ist ein Baby unter­wegs, fal­len für wer­den­de Eltern etli­che Kos­ten für die Aus­stat­tung an. Erwar­tet man Zwil­lin­ge oder Dril­lin­ge, erhö­hen sich die­se Kos­ten. „Um Fami­li­en in die­ser ers­ten Pha­se finan­zi­ell zu unter­stüt­zen, gibt es in Kärn­ten seit dem Jahr 2018 den Mehr­lings­ge­bur­ten-Zuschuss als ein­ma­li­ge För­de­rung, die unbü­ro­kra­tisch über das Fami­li­en­re­fe­rat bean­tragt wer­den kann“, sagt Lan­des­rä­tin und Fami­li­en­re­fe­ren­tin Sara Schaar.

Kin­der- und fami­li­en­freund­lich

Die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen des Lan­des Kärn­ten ver­fol­gen das Ziel, Kärn­ten zur kin­der- und fami­li­en­freund­lichs­ten Regi­on Euro­pas zu machen. „Dazu gehört auch die best­mög­li­che Unter­stüt­zung für Fami­li­en. Der Mehr­lings­ge­bur­ten-Zuschuss ist einer der Bau­stei­ne des umfang­rei­chen Unter­stüt­zungs­an­ge­bots in Kärn­ten“, betont Schaar.

Unab­hän­gig vom Ein­kom­men

Mit 1. Jän­ner 2022 erhöht das Land Kärn­ten den Zuschuss bei der Geburt von Zwil­lin­gen von 300 auf 400 Euro. Für jedes wei­te­re Mehr­lings­kind erhöht sich die För­der­sum­me um 200 Euro, statt bis­her um 150 Euro. Es han­delt sich dabei um eine ein­ma­li­ge und nicht rück­zahl­ba­re För­de­rung, die unab­hän­gig vom Ein­kom­men der Eltern ist. „Nicht nur die Coro­na-Kri­se ver­langt Fami­li­en eini­ges ab, auch die stei­gen­den Lebens­er­hal­tungs­kos­ten berei­ten vie­len Sor­gen. Die Erhö­hung des Zuschus­ses soll hier etwas ent­ge­gen­wir­ken“, begrün­det Schaar. In Kärn­ten wer­den pro Jahr rund 140 Mehr­lings­ge­bur­ten ver­zeich­net.

Vorraus­set­zun­gen und Antrag

Vor­aus­set­zun­gen für die Gewäh­rung der För­de­rung sind, dass der Eltern­teil, der den Antrag stellt (auch Adop­tiv- oder Pfle­ge­el­tern), mit den Kin­dern einen gemein­sa­men Haupt­wohn­sitz in Kärn­ten hat und dass Fami­li­en­bei­hil­fe des Bun­des bezo­gen wird. Der Antrag muss inner­halb des ers­ten Lebens­jah­res der Kin­der gestellt wer­den.

29.12.2021 18:17
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Land Kärn­ten erhöht Zuschuss für Mehr­lings­ge­bur­ten Der Kärntner Mehrlingsgeburten-Zuschuss wird mit 1. Jänner 2022 erhöht.

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