Arbeiterkammer

Geplatz­te Rei­se: AK Kärn­ten hol­te Geld zurück!

Ein Kärntner blieb auf den Flugkosten sitzen, weil er im Jahr 2020 wegen der Corona-Maßnahmen eine Reise nicht antreten konnte.

Arbeiterkammer Kärnten Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Helge Bauer

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Weil ein Kärnt­ner sei­ne Rei­se im Jahr 2020 nicht antre­ten konn­te, blieb er auf den Flug­kos­ten sit­zen. Mit Hil­fe der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten konn­te er nun, nach einem zwei­jäh­ri­gen Rechts­streit, einen Erfolg erzie­len.

Rei­se­bü­ro zog sich aus der Ver­ant­wor­tung

Zur Vor­ge­schich­te: Seit 20 Jah­ren fährt der Betrof­fe­ne alle zwei Jah­re mit sei­nen drei Freun­den in den Urlaub. Des­halb buch­te er in einem Rei­se­bü­ro bereits im Som­mer 2018 die nächs­te Rei­se auf die Azo­ren (Por­tu­gal) für das Jahr 2020. Im Glau­ben, es sei eine Pau­schal­rei­se. Wegen der Coro­na-Maß­nah­men konn­te er im Som­mer 2020 die Rei­se nicht antre­ten. Um sich die Flug­kos­ten rück­ver­gü­ten zu las­sen, wand­te sich der Kärnt­ner an das Rei­se­bü­ro. Die­ses zog sich jedoch aus der Ver­ant­wor­tung und ver­wies dar­auf, dass kei­ne Pau­schal­rei­se gebucht wur­de. Es sei als Ver­mitt­ler nicht dafür ver­ant­wort­lich, die Rei­se­kos­ten zu erstat­ten.

Man­geln­de Infor­ma­ti­ons­pflicht

„Damit aus der Traum­rei­se kein Alb­traum wird, hel­fen unse­re Kon­su­men­ten­schüt­zer bei allen Fra­gen, die rund um eine Rei­se­bu­chung oder ‑stor­nie­rung auf­tau­chen“, betont Gün­ther Goach, Prä­si­dent der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten. Auch der Betrof­fe­ne wand­te sich an den Kon­su­men­ten­schutz. Es wur­de Kla­ge ein­ge­bracht, die in ers­ter Instanz noch zu kei­nem Erfolg führ­te. In einem Beru­fungs­ver­fah­ren wur­de dem Klä­ger wegen man­geln­der Infor­ma­ti­ons­pflicht des Rei­se­un­ter­neh­mens nun jedoch Recht gege­ben. „Das Rei­se­bü­ro hat ein­deu­tig zu wenig Auf­klä­rung hin­sicht­lich der Rei­se­be­din­gun­gen geleis­tet“, erklärt Her­wig Höf­fe­rer, Kon­su­men­ten­schüt­zer der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten.

Er emp­fiehlt: „Ach­ten Sie bei jeder Buchung auf genaue Bezeich­nun­gen und die schrift­li­che Zusam­men­fas­sung Ihrer Rech­te. Im Zwei­fels­fall kön­nen Sie sich immer an den Kon­su­men­ten­schutz der Arbei­ter­kam­mer wen­den.“

28.07.2022 11:04 - Update am: 28.07.2022 11:07
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Arbeiterkammer Kärnten Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Helge Bauer