Land Kärnten
Termine erst nach telefonischer Vereinbarung
Wie wirkt sich die aktuelle Novelle der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung auf den Landesdienst und somit auf die Bürger aus? Alle relevanten Änderungen im Überblick.
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Die aktuelle Novelle der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordung, die gestern in Kraft trat, wirkt sich auch auf den Landesdienst aus. Nun besteht auch an Arbeitsorten im Freien eine FFP2-Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich wurden weitere Vorkehrungen getroffen, um den Dienstbetrieb in kritischen Bereichen der Landesverwaltung auch im Falle stark steigender Infektionszahlen, die durch das Omikron-Virus zu erwarten sind, aufrecht zu erhalten. „Oberstes Prinzip ist es, die Gesundheit der Bediensteten und natürlich auch der Bürger zu schützen, ohne dabei die Serviceleistungen für die Bevölkerung einzuschränken“, betont Gerd Kurath, Leiter des Landespressendienstes.
Parteienverkehr von 8 bis 12 Uhr
Um weiterhin einen sicheren Parteienverkehr zu gewährleisten, wurde die Parteienverkehrszeit wochentags (Montag bis Freitag) von 8 bis 12 Uhr festgelegt. In den Amtsgebäuden gilt die FFP2-Maskenpflicht. Um eine strukturierte Abwicklung der Anliegen der Bürger sicherzustellen, werden Termine erst nach vorheriger telefonischer Abklärung vergeben. Die Amtsgebäude sind nur noch durch den Haupteingang betretbar. An versperrten Amtsgebäuden sind Hinweistafeln und Kontaktnummern angebracht.