Vom Finanzamt

AK Kärn­ten hol­te sie­ben Mil­lio­nen Euro zurück

Heuer nahmen bereits über 20.000 Kärntner die kostenlose Beratung der Experten der Arbeiterkammer Kärnten in Anspruch. Sie konnten sich damit über sieben Millionen Euro vom Fiskus zurückholen.

Arbeiterkammer Kärnten Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen in der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer

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„Holen Sie Ihr Geld zurück“ lau­tet der Titel jener Akti­on der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten, um Steu­ern zu spa­ren. Wenn es um den Steu­er­aus­gleich geht, leis­tet die Arbei­ter­kam­mer schnell und unkom­pli­ziert Hil­fe. „Unser kos­ten­lo­ses Ser­vice ist ein­fach erklärt: Ent­we­der holt man sich tele­fo­ni­sche Aus­kunft zu Steu­er­fra­gen oder man ver­ein­bart bei einer der Bezirks­stel­len einen tele­fo­ni­schen Bera­tungs­ter­min, bei dem der Steu­er­aus­gleich erle­digt wird“, erklärt Gün­ther Goach, Prä­si­dent der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten.

Die Zah­len im Detail

Die Bilanz des ers­ten Halb­jah­res: „Heu­er haben wir bereits 20.387 Bera­tun­gen durch­ge­führt: davon 18.298 am Tele­fon, 1.560 per E‑Mail, Brief oder Fax und 529 auf per­sön­li­chem Wege. Das brach­te den Men­schen genau 7.037.502 Euro an zu viel bezahl­ter Steu­er zurück“, prä­sen­tiert Bern­hard Sapet­sch­nig, Lei­ter der Abtei­lung Finan­zen und För­de­rung, die aktu­ells­ten Zah­len.

Bera­tun­gen neh­men zu

Er ver­tieft die Sta­tis­tik: „Die tele­fo­ni­sche Bera­tung hat Coro­na-bedingt um 43 Pro­zent zuge­legt. Bei den schrift­li­chen Anfra­gen ver­zeich­nen wir gegen­über dem Vor­jahr ein Plus von zir­ka 68 Pro­zent. Ins­ge­samt haben wir heu­er schon um 2.800 Bera­tun­gen mehr durch­ge­führt als im Jahr 2020, was einer Stei­ge­rung von fast 16 Pro­zent ent­spricht.“ Im Ver­gleich: 2020 half die Arbei­ter­kam­mer ins­ge­samt in 26.000 Fäl­len, um den Kärnt­nern in Sum­me 8,6 Mil­lio­nen Euro zu erspa­ren.

Rat­schlä­ge des Exper­ten

Die Rat­schlä­ge des Exper­ten zusam­men­ge­fasst: „Obwohl das Finanz­amt die soge­nann­te antrags­lo­se Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung durch­führt, soll­te man Steu­er­be­güns­ti­gun­gen wie zum Bei­spiel den Fami­li­en­bo­nus Plus, den Allein­ver­die­ner- oder Allein­er­zie­her-Absetz­be­trag, Fort­bil­dungs­kos­ten oder Aus­ga­ben im Zusam­men­hang mit einer Behin­de­rung selbst im Rah­men einer Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung gel­tend machen. Auch wenn man schon auto­ma­tisch ver­an­lagt wur­de, hat man für den Steu­er­aus­gleich wie gewohnt fünf Jah­re Zeit.“

 

Ser­vice der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten

Tele­fo­ni­sche Bera­tun­gen kön­nen jeder­zeit ver­ein­bart wer­den.

Erwei­tert wird das Ange­bot um Online-Rech­ner, For­mu­la­re, Mus­ter­brie­fe oder Bro­schü­ren. Alle Infor­ma­tio­nen dazu gibt es online.

07.07.2021 15:37
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Arbeiterkammer Kärnten Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen in der Arbeiterkammer Kärnten

© AK/Jost & Bayer