Fahrplan
Zwischen Wahl und Regierung steht die Verfassung
Es ist nur gängige Praxis, dass der Vorsitzende der stimmenstärksten Partei den Regierungsbildungsauftrag erhält. In dieser Entscheidung ist das Staatsoberhaupt völlig frei.
Die Freiheitlichen sehen sich mit einem Wählerauftrag angesprochen - die Verfassung steht da klar dagegen: In der Verfassung ist nirgends zu lesen, dass die stimmenstärkste Partei den Regierungsauftrag bekommt.© Ideen für Völkermarkt
Vor einer Woche hat Österreich einen neuen Nationalrat gewählt: Während die ÖVP laut dem Bundesministerium für Inneres mit 26,3 Prozent auf Platz zwei und die SPÖ mit 21,1 Prozent auf Platz drei landete, erreichte die FPÖ erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik den ersten Platz (28,8 Prozent). Die Grünen erhielten 8,2 Prozent und die Neos 9,1 Prozent. Vor diesem Hintergrund beginnt nun die Phase der Regierungsbildung — dabei kommt dem Bundespräsidenten laut Verfassung eine gewichtige Rolle zu: Denn Alexander Van der Bellen ist derjenige, der am Ende Bundeskanzler und auf den Vorschlag des Bundeskanzlers die übrigen Mitglieder der Bundesregierung ernennt. Und zwischen Wahltag und Regierungsbildung und ihrer offiziellen Ernennung kann viel Zeit in Anspruch nehmen.
Fortführung der Verwaltung
Diese Woche hat die Bundesregierung rund um Bundeskanzler Karl Nehammer dem Bundespräsidenten den Rücktritt angeboten. “Sie haben mir im Beisein des Vizekanzlers mitgeteilt, dass der Ministerrat die Rücktritt der Bundesregierung beschlossen hat. Ich nehme das zur Kenntnis und enthebe hiermit die Bundesregierung sowie die Staatssekretäre auf deren Wunsch vom Amte”, erklärte Van der Bellen am Mittwoch. Daraufhin hat der Präsident sie mit der Fortführung der Verwaltung betraut: “Gleichzeitig betraue ich sämtliche Mitglieder der scheidenden Bundesregierung bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung und den Bundeskanzler mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung.”
Die “einstweilige Bundesregierung” stellt sicher, dass die Verwaltung bis zur Angelobung einer neuen Bundesregierung fortgeführt wird.

Nach diesem Rücktritt und abermalige Betrauung führt der Bundespräsident in einem ersten Schritt zu einer neuen Regierung mit allen — auf Grundlage der Reihung, die sich durch das Ergebnis der Nationalratswahl ergab — Parlamentsparteien Gespräche: FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS und die Grünen. Dabei werde Van der Bellen ausloten, welche tragfähigen Kompromisse es geben könnte: Wer mit wem kann und wer was will, das wird die nächste Zeit zeigen.
Im verfassungsrechtlichen Rahmen
Wohlgemerkt enthält die Bundesverfassung (B‑VG) nur wenige Bestimmungen zur Bildung einer Bundesregierung — vielmehr fußen die Zwischenschritte zur Angelobung auf gelebter Praxis. Diese Praxis betrifft sowohl die erwähnte Betrauung mit der Fortführung der Verwaltung, als auch die Beauftragung zur Regierungsbildung durch den Bundespräsidenten.
Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt.
Artikel 70 Abs. 1 B‑VG
Nicht in der Verfassung festgelegt, vielmehr gelebte Praxis ist, dass der Bundespräsident einen Auftrag zur Regierungsbildung erteilt — und wem er den Auftrag schließlich erteilt, ist auch nicht verfassungsrechtlich grundgelegt. Es ist nur gängige Praxis, dass der Vorsitzende der stimmenstärksten Partei den Regierungsbildungsauftrag erhält. In dieser Entscheidung ist das Staatsoberhaupt völlig frei. Diese verfassungsrechtliche Tatsache betrifft ebenfalls die Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung. Theoretisch könnte Van der Bellen auch einem österreichischen Staatsbürger (er muss lediglich zum Nationalrat wählbar sein) mit der Regierungsbildung beauftragen und das Ergebnis ignorieren. Verfassungsrechtlich ist nur festgehalten, dass der Präsident den Kanzler bestellt und dieser wiederum die Minister vorschlägt — der Präsident ernennt sie schließlich.
Mehrheit im Parlament
Und das B‑VG enthält auch keine Vorgaben, wie die Regierungsbildung an sich stattzufinden hat. So können die im Nationalrat vertretenen Parteien von selbst in Sondierungsgesprächen und/oder Koalitionsverhandlungen treten — es braucht keinen Auftrag, da dieser Schritt lediglich gelebte Tradition ist. “Eine Regierungsbildung kann man mit einem Hochsprung vergleichen: Die Latte liegt bei 50 Prozent Mandatsmehrheit im Parlament. Nur wer es schafft, genügend Unterstützung zu bekommen, um da drüber zu kommen, kann regieren. Und wer es aus eigener Kraft nicht schafft, also alleine nicht über 50 Prozent der gültigen Stimmen für die eigene Partei bekommt, muss nun andere überzeugen: potenzielle andere Regierungspartner Partner genauso wie den Bundespräsidenten”, hält Van der Bellen eindeutig fest.

Doch realpolitisch muss der Bundespräsident wie die Parteien auf die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat Acht geben: Denn besitzt eine Regierung keine Mehrheit im Parlament, so muss diese in ständiger Sorge leben, mit dem Mitteln der politischen Kontrolle (ein Misstrauensvotum, wofür eine einfache Mehrheit im Nationalrat ausreicht) abgesetzt zu werden — und die Folge wären Neuwahlen und damit unstabile Verhältnisse. Daran kann keiner Interesse haben.
Liberal-demokratischer Maßstab
Auf der anderen Seite benötigt eine Regierung stets das Vertrauen des Bundespräsidenten, da er nach Artikel 70 Abs. 1 B‑VG zur “Entlassung des Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung” befähigt ist. Und die Vertrauensmaßstab ist für Van der Bellen klar: “Ich werde nach bestem Wissen und Gewissen darauf achten, dass bei der Regierungsbildung die Grundpfeiler unserer liberalen Demokratie respektiert werden, etwa Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Menschen- und Minderheitenrechte, unabhängige Medien und die EU-Mitgliedschaft.”

Vor diesem Hintergrund sehen sich die Parteien in den nächsten Wochen mit dem Ziel konfrontiert, eine möglichst stabile Bundesregierung zu bilden, die einen auch einen Rückhalt von Bundespräsident und Nationalrat genießt. Hinsichtlich des Endergebnisses braucht es dafür zumindest zwei Parteien, um eine Mehrheit im Parlament zu gewährleisten. Doch auch eine Koalition aus drei Parteien wäre möglich. Auf jeden Fall ist es nicht so einfach mit der Regierungsbildung wie es die FPÖ nach dem Wahlsonntag ausmalte: dass die stimmenstärkste Partei automatisch mit der Bildung einer Regierung beauftragt werde. Das ist schlicht falsch.


