Land Kärnten
Geimpfte können Einladung zu erster Impfung ignorieren
Personen, die nicht in den Impfstraßen des Landes geimpft werden, bleiben vorerst im System, teilt das Land Kärnten heute in einer Aussendung mit.
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Wer bereits eine Corona-Schutzimpfung beim Hausarzt erhalten hat, kann eine Einladung des Landes Kärnten zur Impfung genau wie eine darauffolgende einmalige Erinnerung einfach ignorieren. Es bedarf keiner weiteren Absage, teilt das Land Kärnten heute in einer Aussendung mit.
Für Verwunderung gesorgt
Die Verantwortlichen des Landes stellen aber klar: Keinesfalls handelt es sich bei den via Mails und SMS verschickten Links um die Möglichkeit, sich für die zweite Teilimpfung anzumelden. Wer die erste Corona-Schutzimpfung beim niedergelassenen Arzt bekommen hat, wird auch die Auffrischung dort erhalten. Die zusätzliche Einladung über die Plattform www.kaernten-impft.ktn.gv.at sorgt derzeit immer wieder für Verwunderung. Hintergrund ist, dass die Ärzte aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Namen ihrer Patienten melden dürfen. Damit bleiben die Vorgemerkten vorerst im System des Landes. Denn: Nur über dieses System ist es möglich, den tatsächlichen Bedarf an Impfstoff zu erheben.
Keine Verschiebung wegen Kuraufenthalt
Eine Einladung zur Zweitimpfung ist als solche deutlich erkennbar und wird rechtzeitig vor dem Termin verschickt. Der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Teilimpfung beträgt bei Biontech/Pfizer und Moderna sechs Wochen und bei Astra Zeneca elf Wochen. Das Impfticket ist bereits mit Datum und Uhrzeit versehen – Verschiebungen sind nur aufgrund medizinischer Indikationen zulässig und werden im Einzelfall entschieden. Ein Kuraufenthalt beispielsweise gilt nicht als medizinischer Grund.
