Kärnten

Selbst­ver­tei­di­gung: Was ist erlaubt, was nicht?

Nach dem schrecklichen Attentat in Villach wächst das Bedürfnis nach Sicherheit. Doch wie weit darf Selbstverteidigung gehen? Was ist erlaubt, was nicht? KLiCK-Kärnten hat sich bei der Kärntner Polizei schlau gemacht.

Polizeiauto Ein als gestohlen gemeldeter Pkw wurde in Friesach aufgefunden und der Besitzerin zurückgegeben.

© Red/KK

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„KLiCK“-Kärnten: Nach dem Atten­tat in Vil­lach fra­gen sich vie­le: Wie kann man sich im Ernst­fall ver­tei­di­gen?

Es ist ver­ständ­lich, dass das sub­jek­ti­ve Sicher­heits­ge­fühl in der Bevöl­ke­rung seit dem Anschlag vom 15.02.2025 in Vil­lach gesun­ken ist. Sofort nach dem Anschlag wur­de die, bereits ohne­hin hohe sicht­ba­re Prä­senz unse­rer Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten, noch­mals erhöht. Vor allem im Bereich der Schu­len, öffent­li­chen Plät­zen, Bahn­hö­fen oder auch bei Ver­an­stal­tun­gen, also über­all dort wo vie­le Men­schen zusam­men­kom­men, wur­de die­se Prä­senz noch­mals deut­lich erhöht.

Die Poli­zei Kärn­ten hat sofort nach dem Anschla­ge sämt­li­che Maß­nah­men getrof­fen, um der Bevöl­ke­rung die­ses Gefühl von Sicher­heit wie­der­zu­ge­ben. Unter ande­rem:

  • Sicht­ba­re Prä­senz der Poli­zei im öffent­li­chen Raum z.B. an Bahn­hö­fen, stark fre­quen­tier­ten Plät­zen, Ver­an­stal­tun­gen….
  • Ver­stärk­te Über­wa­chung von Ver­an­stal­tun­gen sowohl im Kri­mi­nal­dienst (ver­deckt bzw. zivil) als auch in Uni­form.

Jeder muss für sich selbst ent­schei­den, was man im Ernst­fall bereit ist, zu tun. Es gibt kei­ne Pau­schal­lö­sung. Sich mit Selbst­ver­tei­di­gung aus­ein­an­der­zu­setz­ten, ist aber immer eine gute Idee. Es gibt aber kei­nen Grund, sich gera­de jetzt auf den Stra­ßen unsi­cher zu füh­len.

„KLiCK“-Kärnten: Darf man sich gegen einen Angrei­fer kör­per­lich weh­ren?

Dies ist immer im Ein­zel­fall zu prü­fen bzw. kommt auf die ein­zel­ne Situa­ti­on drauf an. Wer ist der Angrei­fer bzw. wer sind die Angrei­fer? Ist eine Waf­fe, ein Mes­ser oder ein ande­rer Gegen­stand invol­viert? Und vor allem. Was traut man sich selbst zu? Am sichers­ten ist es jedoch immer den Not­ruf der Poli­zei zu wäh­len.

„KLiCK“-Kärnten: Wo liegt die Gren­ze der Not­wehr

Not­wehr ist im § 3 im öster­rei­chi­schen Straf­ge­setz­buch ganz ein­deu­tig gere­gelt.

Rechts­grund­la­ge: § 3 StGB (Straf­ge­setz­buch) — JUSLINE Öster­reich

„KLiCK“-Kärnten: Sind Pfef­fer­spray oder ande­re Hilfs­mit­tel erlaubt?

Pfef­fer­sprays gel­ten als Waf­fen im Sin­ne des Waf­fen­ge­setz­tes. Der Besitz und das Mit­sicht­ra­gen von Pfef­fer­sprays ist Men­schen unter 18 Jah­ren, d.h. Kin­dern und Jugend­li­chen, ver­bo­ten.

Der Ein­satz eines Pfef­fer­sprays ist AUS­SCHLIEß­LICH in einer Not­wehr­si­tua­ti­on erlaubt. Eine sol­che liegt vor, wenn Leben, Gesund­heit, kör­per­li­che Unver­sehrt­heit, sexu­el­le Inte­gri­tät und Selbst­be­stim­mung, Frei­heit oder Ver­mö­gen ange­grif­fen wer­den. Die­ser Angriff muss ent­we­der unmit­tel­bar dro­hen oder bereits statt­fin­den.

ACHTUNG: Wer den Pfef­fer­spray gegen eine Per­son ein­setzt, obwohl kein rechts­wid­ri­ger Angriff (Not­wehr­si­tua­ti­on) vor­liegt oder wer das not­wen­di­ge Maß der Ver­tei­di­gung über­schrei­tet, mach sich unter Umstän­den straf­bar.

Rechts­grund­la­ge:  Waf­fen­ge­setz 1996 (WaffG) — Gesamt — JUSLINE Öster­reich

Wer einen Gegen­stand zur Selbst­ver­tei­di­gung bei sich trägt und sich dabei siche­rer fühlt, so ist es prin­zi­pi­ell legi­tim. Es kann aber auch trü­ge­risch sein. Einen Pfef­fer­spray oder Ähn­li­ches bei sich zu haben ist kein All­heil­mit­tel. Man muss sich damit auch aus­ken­nen, denn der unge­üb­te Umgang birgt ein zusätz­li­ches Risi­ko mit sich. Braucht man zu lan­ge um den Pfef­fer­spray zu suchen und in wei­te­rer Fol­ge zu lan­ge um zu ent­si­chern oder ihn zu ver­wen­den, könn­te dies von Nach­teil sein. Wei­ters sprü­hen her­kömm­li­che Pfef­fer­sprays nicht in einem Strahl son­dern hin­ter­las­sen eine Kon­ta­mi­na­ti­ons­wol­ke. Man könn­te selbst in die­se Wol­ke gera­ten.

„KLiCK“-Kärnten: Wel­che Rol­le spielt Zivil­cou­ra­ge?

Auch hier muss man abwä­gen in wel­cher Situa­ti­on man sich befin­det bzw. um wel­che Gefah­ren­si­tua­ti­on es sich han­delt. Man kann auch für Zivil­cou­ra­ge kei­ne Pau­schal­lö­sung anbie­ten. Tipp: mit dem Smart­phone aus siche­rer Ent­fer­nung — wenigs­tens Hil­fe orga­ni­sie­ren

„KLiCK“-Kärnten: Was raten Sie Men­schen, die sich unsi­cher füh­len?

Tipp: Unbe­ha­gen soll­te grund­sätz­lich immer ernst genom­men wer­den! Hil­fe bzw. Unter­stüt­zung kann orga­ni­siert wer­den, z.B.: jeman­den anzu­ru­fen, um im Gespräch zu blei­ben, jeman­den um eine Abho­lung bit­ten, eine Beglei­tung für den Nach­hau­se­weg orga­ni­sie­ren (z.B. vom Arbeits­platz, Ver­ein etc.), sich die­sem Unbe­ha­gen bewusst zu stel­len und z.B. das Smart­phone zu Nut­ze machen (Apps.: Taschen­lam­pe, Not­ruf­num­mern, bekann­te Num­mern) zu akti­vie­ren (Smart­phone auf­la­den), Hilfs­mit­tel (Hand­ta­schen­alarm, Pfef­fer­spray etc.) bereit­hal­ten; ande­re Wege gehen (also nicht den bequems­ten, son­dern den sichers­ten [Beleuch­tung etc.], sich grund­sätz­lich fra­gen, wo kommt die­se Unsi­cher­heit her, wie kann ich die­ser vor­her aktiv begeg­nen, also nicht erst im Ernst­fall; kei­ne Scheu vor der bzw. den Not­ruf­num­mern haben (sich die­se ein­prä­gen)!!!

 

27.02.2025 19:01
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Polizeiauto Ein als gestohlen gemeldeter Pkw wurde in Friesach aufgefunden und der Besitzerin zurückgegeben.

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