Landespolitik

Ein „Wohn­schirm“ hilft bei Mie­ten-Rück­stand

Das Projekt des Bundes gegen Delogierungsgefahr und für Wohnungssicherung wird in Kärnten ausgeweitet. Das Land nimmt auch Sozialhilfe-Empfänger in die Unterstützungsmaßnahmen auf.

Ein „Wohn­schirm“ hilft bei Mie­ten-Rück­stand Das Projekt „Wohnschirm“ hilft von Delogierung bedrohten Menschen, ihre Mieten-Rückstände auszugleichen und ihre Wohnung zu sichern.

© Pixabay/mastersenaiper

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Als „gut, not­wen­dig und ziel­füh­rend“ beur­teilt Lan­des­haupt­mann-Stell­ver­tre­te­rin und Sozi­al­re­fe­ren­tin Bea­te Prett­ner das Bun­des­pro­jekt „Wohn­schirm“. Es hilft von Delo­gie­rung bedroh­ten Men­schen, ihre Mie­ten-Rück­stän­de aus­zu­glei­chen und ihre Woh­nung zu sichern. „Die Covid-19-Kri­se und die Teue­rungs­wel­le machen immer mehr Men­schen zu schaf­fen. Der Bund hat daher ein Gesetz ver­ab­schie­det, mit dem 24 Mil­lio­nen Euro öster­reich­weit für Delo­gie­rungs­prä­ven­ti­on und Woh­nungs­si­che­rung zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Dadurch sol­len bestehen­de Wohn­ver­hält­nis­se gesi­chert, neue Wohn­per­spek­ti­ven geschaf­fen und Obdach­lo­sig­keit ver­mie­den wer­den“, erklärt Prett­ner.

So sieht die Unter­stüt­zung kon­kret aus!

In Kärn­ten wird das Pro­jekt von der Volks­hil­fe und der Cari­tas abge­wi­ckelt. Anspruchs­be­rech­tigt sind jene Mie­ter, die einen ab 1. März 2020 (und damit Coro­na-bezo­ge­nen) Miet­zins­rück­stand haben und die­sen aus eige­nen Mit­teln nicht bewäl­ti­gen kön­nen. Bei der dann gewähr­ten Unter­stüt­zung han­delt es sich um eine Ein­mal­zah­lung, die den Mie­ten-Rück­stand und die wei­te­re Woh­nungs­si­che­rung abdeckt. Bei einem not­wen­dig wer­den­den Woh­nungs­wech­sel gibt es eine pau­scha­le Unter­stüt­zungs­leis­tung von 2.500 Euro für die ers­te Per­son sowie 500 Euro für jede wei­te­re Per­son im Haus­halt.

Kärn­ten geht einen Schritt wei­ter

„In Kärn­ten gehen wir mit dem ‚Wohn­schirm Kärn­ten‘ einen Schritt wei­ter: Wir rol­len das Pro­jekt auch auf Sozi­al­hil­fe­be­zie­her aus. Tat­säch­lich wer­den die­se vom Bund nicht berück­sich­tigt. Das ist unver­ständ­lich“, sagt Prett­ner. Sie ver­an­lass­te daher, ein Delo­gie­rungs­prä­ven­ti­ons­pro­jekt für alle Kärnt­ner zu erar­bei­ten. „In ers­ter Linie für die Bezie­her der Sozi­al­hil­fe, die von Woh­nungs­lo­sig­keit bedroht sind. Die Höhe der Unter­stüt­zung wird pro Fall maxi­mal vier Monats­mie­ten betra­gen. Gewährt wird sie – wenn not­wen­dig – alle drei Jah­re“, gibt Prett­ner ers­te Details bekannt. Zudem wer­den in Kärn­ten die Wei­chen dafür gestellt, dass das Pro­jekt auch nach Ablauf der Bun­des­för­de­rung 2023 wei­ter­ge­führt wird.

20.04.2022 09:03
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Ein „Wohn­schirm“ hilft bei Mie­ten-Rück­stand Das Projekt „Wohnschirm“ hilft von Delogierung bedrohten Menschen, ihre Mieten-Rückstände auszugleichen und ihre Wohnung zu sichern.

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