Landesrätin Sara Schaar

Lan­des­rä­tin nimmt zum Gen­der­leit­fa­den Stel­lung

Diese Woche löste ein Wörterbuch für den Genderleitfaden für die Kärntner Landesverwaltung, das mittlerweile zurückgezogen ist, heftige Reaktionen aus. Die zuständige Landesrätin Sara Schaar erklärt im „KLiCK Kärnten“-Interview den ursprünglichen Zweck dieses Wörterbuchs.

Landesrätin Sara SchaarLandesrätin Sara Schaar, zuständige Referentin des Landes Kärnten für Gleichstellung

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KLiCK Kärn­ten: Das Wör­ter­buch für den Gen­der­leit­fa­den für die Lan­des­ver­wal­tung lös­te zahl­rei­che nega­ti­ve Reak­tio­nen aus. War­um haben Sie nicht damit gerech­net?

Lan­des­rä­tin Sara Schaar: Weil es sich dabei eigent­lich um ein inter­nes „Werk­zeug“ für den Lan­des­dienst han­delt, um mög­lichst rechts­kon­form – nach einem Ent­scheid der Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs – vor­ge­hen zu kön­nen. Den komi­schen „Medi­en­hype“ haben ja die zwei gro­ßen Tages­zei­tun­gen in Kärn­ten aus­ge­löst, die eigent­lich dar­ge­stellt haben, man wol­le damit die deut­sche Spra­che ver­än­dern.

Wel­chen Zweck soll­te die­ser Leit­fa­den erfül­len?

Wie bereits gesagt, es gibt eine VfGH-Ent­schei­dung, die klar fest­legt, dass – kurz gesagt – einer Per­son drit­ten Geschlechts auf Ver­lan­gen auch ein sol­ches Recht zusteht. Der Leit­fa­den inklu­si­ve Wör­ter­buch soll­te ein Nach­schla­ge­werk für alle Bediens­te­ten sein, um bei Bedarf nach­schla­gen zu kön­nen. So soll­te gewähr­leis­tet sein, dass mög­lichst rechts­kon­form gehan­delt wer­den kann.

Des­halb haben ja auch bereits eini­ge Minis­te­ri­en, das Bun­des­kanz­ler­amt, vie­le Bun­des­län­der, eini­ge Städ­te wie zum Bei­spiel Graz, eini­ge Uni­ver­si­tä­ten aber auch eini­ge Unter­neh­men sol­che Leit­fä­den für ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter erstellt. Nur in Kärn­ten gibt es nun, aus den bereits erwähn­ten Grün­den, die­se Dis­kus­si­on dazu.

Wes­halb sind Ihnen geschlech­ter­ge­rech­te Bezeich­nun­gen und Umschrei­bun­gen wich­tig?

Ers­tens bin ich auf die Ver­fas­sung ange­lobt und damit habe ich auch die Ver­pflich­tung, in mei­ner Tätig­keit rechts­kon­form zu han­deln. Zwei­tens ist die­se Fra­ge ja gene­rell eine in Zukunft nicht weg­zu­den­ken­de. Eine offe­ne Gesell­schaft wird sich wohl oder übel so ver­hal­ten und auch die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen dafür schaf­fen. Drit­tens wird mir nach die­ser Dis­kus­si­on immer kla­rer, war­um gut aus­ge­bil­de­te jun­ge Men­schen sich offe­ne­re Com­mu­ni­tys, lei­der auch oft in ande­ren Bun­des­län­dern, suchen. Ich habe mich oft gefragt, war­um das so ist.

Das Wör­ter­buch kom­plett ad acta zu legen, hät­te wei­te­re nega­ti­ve Fol­gen, zum Bei­spiel bei der Akqui­se von För­de­run­gen für EU-Calls und EU-Pro­jek­te des Lan­des.

Sara Schaar

Lan­des­rä­tin

Wer war an der Aus­ar­bei­tung des Leit­fa­dens betei­ligt?

Das Refe­rat für Frau­en und Gleich­stel­lung wur­de von der Lan­des­amts­di­rek­ti­on ersucht, einen sol­chen Leit­fa­den auf Grund des Ent­scheids des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs zu erstel­len.

Das umstrit­te­ne Wör­ter­buch wur­de mitt­ler­wei­le zurück­ge­zo­gen. Ist es nun kom­plett ad acta gelegt?

Wir wer­den dies­be­züg­lich einen Brief an das Bun­des­kanz­ler­amt sen­den, das für Fra­gen der Gleich­stel­lung zustän­dig ist. Dar­in bit­ten wir um die Erar­bei­tung von öster­reich­weit ein­heit­lich zu for­mu­lie­ren­den Grund­la­gen das drit­te Geschlecht betref­fend, damit alle Behör­den zukünf­tig die glei­chen For­mu­lie­run­gen ver­wen­den kön­nen.

Das Wör­ter­buch kom­plett ad acta zu legen, hät­te näm­lich wei­te­re nega­ti­ve Fol­gen, zum Bei­spiel bei der Akqui­se von För­de­run­gen für EU-Calls und EU-Pro­jek­te des Lan­des, denn mitt­ler­wei­le ist es hier Vor­aus­set­zung, geschlechts­neu­tral, anti­dis­kri­mi­nie­rend und öko­lo­gisch nach­hal­tig zu for­mu­lie­ren. Ein Call oder eine Ver­ga­be, die sich zum Bei­spiel nur auf Män­ner oder Frau­en bezieht, wäre recht­lich ungül­tig.

Sie for­dern ein öster­reich­weit ein­heit­li­ches Nach­schla­ge­werk, um Rechts­si­cher­heit zu schaf­fen. Was bedeu­tet in die­sem Fall Rechts­si­cher­heit kon­kret?

Im VfGH-Ent­scheid geht es unter ande­rem auch um die Fra­ge von indi­vi­du­el­ler Dis­kri­mi­nie­rung. Man stel­le sich vor, dass zum Beispiel Beschei­de von Behör­den auf Grund von dis­kri­mi­nie­ren­den For­mu­lie­run­gen beein­sprucht wer­den könn­ten. Ver­fah­ren wür­den nicht nur viel län­ger dau­ern, viel Arbeit der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wäre unter sol­chen Gege­ben­hei­ten mög­li­cher­wei­se umsonst gewe­sen. Viel Unmut wäre die Fol­ge, bei allen Betei­lig­ten. Das soll­te nicht unser Ziel sein, vor allem ist das nicht mein Ziel.

17.12.2022 18:16
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Landesrätin Sara SchaarLandesrätin Sara Schaar, zuständige Referentin des Landes Kärnten für Gleichstellung

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