Arbeiterkammer
Geplatzte Reise: AK Kärnten holte Geld zurück!
Ein Kärntner blieb auf den Flugkosten sitzen, weil er im Jahr 2020 wegen der Corona-Maßnahmen eine Reise nicht antreten konnte.
Weil ein Kärntner seine Reise im Jahr 2020 nicht antreten konnte, blieb er auf den Flugkosten sitzen. Mit Hilfe der Arbeiterkammer Kärnten konnte er nun, nach einem zweijährigen Rechtsstreit, einen Erfolg erzielen.
Reisebüro zog sich aus der Verantwortung
Zur Vorgeschichte: Seit 20 Jahren fährt der Betroffene alle zwei Jahre mit seinen drei Freunden in den Urlaub. Deshalb buchte er in einem Reisebüro bereits im Sommer 2018 die nächste Reise auf die Azoren (Portugal) für das Jahr 2020. Im Glauben, es sei eine Pauschalreise. Wegen der Corona-Maßnahmen konnte er im Sommer 2020 die Reise nicht antreten. Um sich die Flugkosten rückvergüten zu lassen, wandte sich der Kärntner an das Reisebüro. Dieses zog sich jedoch aus der Verantwortung und verwies darauf, dass keine Pauschalreise gebucht wurde. Es sei als Vermittler nicht dafür verantwortlich, die Reisekosten zu erstatten.
Mangelnde Informationspflicht
„Damit aus der Traumreise kein Albtraum wird, helfen unsere Konsumentenschützer bei allen Fragen, die rund um eine Reisebuchung oder ‑stornierung auftauchen“, betont Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten. Auch der Betroffene wandte sich an den Konsumentenschutz. Es wurde Klage eingebracht, die in erster Instanz noch zu keinem Erfolg führte. In einem Berufungsverfahren wurde dem Kläger wegen mangelnder Informationspflicht des Reiseunternehmens nun jedoch Recht gegeben. „Das Reisebüro hat eindeutig zu wenig Aufklärung hinsichtlich der Reisebedingungen geleistet“, erklärt Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten.
Er empfiehlt: „Achten Sie bei jeder Buchung auf genaue Bezeichnungen und die schriftliche Zusammenfassung Ihrer Rechte. Im Zweifelsfall können Sie sich immer an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden.“
