Versicherungsschutz

Münd­li­che Zusa­ge kann bei Ver­si­che­rung teu­er wer­den

Telefonische Auskunft sorgte für Missverständnis: AK Kärnten erreichte für eine Versicherte eine kulante Lösung und warnt vor mündlichen Zusagen.

Münd­li­che Zusa­ge kann bei Ver­si­che­rung teu­er wer­denAK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig rät, wichtige Auskünfte von Versicherungen schriftlich bestätigen zu lassen, um spätere Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden.

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Eine Kärnt­ne­rin ver­trau­te auf die tele­fo­ni­sche Aus­kunft ihres Ver­si­che­rungs­be­treu­ers – und erhielt spä­ter den­noch eine Zah­lungs­auf­for­de­rung über knapp 500 Euro. Die Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten rät, wich­ti­ge Aus­künf­te von Ver­si­che­run­gen immer schrift­lich bestä­ti­gen zu las­sen.

Eine Kärnt­ne­rin woll­te vor einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt auf Num­mer sicher gehen. Des­halb erkun­dig­te sie sich tele­fo­nisch bei ihrem Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter, wel­che Kos­ten auf sie zukom­men könn­ten. Die Ant­wort klang beru­hi­gend: „Alles gedeckt“. Umso grö­ßer war die Über­ra­schung, als wenig spä­ter eine Rech­nung über knapp 500 Euro im Brief­kas­ten lag.

Selbst­be­halt ver­ein­bart

Die Frau wand­te sich an den Kon­su­men­ten­schutz der Arbei­ter­kam­mer Kärn­ten. Dort stell­te sich her­aus, dass der Selbst­be­halt bereits beim Abschluss des Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges ein­deu­tig ver­ein­bart wor­den war. „Recht­lich betrach­tet begrün­det die feh­len­de Infor­ma­ti­on im Tele­fo­nat kei­nen Anspruch auf Erlass des Selbst­be­halts“, erklärt AK-Kon­su­men­ten­schüt­ze­rin Valen­ti­na Konat­sch­nig. Die AK inter­ve­nier­te den­noch beim Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men – mit Erfolg. Im kon­kre­ten Fall zeig­te sich der Ver­si­che­rer kulant und ver­zich­te­te auf den Selbst­be­halt.

Schrift­lich absi­chern

AK-Prä­si­dent Gün­ther Goach warnt davor, sich bei Ver­si­che­rungs­fra­gen aus­schließ­lich auf münd­li­che Aus­sa­gen zu ver­las­sen. „Vie­le Ver­si­cher­te ver­trau­en auf münd­li­che Aus­künf­te und ste­hen am Ende vor Kos­ten, mit denen sie nicht gerech­net haben.“ Die Arbei­ter­kam­mer emp­fiehlt des­halb, wich­ti­ge Zusa­gen schrift­lich ein­zu­ho­len. Auch E‑Mails, Screen­shots und Gesprächs­no­ti­zen kön­nen bei spä­te­ren Unklar­hei­ten hilf­reich sein.

Zudem soll­ten Ver­si­cher­te ihre Ver­trä­ge genau auf Selbst­be­hal­te, Aus­schluss­grün­de und Kos­ten­be­tei­li­gun­gen prü­fen. Beson­ders vor Krankenhaus‑, Zahn- oder Spe­zi­al­be­hand­lun­gen emp­fiehlt die AK, offe­ne Fra­gen vor­ab schrift­lich mit der Ver­si­che­rung zu klä­ren.

26.08.2026 18:45
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Münd­li­che Zusa­ge kann bei Ver­si­che­rung teu­er wer­denAK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig rät, wichtige Auskünfte von Versicherungen schriftlich bestätigen zu lassen, um spätere Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden.

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