1. Mai

Mai­baum auf­stel­len erlaubt, fei­ern nicht

Corona-Schutzmaßnahmenverordnung: Der Maibaum darf aufgestellt werden. Aber organisierte 1.-Mai-Feiern darf es nicht geben.

Maibaum Maibäume dürfen aufgestellt werden, Feiern dazu sind untersagt.

© Pixabay/alsen

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Am 1. Mai fei­ern wir tra­di­tio­nell unter dem Mai­baum. Doch das ist heu­er natür­lich nicht mög­lich. 1.-Mai-Feiern im Rah­men von orga­ni­sier­ten Ver­an­stal­tun­gen sind nicht erlaubt. Poli­zei und Bezirks­haupt­mann­schaf­ten wer­den das auch kon­trol­lie­ren.

Ort der beruf­li­chen Tätig­keit

Doch Mai­bäu­me, die nor­ma­ler­wei­se am Vor­abend zum 1. Mai oder am Tag selbst auf­ge­stellt wer­den, kann es geben. Das Land Kärn­ten infor­miert, dass es sich beim Auf­stel­len “um einen Ort der beruf­li­chen Tätig­keit” han­delt (Covid-19-Schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung).

Was ist zu beach­ten?

Beim Auf­stel­len des Mai­baums ist ein Min­dest­ab­stand von zwei Metern gegen­über haus­halts­frem­den Per­so­nen ein­zu­hal­ten. Auch unter frei­em Him­mel ist Mund-Nasen-Schutz zu tra­gen. Wenn der Min­dest­ab­stand nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann, ist eine FFP2-Mas­ke zu tra­gen.

Der Mai­baum gilt übri­gens als Sym­bol des Lebens und des Wachs­tums.

24.04.2021 09:56
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Maibaum Maibäume dürfen aufgestellt werden, Feiern dazu sind untersagt.

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