Energiebonus
Land Kärnten erhöht Heizkosten-Zuschuss
Als weitere Maßnahme gegen die Teuerungswelle wird der Heizkosten-Zuschuss um den Kärntner Energiebonus (50 Euro) erhöht. Zudem werden Einkommensgrenzen erweitert.
Das Land Kärnten ergreift weitere Maßnahmen, um die Folgen der Teuerungskrise für besonders betroffene Kärntner abzufedern. Aktuell wird gerade der Kärnten-Bonus ausbezahlt. „In der heutigen Regierungssitzung haben wir nun eine deutliche Erhöhung des Heizkosten-Zuschusses beschlossen“, informiert Landeshauptmann-Stellvertreterin und Sozialreferentin Beate Prettner. Die Erhöhung beträgt 50 Euro und wird als Kärntner Energiebonus automatisch mit dem Heizzuschuss ausbezahlt.
Die Zuschüsse im Detail
50 Euro bedeuten für den kleinen Heizzuschuss (110 Euro plus 50 Euro) ein Plus von deutlichen 45 Prozent. Der große Heizzuschuss erhöht sich von 180 Euro auf 230 Euro (28 Prozent). „Während der Heizzuschuss je zur Hälfte vom Land und von den Gemeinden finanziert wird, wird der Energiebonus zu hundert Prozent vom Land aus dem Sozialreferat getragen. In Summe gehen wir von 4,2 Millionen Euro aus, mit denen wir in der Heizperiode 2022/23 die Kärntner unterstützen werden“, rechnet Prettner vor.
Wer ist bezugsberechtigt?
Um die Zahl der Bezugsberechtigten gerade in Zeiten wie diesen zu steigern, werden die Einkommensgrenzen weiter angehoben. Der Kreis der Bezieher soll sich mit den neuen Einkommensgrenzen um rund 3.000 auf 21.000 erhöhen. Die neuen Einkommensgrenzen für den großen Zuschuss sind: 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen sowie 1.560 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Die Einkommensgrenzen für den kleinen Zuschuss sind: 1.240 Euro pro Monat für alleinstehende Personen sowie 1.700 Euro für Ehepaare und Lebensgemeinschaften. Erhöht wird außerdem der Zuschlag pro weiterer Person im Haushalt – und zwar von 250 auf 270 Euro.
Anträge ab 3. Oktober 2022
Beantragt werden kann der Heizkosten-Zuschuss ab 3. Oktober 2022. Die Antragsfrist endet am 28. April 2023. Prettner versichert: „Anders als der Energiebonus des Bundes wird der Kärntner Energiebonus automatisch mit der Bewilligung des Heizkosten-Zuschusses ausbezahlt. Es ist dafür kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Jeder Bezugsberechtigte erhält also automatisch einen um 50 Euro erhöhten Heizkosten-Zuschuss. Wir gehen in Kärnten einen Auszahlungsweg, der so einfach und unkompliziert wie möglich ist.“