Empfindliche Strafen drohen
Die möglichen Strafen können von empfindlichen Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Das BKA erinnert auch an die Jugendschutzgesetze in Österreich. Kinder unter 14 dürfen mit Zustimmung der Eltern von 5 Uhr früh bis 23 Uhr außer Haus sein.Für 14- bis 16-jährige Kids gilt die Zeit von 5 Uhr früh bis 1 Uhr nachts. Das Bundeskriminalamt empfiehlt Elterngespräche über die möglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen von Vandalismus. Auch sollte vermieden werden, dass Kinder Eier, Sprühdosen oder ähnliche Gegenstände mitnehmen. Hauseigentümer sollten wertvolle oder empfindliche Gegenstände im Freien sichern oder wegräumen. Bei tatsächlichen Straftaten sollte die Polizei verständigt werden.