Wie reagiert Kärnten?
FFP2-Maskenpflicht auch im Freien
Die Bundesregierung verkündete heute die neuen Corona-Maßnahmen, die ab 8. bzw. 11. Jänner 2022 gelten. Das Land Kärnten verschärft diese Maßnahmen nicht.
© Pixabay
In einem Krisengipfel mit den Landeshauptleuten und Experten der „Gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination“ (Gecko) legte die Bundesregierung am heutigen Dreikönigstag die neuen Maßnahmen fest. Im Anschluss debattierte das Kärntner Koordinationsgremium diese Maßnahmen. „In Kärnten wird man die Situation beobachten und regelmäßig evaluieren. Zusätzliche Verschärfungen wird es vorerst aber nicht geben“, teilt Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes, mit.
Kontrollen im Handel
Zu den Maßnahmen des Bundes zählt die Verschärfung der Kontrollen und Strafen. So soll im Handel die 2G-Regel verschärft kontrolliert werden, zudem sind Schwerpunktaktionen der Exekutive geplant.
Verkürzte Quarantäne-Regeln
Ab Samstag (8. Jänner 2022) gelten verkürzte Quarantäne-Regeln. So fällt beispielsweise bei den Kontaktpersonen die Kategorie II komplett weg. Für Personen, die entweder geboostert sind oder während des Kontakts mit einem Infizierten eine Maske getragen haben, gibt es künftig weder die häusliche Absonderung noch sonstige Maßnahmen. Alle anderen Kontaktpersonen fallen in die bisherige Kategorie I und können sich am fünften Tag freitesten. Symptomlose Infizierte, die in kritischer Infrastruktur arbeiten, dürfen unter Auflagen am fünften Tag wieder arbeiten. Kontaktpersonen der Kategorie I müssen während der Verrichtung ihres Diensts in der kritischen Infrastruktur täglich einen PCR-Test vorlegen und mit FFP2-Maske arbeiten.
Festhalten an Impfpflicht
Die FFP2-Maske ist ab 11. Jänner 2022 überall dort zu tragen, wo der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann – also auch im Freien. Weiter hält die Bundesregierung auch an der angekündigten Impfpflicht fest und reduziert die Gültigkeit der Impfzertifikate auf sechs Monate.