Causa Jost

Neues Gutachten: „Rechtswidriges Handeln“

Ein neues Gutachten legt rechtswidriges Handeln von Bürgermeister und Personalreferent Christian Scheider nahe. Gemeindeaufsicht prüft. Gemeinderatssitzung erwartet.

Klagenfurt "Gutachten gegen Gutachten" - so lautet nun der aktuelle Stand im Fall der Vertragsverlängerung des Magistratsdirektors.

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Die SPÖ, namentlich Vizebürgermeister Philipp Liesnig, hat die Rechtswissenschaftlerin und Vizerektorin der Alpen-Adria-Universität Doris Hattenberger mit der entsprechenden rechtswissenschaftlichen Stellungnahme beauftragt. Darin kommt sie unter anderem zu dem Ergebnis, dass bei der Vertragsverlängerung des Magistratsdirektors Peter Jost durch Bürgermeister Christian Scheider nicht davon auszugehen sei, dass die Voraussetzungen des § 73 Abs 1 K-KStG (siehe Infobox unten) gegeben waren. Soll heißen: die Anwendung des Notfallparagrafen wegen „besonderer Dringlichkeit“ war nicht zulässig.

Rechtswidrig gehandelt

„Das Gutachten belegt klar, dass Bürgermeister Christian Scheider rechtswidrig und nicht in der rechtmäßigen Zuständigkeit gehandelt hat“, sagt Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ). „Der Bürgermeister hat seine Kompetenz überschritten. Zuständig für die Bestellung, Verlängerung oder Abberufung des Magistratsdirektors ist – als höchstes Organ der Stadt – ausschließlich der Gemeinderat. Die notwendigen Sitzungen von Stadtsenat und Gemeinderat hätten rechtzeitig abgehalten werden können“, so Liesnig. Auch das geht aus dem Gutachten hervor: „Die Sitzungen hätten innerhalb weniger Tage abgehalten werden können.“

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Klagenfurts 1. Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ) bringt ein neues Gutachten ins Spiel.
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Säumig bei Organisation der Nachfolge

Äußerst pragmatisch heißt es in dem Gutachten außerdem: „Das Ende des Dienstverhältnisses des Magistratsdirektors ist kein unvorhersehbares, überraschendes Ereignis. Es hätte gerade im Hinblick darauf bereits Vorsorge für die Nachfolge getroffen werden sollen.“

Nächster Schritt: Sitzung des Gemeinderats

Seit die besagte Stellungnahme vorliegt, hat die SPÖ binnen kürzester Zeit bei den anderen Gemeinderäten die notwendigen Unterschriften für einen Antrag zur Einberufung einer Gemeinderatssitzung gesammelt. Bürgermeister Christian Scheider hat nun „unverzüglich“ eine Sitzung einzuberufen. „Ich rechne damit, dass das in sieben bis maximal 14 Tagen der Fall sein wird“, zeigt sich Vizebürgermeister Philipp Liesnig sichtlich erleichtert, dass in dieser Causa nun endlich weitere Schritte zur Aufklärung erfolgen.

Gutachten gegen Gutachten

Das Gutachten wurde der Gemeindeaufsicht zur Überprüfung übermittelt. Dort liegt bereits das Gutachten des Verfassungsrechtlers und Universitätsprofessors Bernd Wieser auf, der von Scheider beauftragt wurde. Demnach sei „„das Handeln des Bürgermeisters vollinhaltlich von Paragraph 73 Abs. 1 Stadtrecht gedeckt und damit rechtmäßig“.

Wiedergutmachung gefordert

Nun liegt es an der Gemeindeaufsicht, zu entscheiden. Erlässt diese einen Bescheid, muss Bürgermeister Christian Scheider diesem nachkommen. Welche Erwartungen hat Liesnig an Scheider? „Er soll den entstandenen, finanziellen Schaden reparieren und die rechtswidrige Vertragsverlängerung rückwirkend aufheben“, fordert der Vizebürgermeister.

§ 73 Klagenfurter Stadtrecht 1998, Abs (1):

„Sind Verfügungen, die der Beschlussfassung des Stadtsenates oder des Gemeinderates bedürfen, dringend notwendig und kann ein Beschluss des zuständigen Kollegialorganes ohne Gefahr eines Nachteiles für die Stadt nicht mehr herbeigeführt werden, so hat der Bürgermeister die notwendigen Verfügungen unter eigener Verantwortung zu treffen. Der Bürgermeister hat dem zuständigen Kollegialorgan ohne Verzug zu berichten.“

03.02.2023 13:00 - Update am: 03.02.2023 14:12
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Klagenfurt "Gutachten gegen Gutachten" - so lautet nun der aktuelle Stand im Fall der Vertragsverlängerung des Magistratsdirektors.

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