Versicherungsschutz
Mündliche Zusage kann bei Versicherung teuer werden
Telefonische Auskunft sorgte für Missverständnis: AK Kärnten erreichte für eine Versicherte eine kulante Lösung und warnt vor mündlichen Zusagen.
AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig rät, wichtige Auskünfte von Versicherungen schriftlich bestätigen zu lassen, um spätere Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden.© Foto: KK
Eine Kärntnerin vertraute auf die telefonische Auskunft ihres Versicherungsbetreuers – und erhielt später dennoch eine Zahlungsaufforderung über knapp 500 Euro. Die Arbeiterkammer Kärnten rät, wichtige Auskünfte von Versicherungen immer schriftlich bestätigen zu lassen.
Eine Kärntnerin wollte vor einem Krankenhausaufenthalt auf Nummer sicher gehen. Deshalb erkundigte sie sich telefonisch bei ihrem Versicherungsvertreter, welche Kosten auf sie zukommen könnten. Die Antwort klang beruhigend: „Alles gedeckt“. Umso größer war die Überraschung, als wenig später eine Rechnung über knapp 500 Euro im Briefkasten lag.
Selbstbehalt vereinbart
Die Frau wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Dort stellte sich heraus, dass der Selbstbehalt bereits beim Abschluss des Versicherungsvertrages eindeutig vereinbart worden war. „Rechtlich betrachtet begründet die fehlende Information im Telefonat keinen Anspruch auf Erlass des Selbstbehalts“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig. Die AK intervenierte dennoch beim Versicherungsunternehmen – mit Erfolg. Im konkreten Fall zeigte sich der Versicherer kulant und verzichtete auf den Selbstbehalt.
Schriftlich absichern
AK-Präsident Günther Goach warnt davor, sich bei Versicherungsfragen ausschließlich auf mündliche Aussagen zu verlassen. „Viele Versicherte vertrauen auf mündliche Auskünfte und stehen am Ende vor Kosten, mit denen sie nicht gerechnet haben.“ Die Arbeiterkammer empfiehlt deshalb, wichtige Zusagen schriftlich einzuholen. Auch E‑Mails, Screenshots und Gesprächsnotizen können bei späteren Unklarheiten hilfreich sein.
Zudem sollten Versicherte ihre Verträge genau auf Selbstbehalte, Ausschlussgründe und Kostenbeteiligungen prüfen. Besonders vor Krankenhaus‑, Zahn- oder Spezialbehandlungen empfiehlt die AK, offene Fragen vorab schriftlich mit der Versicherung zu klären.