AK-Tipps

Das ist nach der Feri­al­ar­beit zu beach­ten!

Damit es für Schüler und Studenten nach den Sommerferien kein böses Erwachen gibt: Diese sieben Tipps der Arbeiterkammer Kärnten sind zu beachten!

Das ist nach der Feri­al­ar­beit zu beach­ten! Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer

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Wäh­rend der Som­mer­mo­na­te gehen zahl­rei­che Schü­ler und Stu­den­ten einer Feri­al­ar­beit nach. Bei Fra­gen dazu steht die Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten zur Ver­fü­gung. „Soll­te es nach dem Som­mer­job zu Pro­ble­men kom­men, hel­fen wir dabei, dass die jun­gen Arbeit­neh­mer alles erhal­ten, was ihnen ver­trag­lich zusteht“, betont Gün­ther Goach, Prä­si­dent der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten. Damit alles gut läuft, sind sie­ben Tipps der Arbei­ter­kam­mer zu beach­ten.

Tipp 1: End­ab­rech­nung ein­for­dern

Der Arbeit­ge­ber ist dazu ver­pflich­tet, sei­nen Feri­al­ar­bei­tern eine End­ab­rech­nung aus­zu­stel­len. Soll­te es hier­bei zu Fra­gen kom­men, hel­fen die Exper­ten der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten wei­ter.

Tipp 2: Kei­ne Ver­zichts­er­klä­rung unter­schrei­ben

Schü­ler und Stu­den­ten soll­ten auch nie eine Ver­zichts­er­klä­rung unter­zeich­nen. Die­se befin­den sich oft im Klein­ge­druck­ten. Wer hier unacht­sam unter­schreibt, könn­te unter ande­rem um das Geld für geleis­te­te Über­stun­den umfal­len. Zur Sicher­heit ist es am bes­ten, wenn man vor einer Unter­schrift mit der Arbei­ter­kam­mer oder der zustän­di­gen Fach­ge­werk­schaft Rück­spra­che hält.

Tipp 3: Ent­gelt prü­fen

In man­chen Fäl­len kann es dazu kom­men, dass das Ent­gelt nach Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses gar nicht bezie­hungs­wei­se nicht kor­rekt aus­ge­zahlt wor­den ist. Hier­bei soll­te der Arbeit­ge­ber sofort schrift­lich zu einer Nach­zah­lung auf­ge­for­dert wer­den. Dabei darf nicht zu lan­ge gewar­tet wer­den, denn oft gibt es ver­trag­li­che Fris­ten. Wer­den die­se über­schrit­ten, kommt es zu einem Ver­fall des Gelds. Gibt es jedoch kei­ne Ver­falls­klau­sel, ver­jäh­ren die Ansprü­che grund­sätz­lich nach drei Jah­ren.

Tipp 4: Lohn­steu­er­aus­gleich machen

Soll­te es dazu kom­men, dass die Lohn­steu­er abge­zo­gen wor­den ist, obwohl kei­ne Lohn­steu­er­pflicht vor­liegt, ist es mög­lich, die­se inner­halb der nächs­ten fünf Jah­re vom Finanz­amt zurück­zu­ho­len. Die Ein­kom­mens­gren­ze für die Lohn­steu­er liegt bei 12.600 Euro brut­to pro Jahr.

Tipp 5: Bei Pro­ble­men Ansprech­per­son kon­tak­tie­ren

Auch wäh­rend der Feri­al­ar­beit kann es zu Pro­ble­men kom­men. Kei­ne Anmel­dung zur Sozi­al­ver­si­che­rung, Arbeit ohne vor­he­ri­ge Ein­schu­lung oder aber auch, dass das Prak­ti­kum nicht der Aus­bil­dung anre­chen­bar ist. Wenn die­ser Fall auf­tritt, soll­te der Betriebs­rat, die Arbei­ter­kam­mer oder die zustän­di­ge Fach­ge­werk­schaft kon­tak­tiert wer­den.

Tipp 6: Bestä­ti­gung nicht ver­ges­sen

Die­je­ni­gen, die eine Bestä­ti­gung für die absol­vier­te Arbeit in den Feri­en für die Schu­le oder die Uni­ver­si­tät benö­ti­gen, soll­ten dar­auf nicht ver­ges­sen.

Tipp 7: Sich von „AK Young“ bera­ten las­sen

Bei wei­te­ren Fra­gen rund um die Feri­al­ar­beit im Som­mer kann man direk­ten Kon­takt zu Exper­ten der Arbei­ter­kam­mer aus den unter­schied­li­chen The­men­be­rei­chen auf­neh­men. Das Team von „AK Young“ unter­liegt (wie alle Abtei­lun­gen) der Ver­schwie­gen­heits­pflicht. Das heißt, die Anlie­gen wer­den ver­trau­lich bear­bei­tet: Es wird nichts wei­ter­ge­ge­ben, was nicht aus­drück­lich bespro­chen wur­de.

Kon­takt: akyoung@akktn.at oder 050 477‑1002

25.07.2022 08:57
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Das ist nach der Feri­al­ar­beit zu beach­ten! Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer