In Brüssel
Kammer fordert Abschuss von Wölfen
Eine Delegation der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten übergab in Brüssel die einstimmig verabschiedete Wolfsresolution an Vertreter der EU-Kommission und des EU-Parlaments. Darin wird die Forderung, wolfsfreie Zonen nach schwedischem Vorbild zu schaffen, erneuert.
© LK Kärnten
Kärnten als wolfsfreie Zone am Beispiel Schweden anerkennen – so lautet die zentrale Forderung einer in der jüngsten Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Kärnten einstimmig verabschiedeten Resolution. Diese wurde nun von einer Delegation, bestehend aus 21 Kammerräten aller in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen, in Brüssel an EU-Vertreter übergeben.
Schweden als Vorbild
Unter anderen nahmen die Resolution Humberto Delgado Rosa (Portugal), Direktor für den Bereich biologische Vielfalt in der EU-Kommission, und Herbert Dorfmann (Italien), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im EU-Parlament, entgegen. „In Schweden werden weite Teile des Landes mittels Bejagung von Wölfen freigehalten. Die EU-Kommission akzeptiert den Ansatz dieser wolfsfreien Zonen, weil der Erhalt der traditionellen Rentier-Haltung höherrangig angesehen wird als der strenge Artenschutz gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Was in Schweden möglich ist, muss auch in Kärnten möglich sein“, erneuerte Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber die gemeinsame Forderung.
Alm- und Weidewirtschaft
Die traditionelle Alm- und Weidewirtschaft sei dem Wesen nach durchaus mit der traditionellen Rentier-Haltung in Schweden vergleichbar. Entsprechend dem in den europäischen Grundsatzverträgen festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz müsse daher eine Ausweisung von wolfsfreien Zonen auch im Alpenraum möglich und so ein umfassender und unbürokratischer Abschuss von Wölfen rechtlich erlaubt sein, so der Tenor der Kärntner Interessenvertreter.
Schutzstatus des Wolfs herabsetzen
Gegenüber den Vertretern der EU wurde auch mit Nachdruck auf die bestehende Alpenkonvention, die den Alpenraum und die darin praktizierte Alm- und Weidewirtschaft besonders schützt, hingewiesen. In dem Staatsvertrag zwischen acht Alpenländern und der Europäischen Union bekennen sich die Vertragspartner dazu, die Lebensgrundlagen der Bevölkerung zu schützen und eine Balance zwischen ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung zu sichern.
Ruf nach Gesetzesänderung
Die derzeitig gültige Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die den Wolf als bedrohte Art sieht, steht nach Meinung der Landwirtschaftskammer Kärnten im direkten Widerspruch zu den Zielen der Alpenkonvention und müsse deshalb geändert werden. „Die FFH-Richtlinie sieht einen strengen Schutz von Wölfen vor, obwohl diese nicht auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten stehen und ihre Population sogar jährlich wächst. Damit steht die Richtlinie im direkten Widerspruch zur übergeordneten Alpenkonvention. Wenn die EU ihre eigenen Gesetze ernst nimmt, dann muss sie die FFH-Richtlinie ändern, den Schutzstatus der Wölfe herabsetzen und wolfsfreie Zonen im Alpenraum ermöglichen“, drängte Landwirtschaftskammer-Präsident Huber bei den zuständigen EU-Stellen auf eine rasche Anpassung an die aktuellen realen Gegebenheiten.