Arbeiterkammer

AK Kärn­ten hol­te neun Mil­lio­nen Euro vom Fis­kus zurück

Im Vorjahr führte die Arbeiterkammer Kärnten rund 28.000 Beratungen durch. Arbeitnehmer holten sich dadurch neun Millionen Euro über den Steuerausgleich zurück.

Bilanz Steuerausgleich 2021 Arbeiterkammer Kärnten: Bernhard Sapetschnig (Leiter der Abteilung Finanzen und Förderung), Präsident Günther Goach, Joachim Rinösl (Referatsleiter der Steuerabteilung) und Direktorin Susanne Kißlinger (von links)

© AK Kärnten/Helge Bauer

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Die Steu­er-Exper­ten der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten hat­ten im Vor­jahr mit genau 27.755 Bera­tun­gen zu tun: Kärntner Arbeit­neh­mer erhiel­ten 24.264 Auskünfte am Tele­fon, 1.353 Bera­tun­gen wur­den per­sön­lich durch­ge­führt und 2.138 Mal wur­den schrift­li­che Anfra­gen (E‑Mails und Brie­fe) beant­wor­tet. „Am Ende brach­ten die­se Bera­tun­gen den hei­mi­schen Steu­er­zah­lern genau 9.057.942 Euro vom Fis­kus zurück. Das sind um über 430.000 Euro mehr als im Jahr 2020“, freut sich Gün­ther Goach, Prä­si­dent der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten.

Steu­er­aus­gleich am Tele­fon

Joa­chim Rinösl, Refe­rats­lei­ter der Steu­er­ab­tei­lung, prä­zi­siert: „Der Pan­de­mie geschul­det haben wir im März 2020 unser Steu­er­ser­vice auf Tele­fo­nie umge­stellt. Mit äußerst posi­ti­ver Reso­nanz, denn in den meis­ten Fällen erle­di­gen wir mit den Anfra­gen­den direkt am Tele­fon den Steu­er­aus­gleich – und das zumeist inner­halb einer hal­ben Stun­de.“ Er kann eine beein­dru­cken­de Bilanz prä­sen­tie­ren: „In den ver­gan­ge­nen fünf Jah­ren wur­den ins­ge­samt 121.836 Bera­tun­gen durchgeführt und den Kärntnern damit über 36 Mil­lio­nen Euro zurückgeholt.“ Hier drei aktu­el­le Bei­spie­le aus der Bera­tung (sie­he unten).

 

Bei­spiel I

Fach­ar­bei­ter, ver­hei­ra­tet, Allein­ver­die­ner, vier Kin­der: Brut­to­mo­nats­lohn wegen Überstunden unter­schied­lich hoch, durch­schnitt­lich rund 3.500 Euro, bezahl­te Lohn­steu­er rund 7.100 Euro. Weder Allein­ver­die­ner­ab­setz­be­trag noch Fami­li­en­bo­ni wur­den bei der Lohn­ver­rech­nung berücksichtigt. Gut­schrift bei der Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung: 6.831 Euro. Zusätzlich gibt es für das drit­te und vier­te Kind den Mehr­kind­zu­schlag von gesamt 480 Euro. Der Mann erhielt vom Finanz­amt ins­ge­samt 7.311 Euro zurück.

Tipp der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten: In die­sem Fall wäre es bes­ser, die Steuerbegünstigungen direkt beim Arbeit­ge­ber berücksichtigen zu las­sen. Monat­lich 600 Euro mehr, statt über ein Jahr auf die Rückzahlung zu viel bezahl­ter Steu­er zu war­ten.

Bei­spiel II

Arbei­te­rin, ledig, kei­ne Kin­der, teilzeitbeschäftigt: steu­er­pflich­ti­ges Gesamt­ein­kom­men im Jahr 2021 rund 7.800 Euro, bezahl­te Lohn­steu­er rund 450 Euro. Wegen des gerin­gen Ein­kom­mens und dem Anspruch auf Pend­ler­pau­scha­le kommt es zu einer Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge (Nega­tiv­steu­er) in Höhe von 860 Euro, zusätzlich wird die bereits bezahl­te Lohn­steu­er rückerstattet, also 450 Euro. Die Frau konn­te sich über eine Rückzahlung von ins­ge­samt 1.310 Euro freu­en.

Tipp der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten: Hier wäre es auch möglich gewe­sen, auf die antrags­lo­se Ver­an­la­gung durch das Finanz­amt zu war­ten. Durch die Ein­tra­gung des Pend­ler­pau­scha­les erhöh­te sich jedoch die Nega­tiv­steu­er um 100 Euro.

Bei­spiel III

Ange­stell­te, ledig, bereits erwach­se­ne Kin­der: vor­erst voll beschäftigt, dann wegen einer Covid-19-Erkran­kung samt Long Covid im Kran­ken­stand. Wegen der Gesundheitsschädigungen (Lun­ge und Nie­ren) wur­den vom Sozi­al­mi­nis­te­ri­um-Ser­vice eine Behin­de­rung von 60 Pro­zent fest­ge­stellt und not­wen­di­ge Diätverpflegung wegen Gallen‑, Leber- und Nie­ren­krank­heit (D2) bestätigt. Zusätzlich zu den pau­scha­lier­ten Freibeträgen wegen 60 Pro­zent Behin­de­rung (486 Euro) und der Diätverpflegung (612 Euro) konn­ten Kos­ten für Medi­ka­men­te, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te und Fahrt­kos­ten zu Ärzten, ins Kran­ken­haus und zu The­ra­pien im Gesamt­aus­maß von 1.258 Euro gel­tend gemacht wer­den, die in unmit­tel­ba­rem Zusam­men­hang mit den Behin­de­run­gen ste­hen. Die Frau erhielt vom Finanz­amt ins­ge­samt 825 Euro zurück.

Tipp der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten: Bei chro­ni­schen Erkran­kun­gen soll­te man immer mit dem Sozi­al­mi­nis­te­ri­um-Ser­vice Kon­takt auf­neh­men. Wenn eine Behin­de­rung fest­ge­stellt wird, führt das zu Steuerermäßigungen. Das gilt bereits ab einer Behin­de­rung von 25 Pro­zent.

25.02.2022 07:25 - Update am: 25.02.2022 07:29
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Bilanz Steuerausgleich 2021 Arbeiterkammer Kärnten: Bernhard Sapetschnig (Leiter der Abteilung Finanzen und Förderung), Präsident Günther Goach, Joachim Rinösl (Referatsleiter der Steuerabteilung) und Direktorin Susanne Kißlinger (von links)

© AK Kärnten/Helge Bauer