Wochenende

Wie ist heu­er mit Oster­feu­ern umzu­ge­hen?

Osterfeuer sind grundsätzlich nicht verboten, Landesrätin und Umweltreferentin Sara Schaar empfiehlt dennoch, der Umwelt zuliebe von Osterfeuern Abstand zu nehmen.

Wie ist heu­er mit Oster­feu­ern umzu­ge­hen? Sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, können Bürgermeister angemeldete Osterfeuer bewilligen.

© Pixabay/aherwig

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Brauch­tum und Tra­di­ti­on sind eng mit dem Oster­fest ver­bun­den. „Man darf aber nicht ver­ges­sen, dass die Umwelt-Belas­tung am Oster­wo­chen­en­de beson­ders hoch ist. Die Fein­staub-Belas­tung steigt, aber auch Tie­re, die den Oster­hau­fen als Unter­schlupf oder Brut­platz nut­zen, sind in Gefahr“, erklärt Lan­des­rä­tin und Umwelt­re­fe­ren­tin Sara Schaar. Im Hin­blick auf das bevor­ste­hen­de Oster­wo­chen­en­de appel­liert sie daher, beson­ders vor­sich­tig zu sein und rät zu weni­ger und zu klei­ne­ren Oster­feu­ern. „Am bes­ten ist es natür­lich, von Brauch­tums­feu­ern Abstand zu neh­men“, sagt Schaar.

Oster­feu­er recht­zei­tig mel­den

In Kärn­ten sind in die­sem Jahr Oster­feu­er in der Nacht von Kar­sams­tag auf Oster­sonn­tag grund­sätz­lich mög­lich. Es gilt die zeit­li­che und räum­li­che Aus­nah­me vom all­ge­mein gel­ten­den Ver­bot im Rah­men des Bun­des­luft­rein­hal­te­ge­set­zes (Kärnt­ner Ver­bren­nungs­ver­bot-Aus­nah­men­ver­ord­nung). Es dür­fen aller­dings aus­schließ­lich bio­ge­ne Mate­ria­li­en (Holz, Stroh, Baum­schnitt und Laub) ver­brannt wer­den. Für den Voll­zug der Ver­ord­nung sind die Kärnt­ner Gemein­den zustän­dig, denen ein Oster­feu­er spä­tes­tens vier Tage vor dem Abbren­nen zu mel­den ist.

Ver­steck­te Tie­re ver­trei­ben

„In eini­gen Bezir­ken sind wegen der Tro­cken­heit momen­tan außer­dem Wald­brand-Ver­ord­nun­gen auf­recht. Auch in die­sen Gebie­ten sind kei­ne Oster­feu­er oder Anmel­dun­gen eines Oster­schie­ßens mög­lich. Inner­halb von Ort­schaf­ten kön­nen aber die Bür­ger­meis­ter ange­mel­de­te Oster­feu­er bewil­li­gen, sofern es die Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se zulas­sen“, infor­miert Schaar. Um Tie­re, die sich womög­lich im Hau­fen ver­ste­cken, zu schüt­zen, emp­fiehlt die Lan­des­rä­tin, das Brenn­ma­te­ri­al kurz vor dem Abbren­nen noch­mal kom­plett umzu­schich­ten, um Tie­re zu ver­trei­ben.

12.04.2022 06:33
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Wie ist heu­er mit Oster­feu­ern umzu­ge­hen? Sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, können Bürgermeister angemeldete Osterfeuer bewilligen.

© Pixabay/aherwig