Arbeiterkammer
Dienstnehmerin zu um 3.840 Euro höherer Abfertigung verholfen
Die Summe ihrer Abfertigung erschien einer Klagenfurter Reinigungskraft zu gering. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten – mit Erfolg!
© AK/Helge Bauer
Eine Dienstnehmerin aus Klagenfurt war 33 Jahre in einem Unternehmen als Reinigungskraft beschäftigt. Sie entschloss sich, ihren Abfertigungsbetrag (alt) von Rechtsexperten der Arbeiterkammer (AK) Kärnten prüfen zu lassen. Diese Entscheidung stellte sich als richtig heraus: Der Arbeitnehmerin waren wegen eines Fehlers 3.840 Euro vorenthalten worden.
Dienstgeber zahlte Restbetrag aus
Nach Durchsicht der Abrechnung kam die Unregelmäßigkeit zum Vorschein. „Der Sachbezug der Dienstwohnung wurde nicht eingerechnet, obwohl andere Naturalbezüge berücksichtigt wurden“, erklärt AK-Arbeitsrechtsexpertin Verena Spath. Der Dienstgeber zahlte nach Intervention der Arbeiterkammer den Restbetrag an die Klagenfurterin aus. „Arbeitsrechtliche Angelegenheiten wie Arbeitsverträge, Dienstzettel oder wie in diesem Falle die errechnete Abfertigung können bei der kleinsten Unsicherheit von unseren Experten nochmals überprüft werden“, bekräftigte AK-Präsident Günther Goach.
