Klagenfurt
Ab Montag wird die erste Parkstunde billiger
Ab 30. Jänner kostet die erste Parkstunde in der Klagenfurter Innenstadt 90 Cent anstatt 1,80 Euro. Neu ist auch eine 5-minütige Toleranzzeit nach Ablauf des Parkscheins. Das 30-minütige Gratisparken reduziert sich auf 15 Minuten.
Am Montag, 30. Jänner, tritt die Novellierung der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung in Kraft. Damit gehen zwei wichtige Änderungen einher:
Zwei Änderungen:
(1) Die erste Parkstunde wird billiger: Sie kostet fortan 90 Cent statt 1,80 Euro. Jede weitere halbe Stunde kostet – wie schon jetzt – 90 Cent. Der Tagestarif von maximal sieben Euro in den
gekennzeichneten Parkstraßen bleibt unverändert.
(2) Da die erste Parkstunde um 50 Prozent billiger wird, reduziert sich das 30-minütige Gratisparken auf 15 Minuten. Diese Zeit kann für das Besorgen eines Parktickets oder kurze Erledigungen in der Stadt genutzt werden. Um das 15-Minuten-Gratisparken nutzen zu können, ist, wie schon bisher, der minutengenaue Abstellzeitpunkt deutlich sichtbar anzuzeigen.
Eine weitere Neuerung:
Nach Ablauf des Parkscheins wird es eine 5‑minütige Toleranzzeit geben. Innerhalb dieser Zeit werden keine Beanstandungen durch Kontrollorgane erfolgen. Achtung: Bei 15 Minuten Gratisparken kann diese Toleranzzeit nicht eingerechnet werden!
Ende für Verschleißer-Parkscheine
Eingestellt wird die Ausgabe der sogenannten „Verschleißer-Parkscheine“. Bereits gekaufte „Verschleißer-Parkscheine“ können in einer Übergangsfrist bis 31. März 2023 verbraucht werden (die bezahlte Parkzeit wird entsprechend umgerechnet). Ab 1. April 2023 sind „Verschleißer-Parkscheine“ nicht mehr gültig. Als Entrichtungsarten bestehen bleiben die Parkscheinautomaten sowie Handyparken.
Die Rückgabe alter Verschleißer-Parkscheine ist ab dem 30. Jänner 2023 bis zum 30.April 2023 in der Stadtkasse ausschließlich für Trafikanten möglich.
Gebührenpflicht vor Hauseinfahrten
Mit der Novellierung der Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung entfällt auch der bisherige Ausnahmetatbestand für Fahrzeuge auf Stellplätzen vor Hauseinfahrten. Das heißt die Gebührenpflicht wird auch für Stellplätze vor Hauseinfahrten gelten.
Gebührenzeiten bleiben gleich
Die Zeiten der Gebührenpflicht ändern sich nicht: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis
18:00 Uhr bzw. Samstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage. Die Novellierung der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und
Parkgebührenverordnung entstand in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Kärnten und der IG-Innenstadt.
Alle Informationen zum Parken in Klagenfurt finden sich unter www.klagenfurt.at/parken.
