Für die Gastronomie

So soll der Selbst­test daheim als Ein­trittstest gel­ten

In der Gastronomie sollen – neben den bekannten Testmöglichkeiten – auch Selbsttests daheim als Eintrittstests gelten. Doch wie soll das funktionieren? Wir stellen euch den Plan des Landes vor.

Corona-Test Der Selbsttest daheim muss als Eintrittstest gelten und dafür braucht es ein digitales System.

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Es gibt die Test­stra­ßen des Lan­des, jene der Gemein­den (nicht über­all), die Anti­gen­tests mit medi­zi­ni­schem Per­so­nal und Selbst­tests unter Kon­trol­le anbie­ten, Tests bei Ärz­ten, in den Apo­the­ken und in Test­bus­sen. Doch mit der Öff­nung am 19. Mai sol­len auch Selbst­tests zu Hau­se als Ein­trittstests gel­ten – für jene, die nicht geimpft oder in den letz­ten sechs Wochen gene­sen sind.

Die Lan­des-IT muss ein elek­tro­ni­sches Sys­tem erar­bei­ten, damit letz­te­re als zer­ti­fi­zier­te Ein­trittstests gel­ten. Man habe sich sämt­li­che Sys­te­me ange­se­hen, schließ­lich hat das elek­tro­ni­sche Test-Anmel­de­sys­tem von Wien den Zug gemacht.

So mel­det man den Selbst­test an

Die­ses soll so funk­tio­nie­ren:

  • Man regis­triert sich auf einer Online-Platt­form (Domain wird noch bekannt­ge­ge­ben).
  • Man erhält dann einen Code zuge­sandt, die­sen schreibt man auf den Selbst­test.
  • Man macht ein Foto vom Code plus Selbst­test-Ergeb­nis. Die­ses schickt man an die Online-Platt­form.
  • Dann erhält man ein Ergeb­nis-Zer­ti­fi­kat. Die­ses gilt für 24 Stun­den. Man weist es beim Ein­tritt ins Lokal vor – am Han­dy oder aus­ge­druckt (wenn man daheim einen Dru­cker hat).

Die­ses Sys­tem soll ab 4. Juni auch mit dem öster­rei­chi­schen Grü­nen Pass ver­bun­den sein. Das Land wird recht­zei­tig vor 19. Mai ein Erklär-Video und die Domain ver­öf­fent­li­chen.

Der Bund hat auch Vor-Ort-Tests bei den Gas­tro­no­mie-Betrie­ben ange­kün­digt, wenn man spon­tan ein Lokal besucht. Inter­es­sier­te Kärnt­ner Betrie­be sol­len die­se Tests erhal­ten, wenn der Bund recht­zei­tig lie­fern kann.

Mög­lich­keit der Gäs­te-Regis­trie­rung

Die Kärn­ten Wer­bung hat ein Sys­tem für die Gäs­te-Regis­trie­rung erar­bei­tet. In Gas­tro­no­mie und Hotel­le­rie muss man sich als Gast ab 19. Mai regis­trie­ren las­sen. Dies dient dem Cont­act Tra­cing, falls not­wen­dig. Das Sys­tem ist an die Bezirks­be­hör­den ange­bun­den, 400 Kärnt­ner Betrie­be haben sich bereits dafür ange­mel­det.

12.05.2021 22:43
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Corona-Test Der Selbsttest daheim muss als Eintrittstest gelten und dafür braucht es ein digitales System.

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