Gericht
Kindesmissbrauch — 12 Jahre Haft
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner 12-jährigen Enkelin ist am Dienstag ein 70-jähriger Deutscher am Landesgericht Klagenfurt zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Nach kurzer Beratung hat ein Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi heute einen 70-Jährigen deutschen Staatsbürger wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Blutschande, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und fortgesetzer Gewaltausübung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Strafrahmen lag bei 15 Jahren Haft.
Fragwürdige Erklärungen
Der Angeklagte lieferte vor dem Richter mehr als fragwürdige Erklärungen, wie etwa, dass er mit seiner 12-jährigen Enkeltochter nur “Aufklärungsunterricht” betreiben wollte. Das Mädchen leidet seither unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, wurde vor Gericht erläutert. Das Urteil habe sich auf die Ermittlungsergebnisse und nicht zuletzt auf die Angaben des Mädchens gestützt: “Sie hat einen glaubhaften Eindruck gemacht und die Vorfälle, die sich über Jahre gezogen haben, detailliert geschildert”, so Richter Kugi. Man habe gar keinen Zweifel, dass der Angeklagte seine Enkelkinder auch geschlagen habe, was auch durch die Aussage eines Enkelsohnes deutlich geworden sei. Schlussendlich habe vor allem die Enkelin kein Motiv, ihren Großvater zu Unrecht zu beschuldigen. Richter Kugi weiter: “Ihre Vorliebe für junge Mädchen haben wir ja auf TikTok gesehen, wo Sie sich Videos von leicht bekleideten Mädchen angesehen haben.” Der 70-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwältin Karin Schweiger gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
