Wie reagiert Kärnten?

FFP2-Mas­ken­pflicht auch im Frei­en

Die Bundesregierung verkündete heute die neuen Corona-Maßnahmen, die ab 8. bzw. 11. Jänner 2022 gelten. Das Land Kärnten verschärft diese Maßnahmen nicht.

FFP2-Mas­ken­pflicht auch im Frei­en Die FFP2-Maske ist ab 11. Jänner 2022 überall dort zu tragen, wo der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann – also auch im Freien.

© Pixabay

"KLICK Kärnten" auf Google als bevorzugte Nachrichtenquelle festlegen
Anzeige

In einem Kri­sen­gip­fel mit den Lan­des­haupt­leu­ten und Exper­ten der „Gesamt­staat­li­chen Covid-Kri­sen­ko­or­di­na­ti­on“ (Gecko) leg­te die Bun­des­re­gie­rung am heu­ti­gen Drei­kö­nigs­tag die neu­en Maß­nah­men fest. Im Anschluss debat­tier­te das Kärnt­ner Koor­di­na­ti­ons­gre­mi­um die­se Maß­nah­men. „In Kärn­ten wird man die Situa­ti­on beob­ach­ten und regel­mä­ßig eva­lu­ie­ren. Zusätz­li­che Ver­schär­fun­gen wird es vor­erst aber nicht geben“, teilt Gerd Kurath, Lei­ter des Lan­des­pres­se­diens­tes, mit.

Kon­trol­len im Han­del

Zu den Maß­nah­men des Bun­des zählt die Ver­schär­fung der Kon­trol­len und Stra­fen. So soll im Han­del die 2G-Regel ver­schärft kon­trol­liert wer­den, zudem sind Schwer­punkt­ak­tio­nen der Exe­ku­ti­ve geplant.

Verkürz­te Qua­ran­tä­ne-Regeln

Ab Sams­tag (8. Jän­ner 2022) gel­ten ver­kürz­te Qua­ran­tä­ne-Regeln. So fällt bei­spiels­wei­se bei den Kon­takt­per­so­nen die Kate­go­rie II kom­plett weg. Für Per­so­nen, die ent­we­der geboos­tert sind oder wäh­rend des Kon­takts mit einem Infi­zier­ten eine Mas­ke getra­gen haben, gibt es künf­tig weder die häus­li­che Abson­de­rung noch sons­ti­ge Maß­nah­men. Alle ande­ren Kon­takt­per­so­nen fal­len in die bis­he­ri­ge Kate­go­rie I und kön­nen sich am fünf­ten Tag frei­tes­ten. Sym­ptom­lo­se Infi­zier­te, die in kri­ti­scher Infra­struk­tur arbei­ten, dür­fen unter Auf­la­gen am fünf­ten Tag wie­der arbei­ten. Kon­takt­per­so­nen der Kate­go­rie I müs­sen wäh­rend der Ver­rich­tung ihres Diensts in der kri­ti­schen Infra­struk­tur täg­lich einen PCR-Test vor­le­gen und mit FFP2-Mas­ke arbei­ten.

Fest­hal­ten an Impf­pflicht

Die FFP2-Mas­ke ist ab 11. Jän­ner 2022 über­all dort zu tra­gen, wo der Abstand von zwei Metern nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann – also auch im Frei­en. Wei­ter hält die Bun­des­re­gie­rung auch an der ange­kün­dig­ten Impf­pflicht fest und redu­ziert die Gül­tig­keit der Impf­zer­ti­fi­ka­te auf sechs Mona­te.

Alles zum Schul­start am Mon­tag lest ihr hier!

06.01.2022 17:50 - Update am: 06.01.2022 17:52
Anzeige
FFP2-Mas­ken­pflicht auch im Frei­en Die FFP2-Maske ist ab 11. Jänner 2022 überall dort zu tragen, wo der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann – also auch im Freien.

© Pixabay