Arbeiterkammer
Heizöl-Bestellung: AK empfiehlt schriftliche Bestätigung
Weil Konsumenten bei der Bestellung von Heizöl verunsichert ist, wendet sich der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten mit einer dringenden Empfehlung an sie.
Bei der Bestellung von Heizöl wird der Lieferpreis immer öfter, nicht, wie sonst üblich, mit dem Bestelldatum, sondern mit dem Lieferdatum verrechnet. Zahlreiche Anfragen rufen den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten auf den Plan.
Ist das zulässig?
„Ist das überhaupt zulässig?“, fragen sich die Kärntner Konsumenten. „Grundsätzlich gilt der Preis bei Bestellung. Unter Einhaltung der rechtlichen Parameter ist jedoch auch eine Verrechnung mit Lieferdatum möglich“, erklärt Konsumentenschutz-Leiter Stephan Achernig. Er empfiehlt: „Gerade bei der Heizöl-Bestellung ist es gängige Praxis, die Lieferung telefonisch abzuklären. Um bei Ungereimtheiten eine Beweisproblematik zu vermeiden, lassen Sie sich alle Vereinbarungen, wie den genauen Lieferzeitpunkt und den Preis, unbedingt schriftlich bestätigen.“
Der Heizölbarometer
Präsident Günther Goach verweist auf das Heizölbarometer der Arbeiterkammer Kärnten: „Wer beim Heizölkauf auf den Preis achtet, kann viel Geld sparen. Wir veröffentlichen wöchentlich, immer mittwochs, die aktuellen Preise für Heizöl.“ Der Überblick erleichtert die Suche nach günstigen Anbietern.
