Land Kärnten

„Equal Pen­si­on Day“: Alters­ar­mut ist weib­lich!

Die geschlechtsspezifische Pensionslücke liegt in Kärnten bei 40 Prozent. Anlässlich des „Equal Pension Day“ veranstaltet das Frauenreferat des Landes am 3. August 2022 einen Themen-Abend im Open-Air-Kino im Burghof Klagenfurt.

„Equal Pen­si­on Day“: Alters­ar­mut ist weib­lich! Laden anlässlich des „Equal Pension Day“ zum Themen-Filmabend am 3. August 2022: Frauenbeauftragte Martina Gabriel (links) und Landesrätin Sara Schaar.

© Büro LR Schaar

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„Alters­ar­mut ist immer noch weib­lich, die Teue­rung stellt momen­tan eine zusätz­li­che mas­si­ve Belas­tung dar. Hier braucht es drin­gend Refor­men, um Rah­men­be­din­gun­gen für tat­säch­li­che Gleich­stel­lung zu schaf­fen“, sagt Lan­des­rä­tin Sara Schaar, Frau­en­re­fe­ren­tin des Lan­des Kärn­ten, in Bezug auf den „Equal Pen­si­on Day“, der die­ses Jahr öster­reich­weit auf den 3. August 2022 und in Kärn­ten auf den 6. August 2022 fällt. Das ist jener Tag, an dem Män­ner bereits so viel Pen­si­on erhal­ten haben, wie Frau­en erst bis Jah­res­en­de bekom­men wer­den.

Durch­schnitt­li­che Alters­pen­si­on

Die durch­schnitt­li­che Alters­pen­si­on von Män­nern in Kärn­ten liegt bei 1.990 Euro brut­to, jene von Frau­en bei 1.194 Euro brut­to. Der „Gen­der Pen­si­on Gap“, die geschlechts­spe­zi­fi­sche Pen­si­ons­lü­cke, liegt damit bei 40 Pro­zent, öster­reich­weit liegt der Durch­schnitt bei 41,1 Pro­zent. Die Basis für die­se Berech­nung sind alle Alters­pen­sio­nen mit Stand Dezem­ber 2021. Zum Ver­gleich: 2018 lag der „Gen­der Pen­si­on Gap“ in Kärn­ten noch bei 41,04 Pro­zent, 2019 bei 40,87 und 2020 bei 40,5 Pro­zent.

Lang­sa­mer Posi­tiv­trend

Die Sta­tis­tik zeigt nur einen lang­sa­men Posi­tiv­trend, die Ein­kom­mens­sche­re – sowohl für Frau­en im Erwerbs­le­ben als auch für Frau­en in Pen­si­on – schließt sich nur lang­sam. Der „Gen­der Pay Gap“ für ganz­jäh­rig Voll­zeit­be­schäf­tig­te beträgt 17 Pro­zent, wobei die Covid-Pan­de­mie zu einer „posi­ti­ven Ver­zer­rung“ und damit zu einer Ver­klei­ne­rung des Ein­kom­mens­un­ter­schieds um 1,5 Pro­zent­punk­te im Ver­gleich zum Vor­jahr bei­getra­gen hat.

Die Grün­de für die Lohn­sche­re

Die Grün­de für die sich nur lang­sam schlie­ßen­de Lohn­sche­re sind viel­fäl­tig, erklärt Lan­des-Frau­en­be­auf­trag­te Mar­ti­na Gabri­el: „Noch immer leis­ten Frau­en den Groß­teil der unbe­zahl­ten Care-Arbeit, wofür sie Unter­bre­chun­gen der Erwerbs­tä­tig­keit und Teil­zeit­be­schäf­ti­gung in Kauf neh­men, was dem Errei­chen von Füh­rungs­po­si­tio­nen im Weg ste­hen kann und sich in nied­ri­ge­ren Pen­sio­nen nie­der­schlägt.“ Noch immer sind außer­dem Löh­ne in vie­len Beru­fen, die klas­sisch von Frau­en gewählt und aus­ge­übt wer­den, nied­ri­ger als etwa in vie­len tech­ni­schen oder natur­wis­sen­schaft­li­chen Beru­fen, in denen Frau­en nach wie vor unter­re­prä­sen­tiert sind.

Gerech­te Auf­tei­lung

„Wir brau­chen eine gerech­te Auf­tei­lung unbe­zahl­ter und bezahl­ter Arbeit, das Pen­si­ons­sys­tem muss an die Lebens­rea­li­tät von Frau­en ange­passt wer­den, betreu­ungs­be­ding­te Erwerbs­un­ter­bre­chun­gen dür­fen sich nicht nega­tiv auf die Pen­si­ons­hö­he aus­wir­ken. Außer­dem muss in allen Regio­nen Kin­der­be­treu­ung gewähr­leis­tet wer­den, damit Frau­en auch tat­säch­lich die Mög­lich­keit haben, einer Voll­zeit­be­schäf­ti­gung nach­zu­ge­hen. Hier­zu wur­de kürz­lich eine neue 15a-Ver­ein­ba­rung unter­zeich­net, die eine Mit­tel­auf­sto­ckung und einen flä­chen­de­cken­den Aus­bau des Ange­bots mit Fokus auf Unter-Drei­jäh­ri­ge vor­sieht. Was eben­falls nach wie vor fehlt, ist eine gesetz­li­che Grund­la­ge für Lohn­trans­pa­renz nach islän­di­schem Vor­bild“, erklärt Lan­des­rä­tin Schaar.

Finan­zi­ell abge­si­cher­te Zukunft

Ergän­zend zur Schaf­fung der not­wen­di­gen Rah­men­be­din­gun­gen wird auf die För­de­rung und Stär­kung von Frau­en gesetzt. „Das Ziel aller Pro­jek­te und Maß­nah­men des Refe­rats für Frau­en und Gleich­stel­lung ist es, Frau­en die nöti­gen Infor­ma­tio­nen und Werk­zeu­ge mit­zu­ge­ben, um ihre Poten­zia­le zu erken­nen, bewuss­te und infor­mier­te Lebens­ent­schei­dun­gen zu tref­fen und so eine Basis für eine finan­zi­ell abge­si­cher­te Zukunft zu schaf­fen“, fas­sen Gabri­el und Schaar zusam­men.

 

The­men-Abend

Anläss­lich des „Equal Pen­si­on Day“ ver­an­stal­tet das Frau­en­re­fe­rat des Lan­des am 3. August 2022 einen The­men-Abend im Open-Air-Kino im Burg­hof Kla­gen­furt. Die ers­ten 150 Besu­cher erhal­ten frei­en Ein­tritt zur Vor­stel­lung des Films „Wie im ech­ten Leben“ um 21 Uhr.

Infor­ma­tio­nen und Anmel­dun­gen: online

21.07.2022 09:51
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„Equal Pen­si­on Day“: Alters­ar­mut ist weib­lich! Laden anlässlich des „Equal Pension Day“ zum Themen-Filmabend am 3. August 2022: Frauenbeauftragte Martina Gabriel (links) und Landesrätin Sara Schaar.

© Büro LR Schaar