Land Kärnten

Ter­mi­ne erst nach tele­fo­ni­scher Ver­ein­ba­rung

Wie wirkt sich die aktuelle Novelle der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung auf den Landesdienst und somit auf die Bürger aus? Alle relevanten Änderungen im Überblick.

Ter­mi­ne erst nach tele­fo­ni­scher Ver­ein­ba­rung Die Amtsgebäude des Landes Kärnten stehen Bürgern nach vorheriger telefonischer Abklärung offen.

© Red/KK

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Die aktu­el­le Novel­le der Covid-19-Schutz­maß­nah­men­ver­or­dung, die ges­tern in Kraft trat, wirkt sich auch auf den Lan­des­dienst aus. Nun besteht auch an Arbeits­or­ten im Frei­en eine FFP2-Mas­ken­pflicht, wenn der Min­dest­ab­stand von zwei Metern nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Zusätz­lich wur­den wei­te­re Vor­keh­run­gen getrof­fen, um den Dienst­be­trieb in kri­ti­schen Berei­chen der Lan­des­ver­wal­tung auch im Fal­le stark stei­gen­der Infek­ti­ons­zah­len, die durch das Omi­kron-Virus zu erwar­ten sind, auf­recht zu erhal­ten. „Obers­tes Prin­zip ist es, die Gesund­heit der Bediens­te­ten und natür­lich auch der Bür­ger zu schüt­zen, ohne dabei die Ser­vice­leis­tun­gen für die Bevöl­ke­rung ein­zu­schrän­ken“, betont Gerd Kurath, Lei­ter des Lan­des­pres­sen­diens­tes.

Par­tei­en­ver­kehr von 8 bis 12 Uhr

Um wei­ter­hin einen siche­ren Par­tei­en­ver­kehr zu gewähr­leis­ten, wur­de die Par­tei­en­ver­kehrs­zeit wochen­tags (Mon­tag bis Frei­tag) von 8 bis 12 Uhr fest­ge­legt. In den Amts­ge­bäu­den gilt die FFP2-Mas­ken­pflicht. Um eine struk­tu­rier­te Abwick­lung der Anlie­gen der Bür­ger sicher­zu­stel­len, wer­den Ter­mi­ne erst nach vor­he­ri­ger tele­fo­ni­scher Abklä­rung ver­ge­ben. Die Amts­ge­bäu­de sind nur noch durch den Haupt­ein­gang betret­bar. An ver­sperr­ten Amts­ge­bäu­den sind Hin­weis­ta­feln und Kon­takt­num­mern ange­bracht.

12.01.2022 17:55
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Ter­mi­ne erst nach tele­fo­ni­scher Ver­ein­ba­rung Die Amtsgebäude des Landes Kärnten stehen Bürgern nach vorheriger telefonischer Abklärung offen.

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