AK Kärnten
Villacher Wirt hielt Zusage für Wiedereinstellung nicht ein
Ein Gastronom aus Villach stellte zwei Arbeitnehmer trotz schriftlicher Zusage nicht wieder ein. Die Arbeiterkammer Kärnten verhalf zu rund 46.800 Euro Entschädigung.
Jahrzehntelang waren zwei Arbeitnehmer in einem Gastronomie-Betrieb in Villach beschäftigt. Im Dezember erhielten sie eine einvernehmliche Auflösung ihres Dienstvertrags mit schriftlicher Wiedereinstellungszusage, die jedoch nicht eingehalten wurde. Auf Rückfrage reagierte der Unternehmer mit leeren Versprechungen und Vertröstungen. Die Dienstnehmer wandten sich daraufhin an die Arbeiterkammer Kärnten.
Kündigungsentschädigung verfällt
Gerade noch rechtzeitig. Wieso sich Arbeitnehmer in so einem Fall schnellstmöglich an die Arbeiterkammer wenden sollten, erklärt Bezirksstellenleiter Mario Drussnitzer: „Wird die Kündigungsentschädigung nicht binnen sechs Monaten nach nichterfolgter Wiedereinstellung eingeklagt, verfällt sie.“ Er fügt hinzu: „Außerdem werden Kündigungsentschädigungen oft falsch berechnet und fallen zu niedrig aus.“ Im Fall der beiden Villacher wurde auch noch die „Abfertigung alt“ geltend gemacht: Dies ergab Entschädigungszahlungen von insgesamt 26.920,78 Euro und 19.905,95 Euro für die beiden Beschäftigten.
Fristen und Formvorschriften
„Bei einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses müssen entsprechende Fristen und Formvorschriften erfüllt werden. Auch wenn Ihnen eine Wiedereinstellung zugesichert wird, unterschreiben Sie nicht vorschnell und lassen Sie sich von einem AK-Rechtsexperten beraten“, empfiehlt Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten.
