Land Kärnten

Was bedeu­tet das neue Gesetz zur Raum­ord­nung?

Das neue Raumordnungsgesetz gelangt in der Landtagssitzung am Donnerstag (29. April) zur Abstimmung. Was bedeutet es konkret? „KLiCK Kärnten“ veranschaulicht die unmittelbaren Auswirkungen auf jeden Kärntner mit fünf exemplarischen Beispielen.

Landesrat Daniel Fellner Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) ist als zuständiger Referent für das neue Raumordnungsgesetz verantwortlich.

© LPD Kärnten/Krainz

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Das neue Raum­ord­nungs­ge­setz für Kärn­ten gelangt am kom­men­den Don­ners­tag (29. April) im Land­tag zur Abstim­mung. „Der Anspruch des neu­en Geset­zes ist es, unse­ren Kin­dern und Enkel­kin­dern das wun­der­schö­ne Land, das wir alle so lie­ben, zu über­ge­ben und nicht einen raum­ord­nungs­tech­ni­schen Scher­ben­hau­fen zu über­las­sen“, stellt Lan­des­rat Dani­el Fell­ner (SPÖ), zustän­di­ger Raum­ord­nungs­re­fe­rent, klar.

Aus­zü­ge aus dem Gesetz

Fell­ner unter­mau­ert die­sen Anspruch, indem er aus dem Gesetz zitiert: „Die natür­li­chen Lebens­grund­la­gen sind mög­lichst zu schüt­zen und pfleg­lich zu nut­zen. Die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Natur­haus­hal­tes, die Viel­falt und die Eigen­art der Kärnt­ner Land­schaft und die Iden­ti­tät der Regio­nen des Lan­des sind zu bewah­ren. Der freie Zugang zu Seen, öffent­li­chen Gewäs­sern und sons­ti­gen Natur­schön­hei­ten ist nach Mög­lich­keit zu sichern. Die Bevöl­ke­rung ist vor Gefähr­dun­gen durch Natur­ge­wal­ten sowie vor ver­meid­ba­ren Umwelt­be­las­tun­gen soweit wie mög­lich zu schüt­zen. Der Fort­be­stand einer exis­tenz­fä­hi­gen bäu­er­li­chen Land- und Forst­wirt­schaft ist durch die Erhal­tung und Ver­bes­se­rung der dazu erfor­der­li­chen räum­li­chen Vor­aus­set­zun­gen sicher­zu­stel­len. Die räum­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für einen leis­tungs­fä­hi­gen Tou­ris­mus sind wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Gebie­te mit nutz­ba­ren Was­ser- und Roh­stoff­vor­kom­men sind von Nut­zun­gen frei­zu­hal­ten, die eine künf­ti­ge Erschlie­ßung ver­hin­dern wür­den.“

Fünf exem­pla­ri­sche Bei­spie­le

Was bedeu­tet das nun im Detail? Wie wirkt sich das neue Raum­ord­nungs­ge­setz unmit­tel­bar auf jeden Kärnt­ner aus? „KLiCK Kärn­ten“ gibt einen Über­blick mit fünf exem­pla­ri­schen Bei­spie­len, die jeden Kärnt­ner betref­fen kön­nen und das neue Gesetz erklä­ren.

  • Ein­kaufs­zen­tren: Neue Ein­kaufs­zen­tren mit mehr als 600 Qua­drat­me­tern dür­fen künf­tig nur noch in Orts- und Stadt­ker­nen errich­tet wer­den. In Kla­gen­furt und Vil­lach sind auch Ver­la­ge­run­gen von Stand­or­ten von bis zu 2.000 Qua­drat­me­tern (im Abtausch) mög­lich. Das bedeu­tet kon­kret: Ein bestehen­des Ein­kaufs­zen­trum am Stand­rand mit über 600 Qua­drat­me­tern darf die­sen Stand­ort an einen ande­ren umsie­deln.
  • Bau­land: Gemein­den haben nun die Mög­lich­keit, Bau­land für zehn Jah­re zu befris­ten. Wenn nicht inner­halb von zehn Jah­ren bebaut wird, ist eine neue Wid­mung mög­lich. Damit soll Spe­ku­la­ti­ons­ge­schäf­ten ein Rie­gel vor­ge­scho­ben wer­den, damit Bau­land tat­säch­lich von der Bevöl­ke­rung genutzt wer­den kann.
  • Zweit­wohn­sit­ze: Die­se sol­len mit einer Unter­schei­dung zwi­schen tou­ris­ti­scher und Frei­zeit-Nut­zung rigo­ros bekämpft wer­den. Das bedeu­tet, eine Wid­mung für Frei­zeit-Nut­zung zu erhal­ten, ist nun wesent­lich schwie­ri­ger (Son­der­wid­mung). Der Hin­ter­grund ist, dass Zweit­wohn­sit­ze (und soge­nann­te „kal­te Bet­ten“) vor allem in Tou­ris­mus-Gebie­ten seit Jah­ren in der Kri­tik ste­hen: Grund­stücks­prei­se explo­die­ren wegen der Nach­fra­ge, hohe Qua­drat­me­ter­prei­se machen Wohn­raum für Ein­hei­mi­sche uner­reich­bar und die regio­na­le Wirt­schaft stirbt aus, weil Zwei­wohn­sit­ze nur weni­ge Tage im Jahr belebt sind.
  • Bau­ern­hö­fe: Das Woh­nen auf Hof­stel­len im länd­li­chen Bereich ist wie bis­her mög­lich. Im neu­en Gesetzt ist auch das Wei­ter­woh­nen nach einer mög­li­chen Auf­las­sung der Land­wirt­schaft recht­lich gedeckt.
  • Rück­wid­mun­gen: Die gel­ten­de Rechts­la­ge ermög­licht bereits Rück­wid­mun­gen. Wenn sich Pla­nungs­pro­gno­sen als falsch her­aus­stel­len oder ver­än­der­te Rah­men­be­din­gun­gen ein­tre­ten, muss es der Gemein­de mög­lich sein, Ände­run­gen her­bei­zu­füh­ren. Die Vor­aus­set­zung für jede Rück­wid­mung ist eine Ein­zel­fall­be­ur­tei­lung mit sach­li­cher Begrün­dung.
24.04.2021 17:45
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Landesrat Daniel Fellner Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) ist als zuständiger Referent für das neue Raumordnungsgesetz verantwortlich.

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